Universal-Investment-Luxembourg S.A.: Prospekte/Hinweise GS&P Fonds – GAP LU0327378971

Universal-Investment-Luxembourg S.A.

15, rue de Flaxweiler
L- 6776 Grevenmacher
R.C.S. B 75 014

Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds

„GS&P Fonds – GAP“

ISIN: LU0327378971
WKN: A0M52E

I. Mitteilung an die Anteilinhaber des oben bezeichneten Teilfonds des Umbrella – Fonds „GS&P Fonds“:

1.

Im Zuge des Wechsels der Verwaltungsgesellschaft von der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. zu Universal-Investment-Luxemburg S.A. – beide mit eingetragenem Sitz in Grevenmacher/​Lux. – erfolgt aus Effizienz- und Kostengründen ab dem 01. Januar 2022 eine Verschmelzung auf den zu diesem Zweck als Single-FCP neu aufgelegten Investmentfonds „GAP Portfolio ESG UI-Lux“.

2.

Verwahrstelle des neu aufzulegenden Investmentfonds wird Hauck & Aufhäuser, Privatbankiers AG, Niederlassung Luxembourg. Verwahrer des zu übertragenden Vermögens wird bis zum nachstehend festgelegten Verschmelzungszeitpunkt die DZ Privatbank S.A. sein.

3.

Das übliche gesetzlich vorgesehene Informationsdokument (KIID) wird den Wechsel widerspiegeln und ist kostenfrei bei der abgebenden und der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Den Investoren wird dringend geraten, die dortigen Angaben zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen.

4.

Bei Wechseln der dargelegten Art bestehen grundsätzlich sogenannte Dilutionsrisiken. Diese sind jedoch vorliegend nicht zu befürchten, da Fondsvermögen und Anlagepolitik durch den Wechsel nicht geändert werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die übertragenden Vermögenswerte an die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angepasst sind und deshalb eine Verwässerung des Einkommens nicht zu befürchten ist. Die Ausschüttungspolitik wird ebenfalls unverändert fortgesetzt; eine Thesaurierung findet bezüglich der ausgegebenen Anteile nicht statt.

5.

Üblicherweise besteht durch einen solchen Wechsel das Risiko einer Änderung des anwendbaren Steuersystems. Dieses Risiko ist vorliegend nicht relevant, da der Wechsel steuerneutral durchgeführt wird. Den Investoren steht selbstverständlich frei, sich diesbezüglich extern beraten zu lassen.. Hinsichtlich der Übertragung des derzeitigen Teilfonds findet folgende Abwicklung statt:

Verschmelzungszeitpunkt ist 01.01.2022 00:00 Uhr (MEZ);

Letzter von der abgebenden Verwaltungsgesellschaft gemäß dem Verwaltungsreglement und den gesetzlichen Vorgaben errechneter Nettoinventarwert des Teilfonds ist gleichzeitig erster Nettoinventarwert des neu aufzulegenden übernehmenden Fonds´;

Die letztmalige Berechnung erfolgt im Hinblick auf Feiertage/​Wochenende am 03.01.2022 für den 30.12.2021

Das Anteilscheingeschäft des zu übertragenden Teilfonds wird ab 23.12. 2021 14:00 Uhr (MEZ) eingestellt;

Vor der Übertragung erfolgt ein Handelsstopp: Ab 27.12.2021 00:00 Uhr (MEZ) werden Vermögensgegenstände des Investment-Vermögens nicht mehr gehandelt – Voraussichtliches Ende dieses Handelsstopps wird der 04.01.2022 24:00 (MEZ) sein.

6.

Übertragender und übernehmender Fonds unterscheiden sich in folgenden Punkten:

Im Rahmen der Auswahl von Titeln werden Nachhaltigkeitsratings etablierter Rating-Agenturen berücksichtigt;

Bei der Verwaltung des Portfolios werden diverse Benchmarks (Vergleichsindices) herangezogen. Diese sind ausschlaggebend für Anlageentscheidungen;

Maximaler Ausgabeaufschlag wird 5 % sein;

Die laufenden Kosten werden von 1,13 % p.a. auf 1,04 % p. a. gesenkt;

Die Verwaltungsvergütung beträgt vor dem Wechsel der Verwaltungsgesellschaft bis zu 0,825 % p.a. während sie bei dem neuen Fonds 0,40 % p.a. beträgt;

Die Vergütung von Register- und Transferstelle beträgt im übertragenen Fonds bis zu 0,20 % p.a. zuzüglich einer monatlichen Grundvergütung in Höhe von bis zu EUR 920,-; im übernehmenden Fonds beträgt diese Vergütung EUR 4000,- p.a.;

Verwahrstelle ist bis zum Übertragungszeitpunkt die DZ Privatbank S.A., deren Vergütung sich auf bis zu 0,05 % p.a. beläuft; die Vergütung der ab dem Übertragungszeitpunkt übernehmenden Hauck & Aufhäuser Privatbank AG beläuft sich 0,10 % p.a.;

Die Cut-off Zeit beim zu übertragenden Teilfonds ist 14:00 Uhr (MEZ); beim übernehmenden Fonds 16:00 Uhr (MEZ);

Das Fondsgeschäftsjahr läuft im übertragenen Fonds vom 01.01. – 31.12.; im übernehmenden Fonds vom 01.10. – 30.09..

7.

Nach der Verschmelzung wird der übertragenen Teilfonds aufgelöst.

8.

Kosten, die durch oder im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung entstehen, werden weder dem übertragenden, noch dem übernehmenden Fonds in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden im vollen Umfang vom Fondsinitiator „GAP Vermögensverwaltung GmbH“ getragen.

9.

Anteilinhaber können sowohl von der abgebenden, als auch von der annehmenden Verwaltungsgesellschaft weitere Informationen betreffend den anstehenden Wechsel anfordern; insbesondere haben sie das Recht, auf Anfrage einen Revisionsbericht zu erhalten.

10.

Den Anteilinhabern, die mit der vorbeschriebenen Umgestaltung nicht einverstanden sind, steht ab der vorliegenden Veröffentlichung ein 30-tägiges kostenloses Rückgaberecht zu. Ihnen steht ebenfalls bis zum 27.12.2021 ein Recht auf kostenlosen Umtausch bestehender Anteile in Anteile des aufnehmenden Investmentfonds zu,

Grevenmacher, November 2021

Der Vorstand der Universal-Investment-Luxembourg S.A.
– vorliegend handelnd in Vollmacht für die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. –