IPConcept (Luxemburg) S.A.: Jahresbericht zum 30. Juni 2021 Sauren Global – Sauren Global Hedgefonds – I;Sauren Global – Sauren Global Hedgefonds – A LU0557954871; LU0191372795

IPConcept (Luxemburg) S.A.

Luxemburg-Strassen

SAUREN GLOBAL

Jahresbericht zum 30. Juni 2021

INHALTSVERZEICHNIS

BERICHT ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

SAUREN GLOBAL HEDGEFONDS

ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESBERICHT (ANHANG)

ANGABEN GEM. DELEGIERTER AIFM-VERORDNUNG (UNGEPRÜFT)

PRÜFUNGSVERMERK

VERWALTUNG UND VERTRIEB

Verbindliche Grundlage für den Kauf des Fonds sind die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der jeweils gültige Verkaufsprospekt (nebst Anhängen und Verwaltungsreglement), der zuletzt veröffentlichte und geprüfte Jahresbericht und der letzte veröffentlichte ungeprüfte Halbjahresbericht.

Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind in deutscher Sprache am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft und der Vertriebsstelle erhältlich.

Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung.

BERICHT ZUM GESCHÄFTSVERLAUF

Der Anlageberater berichtet im Auftrag des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft:

Der Investmentfonds Sauren Global ist ein in Luxemburg domizilierter Dach-Hedgefonds (fonds commun de placement). Es handelt sich um einen Investmentfonds gemäß Teil II des abgeänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen. Mit dem Sauren Global Hedgefonds wurde am 26. Juli 2004 der bisher einzige Teilfonds aufgelegt. Der Teilfonds ist als Dachfonds konzipiert, welcher in andere Investmentfonds (Zielfonds) investiert.

Die beim Sauren Global Hedgefonds verfolgte Investmentphilosophie ist dadurch geprägt, dass bei der Auswahl der Zielfonds vor allem der genauen Beurteilung der Fähigkeiten des jeweiligen Fondsmanagers sowie des von ihm zu verwaltenden Volumens eine besondere Bedeutung zukommt.

Die in diesem Bericht vorgenommenen Beschreibungen und Zuordnungen der Zielfonds orientieren sich an den Anlageschwerpunkten der einzelnen Zielfonds.

Sauren Global Hedgefonds

Der Sauren Global Hedgefonds ist ein Dach-Hedgefonds und eignet sich zur Abdeckung des Hedgefonds-Segments in einem Portfolio bei längerfristigem Anlagehorizont.

Portfoliostruktur

Das Portfolio des Sauren Global Hedgefonds war im Berichtszeitraum in Hedgefonds unterschiedlicher Strategien investiert. Einen wesentlichen Anteil des Portfolios stellten Hedgefonds der Anlagestrategie Long/​Short Equity mit flexibler Ausrichtung dar. Ferner wurde in einen Global Macro Hedgefonds sowie in Long/​Short Credit Hedgefonds investiert.

Wesentliche Veränderungen

Im Berichtszeitraum wurden zwei Long/​Short Equity Hedgefonds neu in das Portfolio aufgenommen. Ein Long/​Short Equity Hedgefonds sowie die Event Driven Hedgefonds wurden verkauft.

Ergebnis

Der Sauren Global Hedgefonds (Anteilklasse A) erzielte im Zeitraum vom 30. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2021 eine Wertsteigerung in Höhe von 11,5 %*. Alle während dieses Zeitraums durchgängig im Portfolio befindlichen Zielfonds verzeichneten Wertzuwächse.

Die an institutionelle Investoren gerichtete Anteilklasse I hat im oben genannten Zeitraum, unbeachtet der unterschiedlichen Kostenstruktur, unter Berücksichtigung der Ausschüttung eine weitgehend mit der Anteilklasse A korrespondiere Entwicklung aufgewiesen. Auf eine gesonderte Darstellung der Wertentwicklung der Anteilklasse I wird an dieser Stelle verzichtet.

Wesentliche Risiken

Im Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen. Ergänzend wird auf den Abschnitt „Erläuterungen zum Jahresbericht“ verwiesen. Angaben zu den generellen Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat weltweit zu massiven Einschnitten in das öffentliche Leben mit erheblichen Folgen u.a. für die Wirtschaft und deren Unternehmen geführt. In diesem Zusammenhang kam es zu hohen Kursschwankungen an den Kapitalmärkten. Die weiteren Auswirkungen von COVID-19 auf die Realwirtschaft bzw. die Finanzmärkte sind auch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet.

Der Anlageberater sowie der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft beobachten weiterhin die Auswirkungen der Pandemie auf das Portfolio des Fonds. Derzeit liegen keine Anzeichen vor, die auf eine direkte negative Auswirkung der COVID-Pandemie auf die Investments hindeuten.

* Die in diesem Bericht enthaltenen Angaben und Zahlen sind vergangenheitsbezogen und geben keinen Hinweis auf die zukünftige Entwicklung.

 

Köln, im Juli 2021

 

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft

SAUREN GLOBAL HEDGEFONDS

Da der Sauren Global zum 30.06.2021 nur aus einem Teilfonds, dem Sauren Global Hedgefonds, bestand, sind die Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens, die Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens sowie die Aufwands- und Ertragsrechnung des Sauren Global Hedgefonds gleichzeitig die zusammengefassten im Folgenden genannten Aufstellungen des Fonds Sauren Global.

ZUSAMMENSETZUNG DES NETTO-TILFONDSVERMÖGENS
(alle Angaben in EUR)

30.06.2020 30.06.2021
Wertpapiervermögen (Wertpapiereinstandskosten zum 30.06.2020: 16.361.493,57 EUR zum 30.06.2021: 14.776.923,29 EUR) 19.996.251,43 19.365.791,41
Bankguthaben1) 2.146.230,44 3.791.332,32
Nicht realisierte Gewinne aus Devisentermingeschäften 209.549,69 0,00
Sonstige Forderungen2) 4.973.959,54 3.240.253,92
27.325.991,10 26.397.377,65
Nicht realisierte Verluste aus Devisentermingeschäften 0,00 -87.711,16
Zinsverbindlichkeiten -6.907,79 -3.533,44
Verwaltungsvergütung/​ Anlageberatervergütung3) -20.642,55 -19.964,90
Verwahrstellenvergütung3) -813,91 -639,69
Zentralverwaltungsstellenvergütung3) -1.202,47 -1.202,64
Register- und Transferstellenvergütung -1.491,78 -1.487,67
Vertriebsstellenvergütung -15.044,24 -11.802,30
Taxe d’abonnement4) -3.357,86 -2.893,31
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -13.572,00 -13.911,30
Sonstige Passiva5) 0,00 -3.079.999,90
-63.032,60 -3.223.146,31
Netto-Teilfondsvermögen 27.262.958,50 23.174.231,34
Umlaufende Anteile 2.138.402,485 1.668.986,133

