Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH
Köln
Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung der „Besonderen Anlagebedingungen“ des OGAW-Sondervermögens
Steyler Fair Invest – Equities I | DE000A1JUVM6 |
Steyler Fair Invest – Equities R | DE000A1JUVL8 |
Am 25. Oktober 2021 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen der Monega Kapitalanlagegesellschaft genehmigt. Diese wurden am 26. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und sind am 30. November 2021 in Kraft getreten.
Gemäß § 17 Absatz 4 der aktualisierten Allgemeinen Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen sind auch die Besonderen Anlagebedingungen der OGAW-Sondervermögen, die zukünftig von der Möglichkeit der Nutzung von Rücknahmebeschränkungen gemäß § 98 Abs. 1b KAGB Gebrauch machen können, zu ergänzen. Daher wurde in § 30 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) der Besonderen Anlagebedingungen des vorstehend bezeichneten OGAW-Sondervermögens ein neuer Absatz 3 eingefügt. In diesem wird klargestellt, dass die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die Rücknahme zu beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger des betreffenden Fonds an einem Tag mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwertes dieses Fonds erreichen sollten.
Weiterhin wurde in Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung § 26 Absatz 1 der Besonderen Anlagebedingungen abgeändert.
Die Änderungen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und sind nachfolgend wiedergegeben.
1. § 26 (Anlagegrenzen) wird wie folgt neu gefasst: |
§ 26 Anlagegrenzen
1. |
Anlagegrundsätze / Anlageschwerpunkt
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2. |
… |
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3. |
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente öffentlicher Emittenten |
Unter Berücksichtigung des Anlageschwerpunktes nach Absatz 1 darf die Gesellschaft in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente öffentlicher Emittenten im Sinne des § 206 Absatz 2 KAGB jeweils bis zu 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens anlegen, wenn diese von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder seinen Gebietskörperschaften, einem anderen Mitgliedsstaat der Vereinten Nationen oder den Europäischen Gemeinschaften, einem Drittstaat oder von einer internationalen Organisation, der mindestens ein Mitgliedstaat der Europäischen Union angehört, ausgegeben oder garantiert worden sind. Die Emittenten der Wertpapiere müssen die in Absatz 1 festgelegten Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien erfüllen.
4. |
… |
5. |
Geldmarktinstrumente |
Unter Berücksichtigung des Anlageschwerpunktes nach Absatz 1 darf die Gesellschaft das Vermögen des OGAW-Sondervermögens bis zu 25 Prozent in Geldmarktinstrumente nach Maßgabe des § 6 der AABen anlegen. Die Emittenten der Geldmarktinstrumente müssen die in Absatz 1 festgelegten Umwelt-, Ethik- und Sozialkriterien erfüllen.
6. |
Bankguthaben |
Unter Berücksichtigung des Anlageschwerpunktes nach Absatz 1 darf die Gesellschaft das Vermögen des OGAW-Sondervermögens bis zu 25 Prozent des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Bankguthaben nach Maßgabe des § 7 der AABen halten.
7. |
… |
8. |
… |
9. |
… |
10. |
… |
2. In § 30 (Ausgabe- und Rücknahmepreis) wird ein neuer Absatz 3 eingefügt: |
§ 30 Ausgabe- und Rücknahmepreis
1. |
…. |
2. |
…. |
3. |
Die Gesellschaft kann die Rücknahme beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger mindestens 10 Prozent des Nettoinventarwerts erreichen (Schwellenwert). |
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Die Änderungen treten am 01. Januar 2022 in Kraft.
Sollten die Anleger mit den vorgesehenen Anpassungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein, haben sie das Recht, ihre Anteile bis zum 30.12.2021 ohne weitere Kosten zurückzugeben. Über die vorgenannten Änderungen werden alle Anleger per dauerhaftem Datenträger mindestens vier Wochen vor der Übertragung über ihre depotführenden Stellen informiert.
Die weitere Ausgestaltung des OGAW-Sondervermögens und die sonstigen Rechte der Anleger bleiben hiervon unberührt.
Die gültigen Anlagebedingungen, den Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen finden Sie auf www.monega.de. Zudem können die Publikationen bei der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Stolkgasse 25-45, 50667 Köln, kostenfrei bezogen werden.
Köln, im November 2021
Die Geschäftsführung
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