WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH: Jahresbericht zum 31. August 2021 Advisor Global DE0005547160

Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH

Hamburg

Advisor Global

Jahresbericht zum 31. August 2021

Management und Verwaltung

Kapitalverwaltungsgesellschaft

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg
(im Folgenden: WARBURG INVEST)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5.600.000,00
(Stand: 31. Dezember 2019)

Aufsichtsrat

Manuela Better (seit 1. November 2021)
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzende (seit dem 19. November 2021) –

Thomas Fischer
Sprecher des Vorstandes
MARCARD, STEIN & CO AG, Hamburg
– stellv. Vorsitzender –
sowie
Dipl.-Kfm. Uwe Wilhelm Kruschinski
Hamburg

Joachim Olearius (bis zum 30. September 2021)
Sprecher der Partner
M.M. Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Hamburg
– Vorsitzender –

Geschäftsführung

Christian Schmaal

Matthias Mansel

Verwahrstelle

M.M.Warburg & CO (AG & Co.)
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Ferdinandstraße 75
D-20095 Hamburg

Abschlussprüfer

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fuhlentwiete 12
D-20355 Hamburg
DEUTSCHLAND
www.bdo.de

Das Portfoliomanagement des Investmentvermögens ist ausgelagert an die LRI Invest S.A., Munsbach (Luxemburg)

 

1. Anlageziele und -strategie

Das OGAW-Investmentvermögen Advisor Global investiert in die weltweiten Aktienmärkte und strebt eine höhere Rendite bei geringerem Risiko als der MSCI World an. Die Anlagepolitik des am 1. März 2002 aufgelegten Fonds basiert auf der Portfoliotheorie von Harry Markowitz und William Sharpe. Durch Mischung von Aktienmärkten mit unterschiedlich ausgeprägter gegenseitiger Abhängigkeit wird ein optimales Rendite-Risiko-Verhältnis angestrebt. Dazu wird bevorzugt in indexorientierte Aktienzielfonds in- und ausländischer Anbieter investiert, um dadurch die angestrebte Ländergewichtung zu realisieren. Branchen- bzw. Themenfonds werden i.d.R. nicht berücksichtigt.

 

 

2. Anlagepolitik im Berichtszeitraum

Der Fonds verfolgte auch im Berichtszeitraum eine Anlagepolitik basierend auf der Portfoliotheorie von Harry Markowitz und William Sharpe. Im Berichtszeitraum wurde das Fondsvermögen nah an der Ländergewichtung im MSCI World angelegt. Dabei wurde durch die Gewichtung der Länder ein optimales Rendite-Risiko-Verhältnis angestrebt. Während in effizienteren Märkten passive Zielfonds bevorzugt werden, erfolgt die Anlage in weniger entwickelten Märkten vorwiegend in Investmentfonds mit aktivem Management.

 

Zum Ende des Berichtszeitraums verteilten sich die Anlagen etwa wie folgt:
57 % USA und Kanada, 18 % Europa, 18 % Asien, 4 % Weitere, 1 % Kasse.

 

Im Berichtszeitraum wurde weiterhin auf die Optimierung der Kosten sowie die nachhaltige Ausrichtung der Zielfonds geachtet. In geringem Umfang wurde in Spezialitätenfonds investiert. Derzeit laufen erste unverbindliche Überlegungen, ob es möglich sein wird, den Fonds nach Artikel 8 Offenlegungsverordnung einzuklassifizieren. Wie diese Überlegungen ausgehen, kann belastbar heute noch nicht gesagt werden. Wir werden unsere Anleger zu gegebener Zeit gemäß den uns vorgegebenen Vorgaben informieren, wenn eine Einklassifizierung in dem vorgenannten Sinne erfolgen sollte.

 

Der Anteilwert des Advisor Global Fonds stieg im Berichtszeitraum um 28,16 %. Die Berechnung erfolgt gemäß Bundesverband Investment und Asset Management e.V. – BVI. Wir weisen darauf hin, dass historische Daten zu Wertentwicklungen des Fonds keine Prognose auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zulassen.

 

Die Benchmark (MSCI World Net Return in EUR) konnte im gleichen Zeitraum +31 % zulegen. Die Volatilität des Advisor Global lag mit +9,84 % unterhalb des Wertes der Benchmark (12,60 %). Diese Unterschiede resultieren aus den Über- und Untergewichtungen des Fonds im Vergleich zu seiner Benchmark.

 

Quellen des Veräußerungsergebnisses

Das Veräußerungsergebnis ist deutlich positiv und resultiert ausschließlich aus der Veräußerung von Anteilen an Investmentvermögen.

Die entsprechenden Beträge können der Ertrags- und Aufwandsrechnung entnommen werden.

 

 

3. Wesentliche Risiken im Berichtszeitraum

 

Zinsänderungsrisiken

Festverzinsliche Wertpapiere werden nicht für das Portfolio erworben, auch werden keine entsprechenden Zielfonds erworben. Zinsänderungen haben höchstens indirekten Einfluss auf die Wertentwicklung des Advisor Global, wenn etwa Zinssatzsteigerungen dazu führen, dass Aktien weniger attraktiv erscheinen gegenüber verzinslichen Wertpapieren und daher die Aktienkurse zurückgehen. Bisher ist eine Zinssteigerung in dem Ausmaß, dass die Dividendenrendite übertroffen werden könnten, nicht ersichtlich.

 

Währungsrisiken

Das Währungsrisiko ergibt sich aus der oben dargestellten Ländergewichtung des Fonds.

 

Marktpreisrisiken

Der Advisor Global war entsprechend seinem Anlagekonzept regelmäßig zu mehr als 90 % am Aktienmarkt investiert und damit den entsprechenden Marktpreisrisiken ausgesetzt.

 

Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden als Gefahr von Verlusten definiert, die infolge von Unangemessenheit oder Versagen von internen Kontrollen und Systemen, Menschen oder aufgrund externer Ereignisse eintreten, einschließlich Rechts- und Reputationsrisiken. Entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben hat die Gesellschaft eine unabhängige Compliance-Funktion eingerichtet, die darauf ausgelegt ist, die Angemessenheit und Wirksamkeit der seitens der Gesellschaft zur Einhaltung externer und interner Vorgaben eingerichteten Maßnahmen und Verfahren zu überwachen und regelmäßig zu bewerten und somit die operationellen Risiken möglichst gering zu halten. Zudem wird die Ordnungsmäßigkeit sämtlicher relevanter Aktivitäten und Prozesse durch die Interne Revision überwacht. Ausgelagerte Bereiche sind in die Überwachung einbezogen. Im

Berichtszeitraum kam es zu keinen besonderen Vorkommnissen hinsichtlich der permanent bestehenden operationellen Risiken.

 

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Größe der Aktienmärkte und der hohen Zahl der Marktteilnehmer ist davon auszugehen, dass die Aktienfonds, in die investiert wurde, jederzeit zu einem angemessenen Verkaufserlös veräußert werden können. Im Berichtszeitraum war keine Einschränkung der Liquidität festzustellen.

 

Bonitäts- und Adressenausfallrisiken

Aufgrund der ausgewählten Fonds und dem Schwerpunkt auf die im MSCI World abgebildeten mehr als 1.500 größten Unternehmen der Welt sind die Anlagen des Fonds breit gestreut.

 

 

4. Wesentliche Ereignisse im Berichtszeitraum

 

Im Berichtszeitraum waren keine wesentlichen Ereignisse für den Advisor Global zu verzeichnen.

 

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. August 2021

EUR
I. Erträge
1. Erträge aus Investmentanteilen 32.110,73
Summe der Erträge 32.110,73
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen -135,86
2. Verwaltungsvergütung -88.876,64
3. Verwahrstellenvergütung -14.827,01
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -16.123,83
5. Sonstige Aufwendungen -4.357,14
davon Fremde Depotgebühren -3.069,82
davon Verwahrentgelt -671,72
davon BaFin Gebühren -493,22
Summe der Aufwendungen -124.320,48
III. Ordentlicher Nettoertrag -92.209,75
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 518.706,66
davon aus Wertpapiergeschäften 518.706,66
2. Realisierte Verluste -13.904,73
davon aus Wertpapiergeschäften -13.904,73
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 504.801,93
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 412.592,18
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne 3.148.705,44
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 117.543,54
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.266.248,98
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 3.678.841,16

Entwicklung des Sondervermögens

EUR
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres 12.886.470,47
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Mittelzu-/​abfluss (netto) 324.849,73
a) Mittelzuflüsse aus Anteilsschein-Verkäufen 1.007.458,27
b) Mittelabflüsse aus Anteilsschein-Rücknahmen -682.608,54
3. Ertragsausgleich /​ Aufwandsausgleich -4.680,98
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 3.678.841,16
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne 3.148.705,44
davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 117.543,54
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres 16.885.480,38

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung

insgesamt je Anteil
EUR EUR
*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste.
I. Für die Ausschüttung verfügbar 2.402.836,46 16,633
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.976.339,55 13,681
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 412.592,18 2,856
3. Zuführung aus dem Sondervermögen *) 13.904,73 0,096
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 2.402.836,46 16,633
1. Vortrag auf neue Rechnung 2.402.836,46 16,633
III. Gesamtausschüttung und Steuerabzug 0,00 0,000
1. Endausschüttung 0,00 0,000

Vergleichende Übersicht mit den letzten Geschäftsjahren

Geschäftsjahr Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres Anteilswert
31.08.2021 EUR 16.885.480,38 EUR 116,89
31.08.2020 EUR 12.886.470,47 EUR 91,21
31.08.2019 EUR 12.363.123,87 EUR 87,53
31.08.2018 EUR 12.153.960,75 EUR 84,25

Vermögensübersicht zum 31. August 2021

Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung
Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben.
Durch Rundungen bei der Berechnung des Prozentanteils am Nettoinventarwert können geringe Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 100,12 % 100,12 %
1. Wertpapier-Investmentanteile 99,09 % 99,09 %
2. Bankguthaben/​Geldmarktfonds 1,03 % 1,03 %
3. sonstige Vermögensgegenstände 0,00 % 0,00 %
II. Verbindlichkeiten -0,12 % -0,12 %
III. Fondsvermögen 100,00 % 100,00 %

Vermögensaufstellung im Detail

Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 31.08.2021 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Wertpapiervermögen 16.731.753,16 99,09
Investmentanteile 16.731.753,16 99,09
Gruppenfremde Investmentanteile
BGF – World Technology Fund Act. Nom. Classe D2 EU STK 4.057 4.057 EUR 81,1400 329.184,98 1,95
LU0376438312 /​ 0,75 % 0
BNP Paribas Russia Equity Act.au Port.I Cap o.N. STK 3.419 0 USD 244,4500 706.663,35 4,19
LU0823432371 /​ 0,90 % 385
GS Funds-India Equity Portfol. Reg. Shs I Acc. STK 37.330 0 USD 36,3700 1.147.959,84 6,80
LU0333811072 /​ 0,85 % 7.670
HSBC ETFS-Asia Pac.ex Jap.S.Eq Reg. Shs USD Acc. STK 51.000 51.000 USD 17,4700 753.335,59 4,46
IE00BKY58G26 /​ 0,25 % 0
HSBC ETFS-US Sust.Equity Reg. Shs USD Acc. oN STK 104.489 0 USD 24,1650 2.134.925,75 12,64
IE00BKY40J65 /​ 0,12 % 0
HSBC GIF – Turkey Equity Nam.-Anteile I (Cap.) STK 24.260 12.042 EUR 22,9260 556.184,76 3,29
LU0213961922 /​ 0,88 % 0
HSBC MSCI Canada Ucits Etf Reg.Shares o.N. STK 50.817 0 USD 22,3200 959.022,10 5,68
IE00B51B7Z02 /​ 0,35 % 2.093
iShs IV-iShs MSCI USA ESG ETF Reg. Shares USD Acc. STK 316.700 61.500 USD 8,8210 2.362.061,98 13,99
IE00BFNM3G45 /​ 0,07 % 34.670
JPMorgan-Emerging Europe Eq.Fd A.N.C STK 34.320 0 EUR 24,4700 839.810,40 4,97
LU0129489489 /​ 0,85 % 1.780
L&G ETF-Hydrogen Economy Reg. Shs USD Acc. oN ETF STK 36.842 36.842 EUR 7,0520 259.809,78 1,54
IE00BMYDM794 /​ 0,49 % 0
Robeco Sust.European Stars Eq. Act. Nom. Class I E STK 1.733 1.067 EUR 262,1900 454.375,27 2,69
LU0209860427 /​ 0,70 % 1.734
Schroder ISF Emerging Asia Nam.-Anteile C Acc. EU STK 16.050 5.095 EUR 55,2260 886.377,30 5,25
LU0248173857 /​ 1,00 % 7.015
UBS (Lux) FS – MSCI Em..Mkts. Soc.Resp. ETF STK 20.799 20.799 EUR 13,8040 287.109,40 1,70
LU1048313891 /​ 0,27 % 0
UBS (Lux) FS – MSCI USA Soc. Resp. ETF STK 12.550 0 EUR 162,5000 2.039.375,00 12,08
LU0629460089 /​ 0,22 % 0
UBS(Irl)ETF-S&P 500 ESG UC.ETF Reg. Shs A USD Acc. STK 98.877 17.700 USD 30,6000 2.558.244,86 15,15
IE00BHXMHL11 /​ 0,12 % 1.651
Xtrack.IE-Xtr.MSCI EMU ESG ETF Reg. Shs 1C EUR Acc STK 7.014 7.014 EUR 65,2000 457.312,80 2,71
IE00BNC1G699 /​ 0,20 % 0
Käufe /​ Zugänge % des
Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Bestand Verkäufe /​ Abgänge Kurs Kurswert Fonds-
ISIN /​ VWG bzw. Währung 31.08.2021 im Berichtszeitraum in Währung in EUR vermögens
Andere Vermögensgegenstände
Bankguthaben 173.443,48 1,03
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle EUR 173.443,48 173.443,48 1,03
Sonstige Vermögensgegenstände 160,46 0,00
Ausschüttungsansprüche aus Anteilen an Investmentvermögen EUR 160,46 160,46 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten -19.876,72 -0,12
Rückstellungen aus Kostenabgrenzung EUR -19.730,35 -19.730,35 -0,12
Zins- und Verwahrentgeltverbindlichkeiten EUR -146,37 -146,37 0,00
Fondsvermögen EUR 16.885.480,38 100,00
Anteilswert EUR 116,89
Umlaufende Anteile STK 144.458

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

Gattungsbezeichnung Stück, Anteile Käufe Verkäufe
ISIN /​ VWG bzw. Währung Zugänge Abgänge
Investmentanteile
Gruppenfremde Investmentanteile
BGF – Latin American Fund Act. Nom. Classe D2 EUR STK 0 5.000
LU0252965164 /​ 0,27 %
JPMorgan-Europe Strategic Gwth A.N. C STK 0 22.700
LU0129443577 /​ 0,75 %
Schroder ISF-Asian Opportun. Nam.-Anteile C Acc E STK 0 13.000
LU0248183658 /​ 0,75 %

Anhang zum geprüften Jahresbericht per 31. August 2021

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Die Bewertung erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Wertpapiere und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind, werden, sofern vorhanden, grundsätzlich mit handelbaren Kursen bewertet.

Die Bewertung von verzinslichen Wertpapieren, rentenähnlichen Genussscheinen und Zertifikaten, welche nicht an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt notiert oder gehandelt werden oder deren Börsenkurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, werden mittels externer Modellkurse, z.B. Broker Quotes, bewertet. In begründeten Ausnahmefällen werden interne Modellkurse verwendet, die auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruhen.