2) Diese Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Forderungen in Zusammenhang mit Devisen- und Wertpapiergeschäften.
3) Rückstellungen für den Zeitraum 01.06.2021 – 30.06.2021.
4) Rückstellungen für den Zeitraum 01.04.2021 – 30.06.2021.
5) Diese Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Verbindlichkeiten in Zusammen- hang mit Wertpapiergeschäften.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

ANTEILKLASSEN

WKN ISIN Ausgabe-
aufschlag
Währung
Anteilklasse A (thesaurierend) A0CAV2 LU0191372795 bis zu 5 % EUR
Anteilklasse I (ausschüttend) A1C86N LU0557954871 0 % EUR

ZURECHNUNG AUF DIE ANTEILKLASSEN

Anteilklasse A

30.06.2020 30.06.2021
Anteiliges Netto-Teilfondsvermögen (in EUR) 21.772.474,94 17.007.124,27
Umlaufende Anteile 1.569.252,485 1.099.836,133
Anteilwert (in EUR) 13,87 15,46

Anteilklasse I

30.06.2020 30.06.2021
Anteiliges Netto-Teilfondsvermögen (in EUR) 5.490.483,56 6.167.107,07
Umlaufende Anteile 569.150,000 569.150,000
Anteilwert (in EUR) 9,65 10,84

ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER ANTEILE IM UMLAUF

Anteilklasse A

30.06.2020 30.06.2021
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 1.810.995,025 1.569.252,485
Ausgegebene Anteile 24.288,292 3.420,093
Zurückgenommene Anteile -266.030,832 -472.836,445
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 1.569.252,485 1.099.836,133

Anteilklasse I

30.06.2020 30.06.2021
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 1.377.150,000 569.150,000
Ausgegebene Anteile 0,000 0,000
Zurückgenommene Anteile -808.000,000 0,000
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 569.150,000 569.150,000

ENTWICKLUNG DER LETZTEN DREI GESCHÄFTSJAHRE

Anteilklasse A

Datum 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2021
Netto-Teilfondsvermögen (in Mio. EUR) 26,62 21,77 17,01
Umlaufende Anteile 1.810.995 1.569.252 1.099.836
Netto-Mittelaufkommen (in Mio. EUR) -1,53 -3,50 -6,86
Anteilwert (in EUR) 14,70 13,87 15,46

Anteilklasse I

Datum 30.06.2019 30.06.2020 30.06.2021
Netto-Teilfondsvermögen (in Mio. EUR) 14,02 5,49 6,17
Umlaufende Anteile 1.377.150 569.150 569.150
Netto-Mittelaufkommen (in Mio. EUR) 0,00 -8,45 0,00
Anteilwert (in EUR) 10,18 9,65 10,84

VERÄNDERUNG DES NETTO-TEILFONDSVERMÖGENS IM BERICHTSZEITRAUM VOM 01.07.2020 BIS ZUM 30.06.2021
(alle Angaben in EUR)

Total Anteilklasse A Anteilklasse I
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes 27.262.958,50 21.772.474,94 5.490.483,56
Ordentlicher Nettoaufwand -437.028,00 -356.442,38 -80.585,62
Ertrags- und Aufwandsausgleich -88.327,34 -88.327,34 0,00
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 47.936,09 47.936,09 0,00
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -6.904.625,29 -6.904.625,29 0,00
Realisierte Gewinne 3.038.241,15 2.317.633,32 720.607,83
Realisierte Verluste -398.870,51 -301.555,01 -97.315,50
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne 268.328,05 210.884,00 57.444,05
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste 388.521,36 309.145,94 79.375,42
Ausschüttung -2.902,67 0,00 -2.902,67
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes 23.174.231,34 17.007.124,27 6.167.107,07

AUFWANDS- UND ERTRAGSRECHNUNG IM BERICHTSZEITRAUM VOM 01.07.2020 BIS ZUM 30.06.2021
(alle Angaben in EUR)

Total Anteilklasse A Anteilklasse I
Erträge
Bankzinsen -15.169,81 -11.822,74 -3.347,07
Bestandsprovisionen 297,28 219,25 78,03
Sonstige Erträge 4.619,02 3.674,91 944,11
Ertragsausgleich 1.493,68 1.493,68 0,00
Erträge insgesamt -8.759,83 -6.434,90 -2.324,93
Aufwendungen
Zinsaufwendungen -489,40 -375,14 -114,26
Verwaltungsvergütung /​ Anlageberatervergütung -270.800,55 -209.242,88 -61.557,67
Verwahrstellenvergütung -9.769,02 -7.582,14 -2.186,88
Zentralverwaltungsstellenvergütung -14.660,74 -11.363,45 -3.297,29
Vertriebsstellenprovision -170.080,13 -170.080,13 0,00
Taxe d’abonnement -12.717,62 -9.870,04 -2.847,58
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -16.053,61 -12.439,08 -3.614,53
Register- und Transferstellenvergütung -4.500,89 -3.490,39 -1.010,50
Staatliche Gebühren -8.000,00 -6.181,51 -1.818,49
Lagerstellengebühren -5.900,35 -4.562,81 -1.337,54
Sonstige Aufwendungen1) -2.129,52 -1.653,57 -475,95
Aufwandsausgleich 86.833,66 86.833,66 0,00
Aufwendungen insgesamt -428.268,17 -350.007,48 -78.260,69
Ordentlicher Nettoaufwand -437.028,00 -356.442,38 -80.585,62
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt2) 6.714,43
Total Expense Ratio in Prozent2) 2,20 1,36
Laufende Kosten in Prozent2) 3,47 2,63

BERECHNUNG DER WIEDERANLAGE
(alle Angaben in EUR)

