MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH München: Anlage-/Vertragsbedingungen ERGO Vermögensmanagement Flexibel A;MEAG VermögensAnlage Return – A;MEAG Dividende – I;MEAG EuroCorpRent – I;MEAG ProInvest I;MEAG EM Rent Nachhaltigkeit – A;MEAG VermögensAnlage Komfort – A;MEAG EuroInvest – A;MEAG EuroRent – A;MEAG EuroBalance B;MEAG GlobalChance DF – A;MEAG ProInvest – A;MEAG VermögensAnlage Return – I;MEAG EuroErtrag – I;MEAG EM Rent Nachhaltigkeit – I;MEAG MM-Fonds 100 – A;MEAG FairReturn – I;MEAG EuroInvest – I;MEAG EuroKapital – A;MEAG FairReturn – A;MEAG GlobalBalance DF – A;ERGO Vermögensmanagement Robust A;MEAG EuroErtrag – A;MEAG EuroCorpRent – A;MEAG EuroFlex – A;MEAG Dividende – A;MEAG EuroBalance – A;MEAG Nachhaltigkeit – A;MEAG Nachhaltigkeit I;MEAG EuroRent – I;ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen A DE000A2ARYP6; DE000A1JJJR3; DE000A1W18X6; DE000A0HF426; DE000A141UQ6; DE000A1144X4; DE000A1JJJP7; DE0009754333; DE0009757443; DE000A2N8GN0; DE0009782789; DE0009754119; DE000A1JJJS1; DE000A141UM5; DE000A1144Y2; DE0009782722; DE000A0RFJW6; DE000A0HF483; DE0009757468; DE000A0RFJ25; DE0009782763; DE000A2ARYR2; DE0009782730; DE000A1W1825; DE0009757484; DE000A1W18W8; DE0009757450; DE0001619997; DE000A0HF491; DE000A0HF467; DE000A2ARYT8

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH

München

MEAG EuroFlex (ISIN: DE0009757484), MEAG EuroRent (Anteilklasse A: ISIN DE0009757443, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF467), MEAG FairReturn (Anteilklasse A: ISIN DE000A0RFJ25, Anteilklasse I: ISIN DE000A0RFJW6), MEAG EuroErtrag (Anteilklasse A: ISIN DE0009782730, Anteilklasse I: ISIN DE000A141UM5), MEAG EM Rent Nachhaltigkeit (Anteilklasse A: ISIN DE000A1144X4, Anteilklasse I: ISIN DE000A1144Y2), MEAG EuroBalance (Anteilklasse A: ISIN DE0009757450, Anteilklasse B: ISIN DE000A2N8GN0), MEAG EuroKapital (ISIN: DE0009757468), MEAG EuroInvest (Anteilklasse A: ISIN DE0009754333, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF483), MEAG ProInvest (Anteilklasse A: ISIN DE0009754119, Anteilklasse I: DE000A141UQ6), MEAG Nachhaltigkeit (Anteilklasse A: ISIN DE0001619997, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF491), MEAG VermögensAnlage Komfort (ISIN: DE000A1JJJP7), MEAG VermögensAnlage Return (Anteilklasse A: ISIN DE000A1JJJR3, Anteilklasse I: ISIN DE000A1JJJS1), MEAG GlobalBalance DF (ISIN: DE0009782763), MEAG GlobalChance DF (ISIN: DE0009782789), MEAG MM-Fonds 100 (ISIN: DE0009782722), MEAG EuroCorpRent (Anteilklasse A: ISIN DE000A1W1825, Anteilklasse I: ISIN: DE000A0HF426), MEAG Dividende (Anteilklasse A: ISIN DE000A1W18W8, Anteilklasse I: ISIN DE000A1W18X6), ERGO Vermögensmanagement Robust (ISIN: DE000A2ARYR2), ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (ISIN: DE000A2ARYT8), ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN: DE000A2ARYP6)

Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung
der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und der „Besonderen
Anlagebedingungen“ der o.g. OGAW-Sondervermögen

Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20. Oktober 2021 werden die Allgemeinen Anlagebedingungen und Besonderen Anlagebedingungen für die vorgenannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert.

Liquiditätsmanagement Tool „Rücknahmebeschränkung“

1.

Allgemeine Anlagebedingungen

Die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) werden an das neue zwischen der BaFin und dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) abgestimmte Muster (Stand Juni 2021) angepasst.