Sonstige Wertpapiere und Derivate, für die keine handelbaren Börsenkurse vorliegen, werden nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten bewertet.

Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet.

Erläuterungen zur Vermögensaufstellung

Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes und der Anteilswert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben.

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:

Inländische Vermögenswerte Kurse per 30. August 2021
Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 30. August 2021
Devisen Kurse per 31. August 2021

Auf von der Fondswährung abweichend lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Reuters AG um 10.00 Uhr ermittelten Devisenkurses der Währung in EUR taggleich umgerechnet.

US-Dollar 1 EUR = USD 1,182700

Kapitalmaßnahmen:

Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen.

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung.

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Angaben nach der Derivateverordnung

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem qualifizierten Ansatz anhand eines Vergleichsvermögens ermittelt.

 

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens:
MSCI World Perf LC (USD) 100,00 %

 

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko:

 

Kleinster potenzieller Risikobetrag 5,417759 %
Größter potenzieller Risikobetrag 15,360349 %
Durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 10,747269 %

 

Unter dem potenziellen Risikobetrag für das Marktrisiko im Sinne des qualifizierten Ansatzes der Derivateverordnung versteht man das Risiko, das sich aus einer statistisch sehr ungünstigen Entwicklung von Marktparametern für das Investmentvermögen ergibt. Die Messung erfolgt anhand des Value-at-Risk (VaR), d. h. dem potenziellen Verlust, der innerhalb eines gegebenen Zeitraums mit einer gegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 1. September 2020 bis 31. August 2021 auf der Basis des Historische-Simulation-Ansatzes mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Der potenzielle Marktrisikobetrag des Investmentvermögens ist limitiert auf das Zweifache des potenziellen Marktrisikobetrags des derivatefreien Vergleichsvermögens.

 

Angaben zu Derivaten und Wertpapier-Finanzierungsgeschäften gem. § 37 Abs. 1 und 2 DerivateV:
Die Angaben gem. § 37 Abs. 1 DerivateV entfallen, da zum Geschäftsjahresende keine entsprechenden Geschäfte offen waren.
Die Angaben gem. § 37 Abs. 2 DerivateV entfallen, da im Berichtszeitraum keine Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäfte getätigt wurden.

Angaben über den im Berichtszeitraum genutzten Umfang des Leverage (§ 37 Abs. 4 DerivateV):

Durchschnittlicher Umfang des Leverage (Brutto-Summe der Nominalwerte) 0,99

 

Leverage bezeichnet jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investitionsgrad des Fonds erhöht. Für die Angabe des Umfangs des Leverage wird das Anlagevolumen (einschl. des anzurechnenden Wertes der Derivate) auf die Höhe des Fondsvermögens bezogen. Bei Ermittlung des Umfangs des Leverage nach der Bruttomethode werden Derivate unabhängig vom Vorzeichen addiert (Brutto-Anrechnung). Der Umfang des Leverage nach der Bruttomethode ist mithin kein Indikator über den Risikogehalt des Investmentvermögens.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote (synthetisch) 1,40 %

 

Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10% seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen („Zielfonds“) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline 10-674 in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/​2010 empfohlenen Methode.

Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Zeitraum vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen:

 

Ausgabeaufschläge 0,00 EUR
Rücknahmeabschläge 0,00 EUR

 

Die Verwaltungsvergütungssätze für die am Berichtstag im Bestand befindlichen Sondervermögen und die Sondervermögen, die im Berichtszeitraum ge- und verkauft wurden, sind in der Vermögensaufstellung bzw. der Auflistung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, aufgeführt. Das Zeichen „+“ bedeutet, dass ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Die Angaben zu den Vergütungssätzen wurden Wertpapierinformationssystemen wie WM Datenservice und anderen Wertpapierinformationsportalen wie Morning Star und Onvista entnommen.