Anteilklasse A
Ordentlicher Nettoaufwand -356.442,38
Ordentlicher Nettoaufwand je Anteil -0,324087
Für Wiederanlage verfügbar -356.442,38
Für Wiederanlage verfügbar je Anteil -0,324087
Der Wiederanlage zugeführt -356.442,38
Der Wiederanlage zugeführt je Anteil -0,324087

1) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Out-of-Pocket Kosten und Lagerstellengebühren.
2) Siehe Erläuterungen zu diesem Bericht.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

VERMÖGENSAUFSTELLUNG PER 30.06.2021

ISIN Währung Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert
(EUR)
%-Anteil
vom NTFV1)
im Berichtszeitraum
Investmentfondsanteile2)
Cayman Inseln
Arete Macro Feeder Fund -C1-
N/​A
USD 995,286 1.060,000 2.660,989 1.378,5542 3.081.583,63 13,31
Ennismore European Smaller Companies Hedge Fund
KYG3066Q1001
EUR 0,000 0,000 6.667,990 623,8400 4.159.758,88 17,96
Gladwyne Fund Ltd. -A- (Exiting Share)3)
N/​A
EUR 0,000 1.091,107 3.273,322 132,4800 433.649,64 1,87
Janus Henderson Octanis Fund Ltd. -F- EUR
KYG033022081
EUR 28.044,570 0,000 28.044,570 122,7326 3.441.983,00 14,86
Maga Smaller Companies Fund Ltd. -B- (04.05.2021)
KYG5766F1283
EUR 2.993,480 0,000 2.993,480 236,3940 707.640,71 3,03
Maga Smaller Companies Fund Ltd. -B- (01.06.2021)
KYG5766F1283
EUR 3.360,780 0,000 3.360,780 237,0325 796.614,09 3,42
The BlueBay Credit Alpha Long Short Fund Ltd. -S-
KYG132931166
EUR 6.052,612 4.966,980 19.725,443 201,7100 3.978.818,99 17,18
Zwischensumme 16.600.048,94 71,63
Irland
Parus Fund plc -E-
IE00B905PF75
USD 3.261,370 3.507,620 4.653,820 707,4489 2.765.742,47 11,94
Zwischensumme 2.765.742,47 11,94
Investmentfondsanteile 19.365.791,41 83,57
Wertpapiervermögen 19.365.791,41 83,57
Bankguthaben – Kontokorrent4) Währung Zinssatz
in %
Fälligkeit Bestand
in Währung
Kurswert
(EUR)
%-Anteil
vom NTFV1)
DZ PRIVATBANK S.A. EUR -0,6300 täglich 3.756.810,74 3.756.810,74 16,22
DZ PRIVATBANK S.A. USD -0,2000 täglich 20.597,19 17.302,75 0,07
DZ PRIVATBANK S.A. GBP -0,3500 täglich 14.628,76 17.002,28 0,07
DZ PRIVATBANK S.A. CHF -1,2000 täglich 234,72 214,18 0,00
DZ PRIVATBANK S.A. JPY -0,5000 täglich 312,00 2,37 0,00
Summe Bankguthaben – Kontokorrent 3.791.332,32 16,36
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 17.107,61 0,07
Netto-Teilfondsvermögen 23.174.231,34 100,00

DEVISENTERMINGESCHÄFTE

Zum 30.06.2021 standen folgende offene Devisentermingeschäfte aus:

Währung Kontrahent Währungsbetrag Kurswert
(EUR)
%-Anteil
vom NTFV1)
EUR/​GBP Währungsverkäufe DZ PRIVATBANK S.A. 480.000,00 557.315,87 2,41
EUR/​USD Währungsverkäufe DZ PRIVATBANK S.A. 4.400.000,00 3.692.049,51 15,94

1) NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Einige Investmentfonds können, bedingt durch unterschiedliche Rückstellungsbeträge der Zielfonds für eine erfolgsabhängige Vergütung zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten, mehrfach aufgeführt sein und unter Umständen unterschiedliche Kurse aufweisen. Hinter Fondsnamen gegebenenfalls aufgeführte weitergehende Informationen geben entweder den Erwerbszeitpunkt an oder benennen
– wenn vorhanden – die jeweilige Serie /​ Tranche.
3) Siehe Erläuterungen zu einzelnen Zielfonds.
4) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 30.06.2021. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig. Darüber hinaus wird auf die Erläuterungen zum Jahresbericht verwiesen.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

ZU- UND ABGÄNGE VOM 01.07.2020 BIS ZUM 30.06.2021

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.

Investmentfondsanteile ISIN Zugänge Abgänge
KL Special Opportunities Fund Ltd. -A- EUR Hedged KYG529791041 0,000 16.078,410
Polar Capital European Forager Fund Ltd. -AX- KYG7153N1025 0,000 5.974,260
Ramius Merger Fund Ltd. -Founders Euro Class- N/​A 2.990,000 5.740,000

AUSGABEAUFSCHLÄGE, RÜCKNAHMEABSCHLÄGE UND VERWALTUNGSVERGÜTUNG

Im Berichtzeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 sind für Ankäufe von Zielfonds keine Ausgabeaufschläge und für Verkäufe von Zielfonds keine Rücknahmeabschläge angefallen.

Investmentfondsanteile ISIN Verwaltungsvergütung
Arete Macro Feeder Fund -C1- N/​A 1,00%1)
Ennismore European Smaller Companies Hedge Fund KYG3066Q1001 1,00%1)
Gladwyne Fund Ltd. -A- (Exiting Share) N/​A 2,00%1)
Janus Henderson Octanis Fund Ltd. -F- EUR KYG033022081 1,00%1)
KL Special Opportunities Fund Ltd. -A- EUR Hedged KYG529791041 1,50%1)
Maga Smaller Companies Fund Ltd. -B- KYG5766F1283 1,50%1)
Parus Fund plc -E- IE00B905PF75 1,50%2)
Polar Capital European Forager Fund Ltd. -AX- KYG7153N1025 2,00%1)
Ramius Merger Fund Ltd. -Founders Euro Class- N/​A 0,75%3)
The BlueBay Credit Alpha Long Short Fund Ltd. -S- KYG132931166 1,00%1)

1) zzgl. 20 % Gewinnbeteiligung
2) zzgl. 16 % Gewinnbeteiligung
3) zzgl. 15 % Gewinnbeteiligung

Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile sind auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresberichtes.

ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESBERICHT (ANHANG)

1.) Allgemeines

Der alternative Investmentfonds Sauren Global („Fonds“) wurde auf Initiative der Sauren Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG aufgelegt und wird von der IPConcept (Lux emburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“) verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat am 20. Juli 2004 in Kraft und wurde erstmals am 24. August 2004 im Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“) veröffentlicht. Änderungen des Allgemeinen Verwaltungsreglements traten am 26. Oktober 2004, 1. Januar 2010, 15. November 2010, 1. Juli 2012 und 1. Juli 2014 in Kraft und wurden am 29. November 2004, 12. Januar 2010, 30. Dezember 2010, 27. Juli 2012 und 11. August 2014 im Mémorial veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil électronique des sociétés et associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregisters in Luxemburg ersetzt. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 1. Januar 2020 geändert und im RESA veröffentlicht.

Der alternative Investmentfonds Sauren Global ist ein Luxemburger Dach-Hedgefonds (fonds commun de placement), der gemäß Teil II des abgeänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem Teilfonds („Teil fonds“) auf unbestimmte Dauer errichtet wurde.

Bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds, die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), handelt es sich um eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 20. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 82183 eingetragen. Das Eigenkapital der Verwaltungsgesellschaft belief sich am 31. Dezember 2020 auf 10.080.000 EUR vor Gewinnverwendung.

Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds (AIFM) im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013.

2.) Wesentliche Buchführungs- und Bewertungsgrund sätze; Anteilwertberechnung

Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Verwaltungsrates der Investmentgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.

1.

Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro („Fondswährung“).

2.

Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang zum Verkaufsprospekt festgelegte Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Anteilklassenwährung“).

3.

Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft und unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem jeweils im Anhang des jeweiligen Teilfonds genannten Tag („Bewertungstag“) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens einmal im Monat zu berechnen ist.

4.

Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag in Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt.

5.

Das Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:

a)

Investmentanteile werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Sofern die Investmentanteile börsennotiert sind, kann der letzte verfügbare handelbare Kurs zugrunde gelegt werden, soweit dieser eine verlässliche Bewertung gewährleistet.

Sowohl ausländische als auch inländische Zielfondsanteile werden unter Umständen nur zu bestimmten Terminen zurückgenommen und bewertet, so dass der Rücknahmepreis möglicherweise nicht mehr den aktuellen Anteilwert widerspiegelt. Die Verwaltungsgesellschaft behält sich in diesen Fällen vor, einen handelbaren oder einen indikativen Anteilwert der jeweiligen Zielfonds heranzuziehen. Bei einem indikativen Anteilwert handelt es sich um eine Schätzung des Anteilwerts unter Bezugnahme der aktuellsten vorliegenden Informationen des Zielfonds. Soweit für die Zielfonds am Vortag des Bewertungstages handelbare Anteilwerte vorliegen, wird die Verwaltungsgesellschaft diese bei der Ermittlung der Ausgabe- und Rücknahmepreise grundsätzlich berücksichtigen. Sollte für einen Zielfonds am Vortag des Bewertungstages des jeweiligen Monats kein handelbarer Anteilwert zur Verfügung stehen oder weicht dieser deutlich von einem aktuelleren indikativen Anteilwert ab und erscheint der indikative Anteilwert gegenüber dem handelbaren Anteilwert des Zielfonds marktgerechter, so kann die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anleger, die Bewertung des Zielfonds auf Basis des verfügbaren indikativen Anteilwertes vornehmen.

b)

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier oder Geldmarktinstrument an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier oder Geldmarktinstrument ist.

c)

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber auf einem anderen geregelten, anerkannten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Markt gehandelt werden, werden zu dem zuletzt verfügbaren Kurs bewertet. Ist im Zeitpunkt des Bewertungstages kein repräsentativer Kurs verfügbar, werden die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zu ihrem jeweiligen Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, bewertet.

d)

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die weder an einer Börse amtlich notiert, noch auf einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, werden zu ihrem jeweiligen Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, bewertet.

e)

Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.

f)

Festgelder können zum Renditekurs bewertet werden, sofern ein entsprechender Vertrag zwischen der Verwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle geschlossen wurde, gemäß dem die Festgelder jederzeit kündbar sind und der Renditekurs dem Realisierungswert entspricht.

g)

Forderungen (z.B. abgegrenzte Zinsansprüche sowie Verbindlichkeiten) werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.

h)

Devisentermingeschäfte und Optionen werden grundsätzlich zu den letzten verfügbaren Börsenkursen bzw. Maklerpreisen des Vortages bewertet. Sofern ein Bewertungstag gleichzeitig Abrechnungstag einer Op tion ist, erfolgt die Bewertung der entsprechenden Option zu ihrem jeweiligen Schlussabrechnungspreis („settlement price“).

i)

Optionsrechte, die weder an einer Börse zum Handel zugelassen, noch in einen organisierten Markt einbezogen sind, sind mit dem Verkehrswert zu bewerten, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

j)

OTC-Derivate werden zum aktuellen Verkehrswert, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, bewertet.

k)

Auf Derivate geleistete Einschüsse, unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste, sind dem Netto-Teilfondsvermögen zuzurechnen.

l)

Die auf Geldmarktpapiere bzw. Wertpapiere entfallenden anteiligen Zinsen werden mit einbezogen, soweit sie nicht bereits im Kurswert enthalten sind.

m)

Alle anderen Vermögenswerte werden zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

n)

Alle nicht auf die Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte werden zum letzten Devisenmittelkurs in die Teilfondswährung umgerechnet.

o)

Bei schwebenden Verpflichtungsgeschäften ist, anstelle des von der Verwaltungsgesellschaft zu liefernden Vermögensgegenstandes, die von ihr zu fordernde Gegenleistung unmittelbar nach Abschluss des Geschäfts zu berücksichtigen.

6.

Im Fall einer Ausschüttung vermindert sich der Wert der Anteile der ausschüttungsberechtigten Anteile um den Betrag der Ausschüttung. Damit vermindert sich zugleich der prozentuale Anteil dieser Anteilklasse am gesamten Wert des Netto-Teilfondsvermögens, während sich der prozentuale Anteil der nicht ausschüttungsberechtigten Anteilklasse am gesamten Netto-Teilfondsvermögen erhöht.

7.

Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für den jeweiligen Teilfonds. Soweit jedoch innerhalb des jeweiligen Teilfonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführ ten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Zusammenstellung und Zuordnung der Aktiva erfolgt immer für den jeweiligen Teilfonds insgesamt.

