BNP PARIBAS FUNDS: Verschmelzung BNP Paribas 1 An Protection 99- I;BNP Paribas Funds – Sustainable Enhanced Bond 12M – I-CAP FR0010169946; LU1819949246

BNP Paribas Funds
SICAV nach Luxemburger Recht – OGAW-Klasse

Eingetragener Sitz: 10, rue Edward Steichen, L-2540 Luxemburg
Luxemburger Handels- und Firmenregister Nr. B 33.363

Zusammenlegungsmitteilung an die Anteilinhaber

„Sustainable Enhanced Bond 12M“
Aufnehmender Teilfonds

Zusammenlegungen mit Wirkung zum 7. Januar 2022

Der Verwaltungsrat von BNP Paribas Funds (die Gesellschaft) beschließt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 34 der Satzung der Gesellschaft und Kapitel 8 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über OGA (das Gesetz) und in Übereinstimmung mit der französischen Gesellschaft BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT France, die als Verwaltungsgesellschaft des französischen UCITS Common Fund BNP Paribas 1 An Protection 99* (der eingebrachte Fonds) tätig ist, gemäß Artikel 1 Punkt 20) a) des Gesetzes den eingebrachten Fonds durch Auflösung ohne Liquidation aufzunehmen, indem alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in den aufnehmenden Teilfonds im Austausch für die Ausgabe neuer Anteile des aufnehmenden Teilfonds an die Anteilinhaber übertragen werden.

Eingebrachter Fonds Aufnehmende BNP Paribas Funds
ISIN-Code Teilfonds Klasse Haupt-
Währung
ISIN-Code Teilfonds Klasse Haupt-
Währung
FR0010169946** BNP Paribas 1 An Protection 99* I EUR LU1819949246 Sustainable Enhanced Bond 12M I-CAP EUR

* Der Fonds ist nicht in Deutschland registriert
** Die Anteilsklasse des eingebrachten Teilfonds ist nicht in Deutschland registriert

1)

Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung

Die Zusammenlegung wird am Freitag, 7. Januar 2022 wirksam.

2)

Hintergrund und Begründung der Zusammenlegung

Der Schutz des BNP Paribas 1 An Protection 99* Common Fund wird zu seinem Fälligkeitsdatum am 31. Dezember 2021 nicht verlängert.

BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT schlägt vor ihn mit dem aufnehmender Teilfonds, der über bessere Renditeaussichten und eine stärkere ESG-Politik verfügt, zusammenzulegen.

Warnung:

In der Vergangenheit erzielte Ergebnisse stellen keinen Indikator und keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.

Ein Erreichen dieses Ziels kann nicht garantiert werden.

* Der Fonds ist nicht in Deutschland registriert

3)

Auswirkungen der Zusammenlegung auf Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds

Die Zusammenlegung hat keine Auswirkungen für die Anteilinhaber des aufnehmenden Teilfonds.

Das Portfolio des eingebrachten Fonds wird in den Tagen vor der Zusammenlegung an das des aufnehmendem Teilfonds angepasst. Es erfolgt zur Durchführung dieser Zusammenlegung keine Neugewichtung des Portfolios in den aufnehmenden Teilfonds.

4)

Organisation des Umtauschs von Anteilen

Die Anteilinhaber des eingebrachten Teilfonds erhalten neue Anteile des aufnehmenden Teilfonds. Die Anzahl der neuen Anteile wird berechnet, indem die Anzahl der in den eingebrachten Anteilsklassen gehaltenen Anteile mit dem Umtauschverhältnis multipliziert wird.

Die Umtauschverhältnisse werden am Freitag, dem 7. Januar 2022 durch Division des Nettoinventarwerts (NIW) pro Anteil der eingebrachten Anteilsklassen am Freitag, dem 7. Januar 2022 durch den entsprechenden NIW pro Anteil der aufnehmenden Anteilsklassen am Freitag, dem 7. Januar 2022 auf der Grundlage der Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte am Donnerstag, dem 6. Januar 2022 berechnet.

Die Kriterien, die am Datum der Berechnung der Umtauschquote zur Bewertung der Vermögenswerte und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten herangezogen werden, sind dieselben, die zur Berechnung des NIW verwendet werden, wie im Kapitel „Nettoinventarwert“ in Teil I des Verkaufsprospekts der Gesellschaft beschrieben.

Eingetragene Anteilinhaber erhalten Namensanteile.

Eigentümer von Inhaberanteilen erhalten Inhaberanteile.

5)

Recht auf Rückgabe der Anteile

Wenn Sie die Zusammenlegung nicht akzeptieren, können Sie bis zur Ablauffrist am Donnerstag, dem 3. Januar 2022 die kostenlose Rücknahme Ihrer Anteile beantragen.

6)

Weitere Informationen

Die Kosten und Aufwendungen der Zusammenlegung (auch die Revisionskosten) werden von BNP PARIBAS ASSET MANAGEMENT Luxembourg, der Verwaltungsgesellschaft der Gesellschaft, getragen.

Die Zusammenlegung wird von PricewaterhouseCoopers, Société Coopérative, dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, validiert.

Der Jahres- und Halbjahresbericht und die Rechtsdokumente des eingebrachten Investmentfonds und der Gesellschaft, sowie die Dokumente mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den eingebrachten und aufnehmenden Teilfonds und die Berichte der Depotbank und des Abschlussprüfers bezüglich dieses Vorgangs sind bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Das Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger für den aufnehmenden Teilfonds ist ebenfalls auf der Website www.bnpparibas-am.com erhältlich und die Anteilinhaber werden darum gebeten, sich mit diesem vertraut zu machen.

Anteilinhaber, die weitere Informationen zu dieser Zusammenlegung benötigen, können sich an die Verwaltungsgesellschaft wenden.

Diese Mitteilung wird auch an potenzielle Anleger gesendet, bevor diese eine Zeichnung bestätigen.

Erläuterungen zu Begriffen oder Ausdrücken, die in dieser Mitteilung nicht definiert werden, finden Sie im Prospekt der Gesellschaft.

Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Asset Management France, Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.

Luxemburg, 15. November 2021

Der Verwaltungsrat

 


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert