Universal-Investment-Luxembourg S.A.
15, rue de Flaxweiler
L- 6776 Grevenmacher
R.C.S. B 75 014
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds
„GS&P Fonds – GAP“
ISIN: LU0327378971
WKN: A0M52E
I. Mitteilung an die Anteilinhaber des oben bezeichneten Teilfonds des Umbrella – Fonds „GS&P Fonds“:
1. |
Im Zuge des Wechsels der Verwaltungsgesellschaft von der GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. zu Universal-Investment-Luxemburg S.A. – beide mit eingetragenem Sitz in Grevenmacher/Lux. – erfolgt aus Effizienz- und Kostengründen ab dem 01. Januar 2022 eine Verschmelzung auf den zu diesem Zweck als Single-FCP neu aufgelegten Investmentfonds „GAP Portfolio ESG UI-Lux“. |
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2. |
Verwahrstelle des neu aufzulegenden Investmentfonds wird Hauck & Aufhäuser, Privatbankiers AG, Niederlassung Luxembourg. Verwahrer des zu übertragenden Vermögens wird bis zum nachstehend festgelegten Verschmelzungszeitpunkt die DZ Privatbank S.A. sein. |
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3. |
Das übliche gesetzlich vorgesehene Informationsdokument (KIID) wird den Wechsel widerspiegeln und ist kostenfrei bei der abgebenden und der aufnehmenden Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Den Investoren wird dringend geraten, die dortigen Angaben zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. |
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4. |
Bei Wechseln der dargelegten Art bestehen grundsätzlich sogenannte Dilutionsrisiken. Diese sind jedoch vorliegend nicht zu befürchten, da Fondsvermögen und Anlagepolitik durch den Wechsel nicht geändert werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die übertragenden Vermögenswerte an die Anlagepolitik des übernehmenden Fonds angepasst sind und deshalb eine Verwässerung des Einkommens nicht zu befürchten ist. Die Ausschüttungspolitik wird ebenfalls unverändert fortgesetzt; eine Thesaurierung findet bezüglich der ausgegebenen Anteile nicht statt. |
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5. |
Üblicherweise besteht durch einen solchen Wechsel das Risiko einer Änderung des anwendbaren Steuersystems. Dieses Risiko ist vorliegend nicht relevant, da der Wechsel steuerneutral durchgeführt wird. Den Investoren steht selbstverständlich frei, sich diesbezüglich extern beraten zu lassen.. Hinsichtlich der Übertragung des derzeitigen Teilfonds findet folgende Abwicklung statt:
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6. |
Übertragender und übernehmender Fonds unterscheiden sich in folgenden Punkten:
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7. |
Nach der Verschmelzung wird der übertragenen Teilfonds aufgelöst. |
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8. |
Kosten, die durch oder im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung entstehen, werden weder dem übertragenden, noch dem übernehmenden Fonds in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden im vollen Umfang vom Fondsinitiator „GAP Vermögensverwaltung GmbH“ getragen. |
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9. |
Anteilinhaber können sowohl von der abgebenden, als auch von der annehmenden Verwaltungsgesellschaft weitere Informationen betreffend den anstehenden Wechsel anfordern; insbesondere haben sie das Recht, auf Anfrage einen Revisionsbericht zu erhalten. |
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10. |
Den Anteilinhabern, die mit der vorbeschriebenen Umgestaltung nicht einverstanden sind, steht ab der vorliegenden Veröffentlichung ein 30-tägiges kostenloses Rückgaberecht zu. Ihnen steht ebenfalls bis zum 27.12.2021 ein Recht auf kostenlosen Umtausch bestehender Anteile in Anteile des aufnehmenden Investmentfonds zu, |
Grevenmacher, November 2021
Der Vorstand der Universal-Investment-Luxembourg S.A.
– vorliegend handelnd in Vollmacht für die GS&P Kapitalanlagegesellschaft S.A. –
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