8.

Bei der Bewertung der im Jahresbericht aufgeführten Vermögensgegenstände des Sauren Global Hedgefonds wurden grundsätzlich dieselben Bewertungsverfahren herangezogen wie bei der Berechnung des Anteilwertes. In die Berechnung des Anteilwertes fließen die zuletzt zur Verfügung stehenden offiziellen Zielfondspreise ein bzw. in Ausnahmefällen wird ein indikativer Zielfondspreis zur Bewertung herangezogen. Hierbei handelt es sich in der Regel um die Zielfondspreise des Vormonats. Abweichend hierzu wurden bei der Ermittlung des Fondspreises des Sauren Global Hedgefonds zum 30. Juni 2021 sämtliche offizielle Zielfondspreise per 30. Juni 2021 verwendet. Daher wurde der Sauren Global Hedgefonds zum 30. Juni 2021 mit einem Fondspreis von 15,46 Euro (Anteilklasse A) bzw. 10,84 Euro (Anteilklasse I) bewertet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds wird grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Bewertung von Vermögensgegenständen delegieren und einen externen Bewerter, welcher die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, heranziehen. Dieser darf die Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren. Die Verwaltungsgesellschaft informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über die Bestellung eines externen Bewerters. Die Verwaltungsgesellschaft bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds sowie für die Berechnung und Bekanntgabe des Nettoinventarwertes verantwortlich, wenn sie einen externen Bewerter bestellt hat. Ungeachtet des vorstehenden Satzes haftet der externe Bewerter gegenüber der Verwaltungsgesellschaft für jegliche Verluste der Verwaltungsgesellschaft, die sich auf fahrlässige oder vorsätzliche Nichterfüllung der Aufgaben durch den externen Bewerter zurückführen lassen. Im Berichtszeitraum ist keine Delegation der Bewertungsfunktion erfolgt.

Die in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/​– einer Einheit (Währung, Prozent etc.) enthalten.

3.) Devisenkurse

Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. Juni 2021 in Euro umgerechnet.

US-Dollar 1 EUR = 1,1904 USD
Britisches Pfund 1 EUR = 0,8604 GBP
chweizer Franken 1 EUR = 1,0959 CHF
Japanischer Yen 1 EUR = 131,5273 JPY

4.) Besteuerung

Besteuerung des Fonds

Aus luxemburgischer Steuerperspektive hat der Fonds als Sondervermögen keine Rechtspersönlichkeit und ist steuertransparent.

Der Fonds unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das jeweilige Teilfondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Lux emburg lediglich der sogenannten „taxe d‘abonnement“ in Höhe von 0,05% p.a. Eine reduzierte taxe d’abonnement von 0,01% p.a. ist anwendbar für (i) die Teilfonds oder Anteilklassen, deren Anteile ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne des Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Teilfonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Die taxe d’abonnement ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Teilfondsvermögen zahlbar. Die Höhe der taxe d’abonnement ist für den jeweiligen Teilfonds oder die Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt. Eine Befreiung von der taxe d’abonnement findet u.a. Anwendung, soweit das jeweilige Teilfondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d‘abonnement unterliegen.

Vom Fonds erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das Teilfondsvermögen angelegt ist, dort einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen.

Ausschüttungen des Fonds sowie Liquidations- und Veräußerungsgewinne unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Quellensteuer. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.

Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger

Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder einen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Anteilen am Fonds.

Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven luxemburgischen Einkommensteuer.

Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsanteilen der Körperschaftsteuer.

Interessenten und Anlegern wird empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Fondsvermögens, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.

5.) Verwendung der Erträge

Die Verwaltungsgesellschaft kann die in dem jeweiligen Teilfonds erwirtschafteten Erträge an die Anteilinhaber dieses Teilfonds ausschütten oder diese Erträge in dem jeweiligen Teilfonds thesaurieren. Dies wird für den jeweiligen Teilfonds in dem betreffenden Anhang des Verkaufsprospektes festgelegt.

Gemäß dem Anhang des aktuellen Verkaufsprospektes ist vorgesehen, dass die Erträge für die Anteilklasse A thesauriert werden und die Erträge für die Anteilklasse I ausgeschüttet werden sollen.

6.) Informationen zu den Gebühren bzw. Aufwendungen

Angaben, insbesondere zu Verwaltungsvergütung/​Anlageberatervergütung und Vertriebsstellenprovision, können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

7.) Kontokorrentkonten (Bankguthaben bzw. Bankverbindlichkeiten) des Fonds

Sämtliche Kontokorrentkonten des jeweiligen Teilfonds (auch solche in unterschiedlichen Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens und im konsolidierten Netto-Fondsvermögens als einheitliches Kontokor rent ausgewiesen.

Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die jeweilige Teilfondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos.

In der Aufwands- und Ertragsrechnung werden Erträge aus positiven und Aufwendungen aus negativen Einlagenverzinsungen – jeweils für positive Kontensalden – unter „Bankzinsen“ erfasst. Unter „Zinsaufwendungen“ werden Zinsen auf negative Kontensalden ausgewiesen.

8.) Transaktionskosten

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern.

9.) Total Expense Ratio (TER)

Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:

Gesamtkosten in Fondswährung
TER = —————————————————————– 100
Durchschnittliches Fondsvolumen
(Basis: bewertungstägliches Netto- Teilfondsvermögen)

Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen). Bei der Berechnung der TER werden, anders als bei den laufenden Kosten, die Zielfondskosten nicht berücksichtigt.

10.) Laufende Kosten

Bei den „laufenden Kosten“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/​2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/​65/​EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.

Die laufenden Kosten geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der taxe d’abonnement alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/​Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. Derzeit werden die Kosten für einzelne Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z.B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) oder auf Basis des letzten Jahresberichts ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.

11.) Aufwands- und Ertragsausgleich

Im ordentlichen Nettoergebnis sind ein Ertragsausgleich und ein Aufwandsausgleich verrechnet. Diese beinhalten während der Berichtsperiode angefallene Nettoerträge, die der Anteilerwerber im Ausgabepreis mitbezahlt und der Anteilverkäufer im Rücknahmepreis vergütet erhält.