 

Transaktionskosten 23.917,70 EUR
(Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens)

Anteile von Investmentfonds der WARBURG INVEST werden i.d.R. unter Einschaltung Dritter, d.h. von Banken, Finanzdienstleistern, Maklern und anderen befugten dritten Personen erworben. Der Zusammenarbeit mit diesen Dritten liegt zumeist eine vertragliche Vereinbarung zugrunde, die festlegt, dass die WARBURG INVEST den Dritten für die Vermittlung der Fondsanteile eine bestandsabhängige Vergütung zahlt und den Dritten der Ausgabeaufschlag ganz oder teilweise zusteht. Die bestandsabhängige Vergütung zahlt die WARBURG INVEST aus den ihr zustehenden Verwaltungsvergütungen, d.h. aus ihrem eigenen Vermögen.

Im Geschäftsjahr vom 01.09.2020 bis 31.08.2021 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft WARBURG INVEST für das Sondervermögen keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen.

Angaben zur SFTR Verordnung 2015/​2365

Die Angaben gem. SFTR Verordnung 2015/​2365 entfallen, da im Berichtszeitraum keine Geschäfte im Sinne dieser Verordnung getätigt wurden.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Anzahl Mitarbeiter: 33 (inkl. Geschäftsleiter) Stand: 31.12.2020
Geschäftsjahr: 01.01.2020 – 31.12.2020 EUR EUR EUR
Fixe Vergütung Variable Vergütung Gesamt Vergütung*
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr 3.278.956,70 672.750,00 3.951.706,70
Vergütungen an Geschäftsleiter, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion und Mitarbeiter in derselben Einkommensstufe 1.636.571,91
davon Geschäftsleiter 745,349,45
davon andere Risikoträger 532.912,55
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 358.309,91
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe 0,00

*Von den Investmentvermögen wurden keine direkten Zahlungen an Mitarbeiter geleistet

Vergütungsgrundsätze der Gesellschaft

WARBURG INVEST unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die WARBURG INVEST in Vergütungsgrundsätzen geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken sicherzustellen.

WARBURG INVEST Kapitalverwaltungsgesellschaft ist von der Größenordnung eine kleinere Kapitalverwaltungsgesellschaft und weist hinsichtlich der internen Organisation sowie der Art und des Umfangs der verwalteten Investmentvermögen und getätigten Wertpapiergeschäfte eine geringe Komplexität auf. Die Einschätzung der geringen Komplexität im Bereich der internen Organisation beruht auf dem Sachverhalt, das WARBURG INVEST eine klassische interne Organisationsstruktur einer Kapitalverwaltungsgesellschaft aufweist mit den beiden Hauptfunktionen Portfoliomanagement und Risikocontrolling. In Bezug auf die verwalteten Investmentvermögen und die getätigten Wertpapiergeschäfte ist eine geringe Komplexität der WARBURG INVEST gegeben, weil es sich in der weit überwiegenden Anzahl der verwalteten Investmentvermögen um OGAW oder um Spezial – AIF mit festen Anlagebedingungen handelt, deren Anlagebedingungen sich stark an die Rahmenbedingungen zu OGAW anlehnen. Sowohl die vorgenannten Typen von Investmentvermögen als auch die anderen Typen (Gemischte Investmentvermögen, Sonstige Investmentvermögen) sowie die Finanzportfolioverwaltungsmandate investieren dabei in klassische Vermögensgegenstände und damit aktuell nicht in Vermögensgegenstände mit nennenswerter komplexer Struktur.

Die Vergütungsgrundsätze gelten für alle Mitarbeiter und Geschäftsführer der Gesellschaft. Durch das Vergütungssystem sollen keine Anreize geschaffen werden, übermäßige Risiken auf Ebene der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate oder auf Gesellschaftsebene einzugehen. Vielmehr soll eine Kontrollierbarkeit der operationalen Risikokomponenten verbunden mit festgelegten Zuständigkeiten erreicht werden.