12.) Erläuterungen zu einzelnen Zielfonds

Gladwyne Fund Ltd. -A- (Exiting Share)

Im März 2019 fand eine außerordentliche Generalversammlung des Gladwyne Fund Ltd. statt, da dem Fondsmanager angekündigt wurde, dass etwa die Hälfte der Fondsanteile von Investoren zurückgegeben werden sollten. Um ein ordnungsgemäßes Management der verbleibenden Hälfte zu gewährleisten, wurde beschlossen, den Verkaufsprospekt zu ändern und einen neuen Teilfonds aufzulegen („Exiting Share“). Die Anleger konnten in die „Exiting Share“ wechseln und die Vermögensgegenstände wurden pro Rata auf die Teilfonds aufgeteilt. Der Sauren Global Hedgefonds wechselte ebenfalls in die „Exiting Share“. Der Teilfonds „Exiting Share“ wurde, bis auf einen Anteil schwer liquidierbarer Vermögensgegenstände, gemäß der normalen Rückgabemodalität des Gladwyne Fund Ltd. abgewickelt. Im Zuge weiterer Liquidierungen der verbleibenden illiquiden Vermögensgegenstände wurden 1.091,107 Anteile der „Exiting Share“ per Handelstag 1. Februar 2021 eingezogen und eine entsprechende Zahlung geleistet.

Per 30. Juni 2021 wurden im Sauren Global Hedgefonds 3.273,322 Anteile am Gladwyne Fund Ltd. -A- (Exiting Share) gehalten. Wann die im Zielfonds noch vorhandenen restlichen Vermögensgegenstände liquidiert werden können und die finale Zahlung an die Anteilseigner vollzogen werden kann, ist derzeit schwer abzusehen.

13.) Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

Mit Wirkung zum 10. März 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert.

Die nachfolgenden Änderungen traten in Kraft:

Anpassung der Anlageziele aufgrund der Sustainable Finance Disclosure Regulation

Die Verwaltungsgesellschaft berücksichtigt im Rahmen des von ihr vorgenommenen Fondsmanagements derzeit keine nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für diesen Fonds. Im Markt liegen aktuell die maßgeblichen Daten, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen herangezogen werden müssen, nicht in ausreichendem Umfang vor. Spätestens ab dem 30. Dezember 2022 wird der Fondsmanager Informationen darüber bereitstellen, ob und wie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden.

Bei dem Teilfonds handelt es sich weder um ein Produkt nach Art. 8 oder Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor. Der Teilfonds verfolgt keine dezidierte ESG-Strategie.

Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie die dazu festgelegten Strategien erhalten Sie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com sowie der Internetseite des Anlageberaters www.sauren.de.

Ergänzung der Angaben im Verkaufsprospekt im Abschnitt

„Risikohinweise“

Risiko durch Höhere Gewalt

Unter höherer Gewalt versteht man Ereignisse, deren Eintreten von den betroffenen Personen nicht kontrolliert werden kann. Hierzu gehören z. B. schwere Verkehrsunfälle, Pandemien, Erdbeben, Überflutungen, Orkane, Kernenergieunfälle, Krieg und Terrorismus, Konstruktions- und Baufehler, die der Fonds nicht kontrollieren kann, Umweltgesetzgebungen, allgemeine wirtschaftliche Umstände oder Arbeitskämpfe. Sofern ein Teilfonds von einem oder mehreren Ereignissen höherer Gewalt betroffen ist, kann dies zu Verlusten bis hin zu Totalverlusten des jeweiligen Teilfonds führen.

Nachhaltigkeitsrisiken

Das Eintreten eines Ereignisses oder einer Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment, Social, Governance, im Folgenden „ESG“), dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition und damit auf die Wertentwicklung des Teilfonds haben könnte, wird als Nachhaltigkeitsrisiko betrachtet. Nachhaltigkeitsrisiken können erheblich auf andere Risikoarten wie z.B. Marktpreisrisiken oder Adressenausfallrisiken einwirken und das Risiko innerhalb dieser Risikoarten wesentlich beeinflussen. Eine Nichtberücksichtigung von ESG-Risiken könnte sich langfristig negativ auf die Rendite auswirken.

Änderung der Angaben im Verkaufsprospekt im Abschnitt „Liquiditätsmanagement“

Liquiditätsmanagement (bis zum 9. März 2021)

Die Verwaltungsgesellschaft hat Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos festgelegt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten im Fonds vorhanden ist, um Rücknahmen unter normalen Marktbedingungen bedienen zu können.

Das Liquiditätsmanagement berücksichtigt die relative Liquidität der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds sowie die für die Liquidierung erforderliche Zeit, um eine angemessene Liquiditätshöhe für die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Die Ableitung der Verbindlichkeiten erfolgt aus einer Projektion historischer Rücknahmen und berücksichtigt die teilfondsspezifischen Rücknahmebedingungen.

Das Liquiditätsmanagement stellt einen quantitativen Zugang dar, um die quantitativen und qualitativen Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des Fonds haben.

Liquiditätsmanagement (ab dem 10. März 2021)

Bezüglich der aktuell gültigen Angaben zum Liquiditätsmanagement verweisen wir auf die „Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)“.

Änderung der Angaben im Verkaufsprospekt hinsichtlich der Auslagerungen der Zentralverwaltungsstelle

Zentralverwaltungsstelle (bis zum 9. März 2021)

Die Zentralverwaltungsstelle hat mit Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde unter ihrer Verantwortung und Kontrolle verschiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Berechnung der Nettoinventarwerte an die Union Investment Financial Services S.A. mit Sitz in 308, route d´Esch, L-1471 Luxemburg übertragen.

Zentralverwaltungsstelle (ab dem 10. März 2021)

Die Zentralverwaltungsstelle hat mit Zustimmung der Luxemburger Aufsichtsbehörde unter ihrer Verantwortung und Kontrolle verschiedene verwaltungstechnische Aufgaben, z.B. die Berechnung der Nettoinventarwerte an die Attrax Financial Services S.A. (société anonyme) mit Sitz in 3, Heienhaff, L-1736 Senningerberg übertragen. Die Berechnung erfolgt in Übereinstimmung mit Art. 6 des Verwaltungsreglements und nach den allgemein anerkannten luxemburgischen Rechnungslegungsvorschriften („Lux-GAAP“).

Darüber hinaus ergaben sich im Berichtszeitraum keine wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.

14.) Wesentliche Ereignisse nach dem Berichtszeitraum

Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.

15.) Allgemeine Erläuterungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Seit dem Jahreswechsel 2019/​2020 kam es zur weltweiten Verbreitung des Coronavirus COVID-19; im März 2020 wurde COVID-19 daher von der WHO als Pandemie eingestuft. Nach dem massiven Einbruch der globalen Wirtschaftstätigkeit erfolgte nach mehreren Corona-Wellen eine schrittweise Erholung der Konjunktur. Da die Pandemie weiterhin andauert, ist es trotz mittlerweile vorhandener Impfstoffe derzeit immer noch nicht möglich – auch bedingt durch das Auftreten möglicherweise weiterer Mutationen des Coronavirus -, die zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in dem Portfolio vorauszusehen. Derzeit liegen keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen.

16.) Maßnahmen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der DZ PRIVATBANK S.A. im Rahmen der Covid-19- Pandemie

Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. verschiedene Maßnahmen getroffen, die ihre Mitarbeiter und externen Dienstleister an den Standorten in Luxemburg, der Schweiz und Deutschland betreffen und durch die ihre Geschäftsabläufe auch in einem Krisenszenario sichergestellt werden.

Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten und Einschränkungen bei Dienstreisen und Veranstaltungen wurden weitere Vorkehrungen getroffen, wie die Verwaltungsgesellschaft bei einem Verdachtsfall auf Coronavirus-Infektion innerhalb der Belegschaft einen verlässlichen und reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsprozesse gewährleisten kann. Mit einer Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten sowie der Aktivierung der Business Recovery Center am Standort Luxemburg hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Mitarbeiter auf mehrere Arbeitsstätten geschaffen.

Damit wird das mögliche Risiko einer Übertragung des Coronavirus innerhalb der Verwaltungsgesellschaft deutlich reduziert.

Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern haben oberste Priorität. Seit April 2020 wurde in der Bank eine durchgängig hohe Quote beim mobilen Arbeiten von > 75% etabliert, welche sich zuletzt weiter erhöht hat. Die DZ PRIVATBANK S.A. („die Bank“) hält standortübergreifend an ihren strengen Schutzmaßnahmen konsequent fest, allerdings besteht weiterhin flexibles Notfallmanagement: z. B. genaue Beobachtung der Inzidenzen und Anpassung der bankenweit gültigen Corona-Maßnahmen (schrittweise Rücknahme der Maßnahmen vs. Beibehaltung). Der verstärkte Remote-Vertrieb und die digitalen Austauschformate werden bis auf weiteres fortgesetzt. Der Bankbetrieb/​-vertrieb funktioniert nach wie vor reibungslos. Der Geschäftsbetrieb ist weiterhin sichergestellt. Die Verwaltungsgesellschaft, das Notfallmanagement-Team der Bank und das Management beobachten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen genau.

17.) Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und deren Weiterverwendung (ungeprüft)

Die IPConcept (Luxemburg) S.A., als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Verwalter alternativer Investmentfonds („AIFM“), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/​2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 („SFTR“).

Im Geschäftsjahr des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen.

Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen sowie kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden.

ANGABEN GEM. DELEGIERTER AIFM-VERORDNUNG (UNGEPRÜFT)

1.) Risikomanagement-Verfahren

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr bzw. ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen. Insbesondere stützt sie bzw. er sich bei der Bewertung der Bonität der Fonds-Vermögenswerte nicht ausschließlich und automatisch auf Ratings, die von Ratingagenturen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1060/​2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen abgegeben worden sind.

Je nach Ausgestaltung des jeweiligen Teilfonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagement-Verfahren:

Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der Commission de Surveillance du Secteur Financier („CSSF“) berichtet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM folgender Methoden:

Commitment Approach:

Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden (ggf. delta-gewichteten) Basiswertäquivalente oder Nominale umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt.

VaR-Ansatz:

Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

Relativer VaR-Ansatz:

Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios um einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Faktor nicht übersteigen. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Teilfonds.

Absoluter VaR-Ansatz:

Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99% Konfidenzniveau, 20 Tage Haltedauer) des Fonds einen von der Höhe des Risikoprofils des Fonds abhängigen Anteil des Fondsvermögens nicht überschreiten.

Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Sauren Global Hedgefonds dem Absoluten VaR-Ansatz als Risikomanagement-Verfahren.

Die Messung der mit den Anlagepositionen verbundenen Risiken lag im entsprechenden Zeitraum innerhalb der internen Obergrenzen und wies keine Limitüberschreitungen auf.

2.) Liquiditätsrisikomanagement

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Teilfonds schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr bzw. ihm ermöglichen, die Liquiditätsrisiken des Teilfonds zu überwachen und zu gewährleisten, dass sich das Liquiditätsprofil der Anlagen des Teilfonds mit den zugrundeliegenden Verbindlichkeiten des Teilfonds deckt. Unter Berücksichtigung der Anlagestrategie ergibt sich folgendes Liquiditätsprofil des Teilfonds: Das Liquiditätsprofil eines Teilfonds ist in der Gesamtheit bestimmt durch dessen Struktur hinsichtlich der im Teilfonds enthaltenen Vermögensgegenstände und Verpflichtungen sowie hinsichtlich der Anlegerstruktur und der im Verkaufsprospekt definierten Rückgabebedingungen.

Die Grundsätze und Verfahren umfassen:

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Teilfonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Teilfonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Teilfondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie bzw. er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des Teilfonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Teilfonds ein.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Fonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie bzw. er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt.

Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen.

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie bzw. er die Liquidi tätsrisiken des Teilfonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Teilfonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Anteilrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Fonds in einer der Art des Teilfonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

Über Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos werden die Anleger im Jahresbericht des Fonds informiert.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung sowie der fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos des Fonds. Ferner war in dem Fonds im Berichtszeitraum jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten vorhanden, um Anteilscheinrücknahmen bedienen zu können.

3.) Leverage nach Brutto- und Commitment-Methode

Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat die Berechnung des Risikos eines Teilfonds sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.

Im Rahmen der Bruttomethode und der Commitment-Methode berechnet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM das Risiko gemäß der AIFMD-Verordnung als die Summe der absoluten Werte aller Positionen unter grundsätzlicher Einhaltung der in der AIFMD-Verordnung genannten Spezifikationen.

Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 30. Juni 2021 die folgenden Werte auf:

Teilfonds Commitment-
Methode
Brutto-
methode
Sauren Global Hedgefonds 102,56 % 113,84 %

4.) Risikoprofil

Der von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds wurde in das folgende Risikoprofil eingeordnet:

Teilfonds Risikoprofil
Sauren Global Hedgefonds Spekulativ

Aufgrund der Zusammensetzung des Teilfondsvermögens besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem aber sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen.

Die Risiken des Teilfondsvermögens bestehen unter anderem aus Währungs-, Bonitäts-, Aktienkurs- und Hedgefondsrisiken sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren. Daneben bestehen allgemein Risiken, die aus einer Veränderung von Marktbedingungen oder Marktbeziehungen folgen.

Die Anlage in den Teilfonds ist nur für erfahrene Anleger geeignet, die in der Lage sind, die Risiken und den Wert der Anlage abzuschätzen.

Der Anlagehorizont des Anlegers sollte mittel- bis langfristig ausgerichtet sein. Der sehr hohen Ertragserwartung wird der Anleger durch eine sehr hohe Risikobereitschaft und durch die Hinnahme von erheblichen Wertschwankungen der Anteile und ggf. eines erheblichen Kapitalverlustes gerecht.

Der Anleger ist bereit, hohe Währungs-, Bonitäts-, Aktienkurs-, Hedgefonds- und Marktzinsrisiken einzugehen.

Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken, als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.

Angaben zu den allgemeinen Risiken des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

5.) Angaben zur Vergütungspolitik

Betreffend die Vergütungspolitik wendet die IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM des Fonds eine Vergütungspolitik an, welche die Anforderungen gemäß dem geänderten Gesetz vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds (in seiner geänderten Fassung) erfüllt.

Die Gesamtvergütung der 69 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 6.637.237,09 EUR. Diese unterteilt sich in 6.194.331,46 EUR fixe Vergütungen und 442.905,63 EUR variable Vergütungen.

Für Führungskräfte des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIFM auswirkt, betrug die Vergütung 1.687.343,73 EUR. Für Mitarbeiter des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIFM auswirkt, betrug die Vergütung 0,00 EUR.

Weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik, können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.

6.) Anlagestrategie und Ziele

Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die Struktur des Teilfonds hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Anlagen in andere Investmentfonds (Zielfonds) bleiben Bestandteil der Strategie. Die beim Sauren Global Hedgefonds verfolgte Investmentphilosophie ist dadurch geprägt, dass bei der Auswahl der Zielfonds insbesondere der genauen Beurteilung der Fähigkeiten des jeweiligen Fondsmanagers sowie des von ihm zu verwaltenden Volumens eine besondere Bedeutung zukommt.

Die von dem Teilfonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Teilfonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.

7.) Rechtsstellung der Anleger

Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Prüfungsvermerk

An die Anteilinhaber des
Sauren Global

Unser Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Abschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Abschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Sauren Global und seines Teilfonds (der „Fonds“) zum 30. Juni 2021 sowie der Ertragslage und der Entwicklung des Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

Was wir geprüft haben

Der Abschluss des Fonds besteht aus:

der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens zum 30. Juni 2021;

der Veränderung des Netto-Teilfondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;

der Aufwands- und Ertragsrechnung für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr;

der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2021; und

dem Anhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISAs) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs wird im Abschnitt ,,Verantwortung des „Reviseur d’entreprises agree“ für die Abschlussprüfung“ weitergehend beschrieben.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Wir sind unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International lndependence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF angenommen, sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen, die wir im Rahmen der Abschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt.

Sonstige Informationen

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Abschluss und unseren Prüfungsvermerk zu diesem Abschluss.

Unser Prüfungsurteil zum Abschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Abschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Abschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft für den Abschluss

Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Abschlusses, und für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Abschlusses ist der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit und, sofern einschlägig, Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Tätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen, oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.

Verantwortung des „Reviseur d’entreprises agree“ für die Abschlussprüfung

Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und darüber einen Prüfungsvermerk, der unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentliche falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Unzutreffende Angaben können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Abschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Abschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand der Verwaltungsgesellschaft angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und den entsprechenden Anhangsangaben;

schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Tätigkeit durch den Vorstand der Verwaltungsgesellschaft sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Tätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Prüfungsvermerk auf die dazugehörigen Anhangsangaben zum Abschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Prüfungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds seine Tätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abschlusses einschließlich der Anhangsangaben, und beurteilen, ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.

Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, die wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

 

Luxemburg, 26. Oktober 2021

PricewaterhouseCoopers, Societe cooperative
Vertreten durch

Björn Ebert

PricewaterhouseCoopers, Societe cooperative, 2 rue Gerhard Mercator, B.P. 1443, L-1014 Luxembourg
T: +352 494848 1, F: +352 494848 2900, www.pwc.lu

Cabinet de revision agree. Expert-comptable (autorisation gouvernementale n°10028256)
R.C.S. Luxembourg B 65477- TVA LU25482518

VERWALTUNG UND VERTRIEB

Verwaltungsgesellschaft und AIFM

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg Eigenkapital zum 31. Dezember 2020:
10.080.000 EURO

Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM

Aufsichtsratsvorsitzender

Dr. Frank Müller
Mitglied des Vorstandes
DZ PRIVATBANK S.A.

Aufsichtsratsmitglieder

Bernhard Singer
Klaus-Peter Bräuer

Vorstand der Verwaltungsgesellschaft (Leitungsorgan) bzw. des AIFM

Vorstandsvorsitzender

Marco Onischschenko

Vorstandsmitglieder

Marco Kops
Silvia Mayers
Nikolaus Rummler

Verwahrstelle im Großherzogtum Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg Eigenkapital zum 31. Dezember 2020:
835.289.354 EURO

Zentralverwaltungsstelle, Register- und Transferstelle sowie Zahlstelle im Großherzogtum Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Zahlstelle und Repräsentant in der Bundesrepublik Deutschland

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt am Main
Platz der Republik
D-60265 Frankfurt am Main

Anlageberater

Sauren Finanzdienstleistungen GmbH & Co. KG
Im MediaPark 8 (KölnTurm) D-50670 Köln

Abschlussprüfer des Fonds

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg

Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM

PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg
(seit dem 1. Januar 2021)

Ernst & Young S.A.
35E, Avenue John F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
(bis zum 31. Dezember 2020)

Vertriebsstelle für die Bundesrepublik Deutschland

Sauren Fonds-Service AG
Im MediaPark 8 (KölnTurm)
D-50670 Köln


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