Die Geschäftsführung der WARBURG INVEST legt die allgemeinen Grundsätze der Vergütungspolitik fest, überprüft diese regelmäßig und ist für deren Umsetzung sowie gegebenenfalls notwendige Anpassungen verantwortlich. Der Aufsichtsrat der WARBURG INVEST beaufsichtigt die Geschäftsführung bei der Umsetzung und stellt sicher, dass die Vergütungsgrundsätze mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar sind. Weiterhin stellt der Aufsichtsrat sicher, dass bei der Gestaltung und der Umsetzung der Vergütungsgrundsätze und -praxis die Corporate-Governance-Grundsätze und -strukturen der WARBURG INVEST eingehalten werden.

 

 

Angaben zur Höhe der Vergütung

Ein Teil der Mitarbeiter der WARBURG INVEST erhält eine Vergütung in entsprechender Anwendung des Gehaltstarifvertrags für das private Bankgewerbe. Alle anderen Mitarbeiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte feste Vergütung. Neben der festen Vergütung können Mitarbeitern variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden. Diese werden von der Geschäftsführung nach Ermessen festgelegt.

Die Vergütungen von Geschäftsleitern der WARBURG INVEST richten sich nach den jeweils geltenden vertraglichen Vereinbarungen. Die Geschäftsleiter erhalten eine einzelvertraglich vereinbarte fixe Vergütung, außerdem können ihnen variable Vergütungen in Form von Sonderzahlungen gewährt werden, die nach Ermessen vom Aufsichtsrat festgelegt werden.

Der Gewährung einer erfolgsabhängigen Vergütung liegt insgesamt eine Bewertung sowohl der Leistung des betreffenden Mitarbeiters, seiner Abteilung als auch des Gesamtergebnisses der Gesellschaft zugrunde. Bei der Bewertung der individuellen Leistung werden finanzielle wie auch nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt. Variable Vergütungselemente sind nicht an die Wertentwicklung der verwalteten Investmentvermögen bzw. Finanzportfolioverwaltungsmandate gekoppelt. Die Auszahlung der variablen Vergütung erfolgt unter Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes ausschließlich monetär und nicht verzögert. Grundsätzlich beträgt die variable Vergütung nicht mehr als 40 % der fixen Vergütung für einen Mitarbeiter.

Vergütungsbericht und jährliche Überprüfung der Vergütungspolitik

Die Geschäftsführung erstellt jährlich einen Vergütungsbericht in Zusammenarbeit mit dem Personalbereich, dem Leiter des Risiko Controllings und dem Chief Compliance Officer. Auf Basis des Vergütungsberichtes überprüft der Aufsichtsrat jährlich die Umsetzung und ggf. Aktualisierung der Vergütungsgrundsätze. Besonderes Augenmerk legt der Aufsichtsrat dabei auf die Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen dem Anteil der festen Vergütung und dem flexiblen Anteil.

Zusätzlich führt die Interne Revision der Gesellschaft eine unabhängige Prüfung der Gestaltung, der Umsetzung und der Wirkungen der Vergütungsgrundsätze der WARBURG INVEST durch.

Im Rahmen der Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine Abweichungen von den festgelegten Vergütungsgrundsätzen.

Änderungen der festgelegten Vergütungspolitik

Es haben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall (Portfoliomanagement)

 

LRI Invest S.A., Munsbach

Die WARBURG INVEST zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Das Auslagerungsunternehmen hat für das Geschäftsjahr 2020 folgende Information selbst veröffentlicht bzw. uns zur Verfügung gestellt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung 20.319.592,51 EUR
davon feste Vergütung 17.410.184,02 EUR
davon variable Vergütung 2.909.408,49 EUR
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen 0,00 EUR
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 114,5

 

 

 

 

Hamburg, den 29. November 2021

WARBURG INVEST
KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Advisor Global – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. August 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHsind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Der Aufsichtsratder WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHzur Aufstellung des Jahresberichts des Sondervermögens.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHabzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHbei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHaufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBHnicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

 

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 30. November 2021

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dr. Zemke Butte
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Ferdinandstraße 75 • 20095 Hamburg • Tel. +49 40 3282 – 5100

Internet: www.warburg-fonds.com • E-Mail: info@warburg-invest.com


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