Die Änderungen in den AAB dienen maßgeblich der Einführung des Liquiditätsmanagement-Tools „Rücknahmebeschränkung“ für sämtliche OGAW-Sondervermögen. § 17 der AAB sieht durch Einfügung des neuen Absatz 4 die Möglichkeit einer Liquiditätssteuerung vor. Künftig kann die Gesellschaft die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände dieses OGAW-Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert aller Rückgabeverlangen ist in den jeweiligen „Besonderen Anlagebedingungen“ festgelegt und liegt bei mindestens 10 % des Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens (sog. (siehe Abschnitt „Besondere Anlagebedingungen“ weiter unten). Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf der Rücknahmebeschränkung und möglicher Konsequenzen hierdurch werden dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen sein.

Der neu eingefügte Absatz 4 des § 17 der AAB lautet wie folgt:
„Soweit in den BAB nichts Abweichendes geregelt ist, bleibt der Gesellschaft jedoch vorbehalten, die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage zu beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände des OGAW-Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert ist in den BAB festgelegt. Er beschreibt das Rückgabeverlangen prozentual zum Nettoinventarwert des OGAW-Sondervermögens.
In diesem Fall wird die Gesellschaft dem Rückgabeverlangen je Anleger nur anteilig entsprechen, im Übrigen entfällt die Rücknahmepflicht. Dies bedeutet, dass jede Rücknahmeorder nur anteilig ausgeführt wird. Der nicht ausgeführte Teil der Order (Restorder) wird von der Gesellschaft auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt, sondern verfällt (Pro-Rata-Ansatz mit Verfall der Restorder).
Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf der Rücknahmebeschränkung sind dem Verkaufsprospekt zu entnehmen. Die Gesellschaft hat die Beschränkung der Rücknahme der Anteile sowie deren Aufhebung unverzüglich auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.“

2.

Besondere Anlagebedingungen

In den Besonderen Anlagebedingungen (BAB) wird eine neue Klausel zur Bestimmung des Schwellenwertes für alle oben genannten OGAW-Sondervermögen aufgenommen (siehe Abschnitt „Allgemeine Anlagebedingungen“ weiter oben). Für den MEAG GlobalBalance DF und MEAG GlobalChance DF ist dies der neu eingefügte § 10 BAB, für alle anderen OGAW-Sondervermögen § 9 BAB.

Der neu eingefügte Paragraph lautet wie folgt:
Rücknahmebeschränkung
Die Gesellschaft kann die Rücknahme beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger mindestens 10 % des Nettoinventarwertes erreichen (Schwellenwert).“

Weitere Änderungen

Zudem wurden bei einigen der oben genannten OGAW-Sondervermögen redaktionelle Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen (BAB) vorgenommen.

1.

MEAG EuroFlex (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroRent (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroErtrag (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EM Rent Nachhaltigkeit (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroBalance (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroKapital (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroInvest (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG ProInvest (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG Nachhaltigkeit (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG VermögensAnlage Komfort (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG VermögensAnlage Return (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroCorpRent (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG Dividende (§ 3 Abs. 3 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Robust (§ 3 Abs. 3 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (§ 3 Abs. 3 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Flexibel (§ 3 Abs. 3 BAB)

MEAG GlobalBalance DF (§ 4 Abs. 3 BAB)

MEAG GlobalChance DF (§ 4 Abs. 3 BAB):

Der bisherige, oben angegebene Absatz des genannten Paragraphen, in dem die Vorgehensweise zur Berechnung des Anteilwertes je Anteilklasse erläutert wird, wird gestrichen. Die Beschreibung kann unverändert im Verkaufsprospekt nachgelesen werden. Für den MEAG MM-Fonds 100 und den MEAG FairReturn wurde diese Änderung bereits im Rahmen der Anpassung der BAB an den Brexit vorgenommen.

2.

MEAG ProInvest (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroInvest (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG Dividende (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroBalance (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG GlobalChance DF (§ 3 Abs. 1 BAB)

MEAG GlobalBalance DF (§ 3 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroErtrag (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroRent (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroFlex (§ 2 Abs. 1 BAB)

MEAG EuroCorpRent (§ 2 Abs. 1 BAB):

In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung für die Anlagegrenze gemäß der BaFin Fondskategorien Richtlinie in von derzeit „überwiegend“ auf neu „fortlaufend mehr als 50 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens“ geändert.

3.

MEAG ProInvest (§ 2 Abs. 3 BAB)

MEAG Nachhaltigkeit (§ 2 Abs. 4 BAB)

MEAG EuroInvest (§ 2 Abs. 2 BAB)

MEAG Dividende (§ 2 Abs. 2 BAB)

MEAG VermögensAnlage Return (§ 2 Abs. 3 BAB)

MEAG VermögensAnlage Komfort (§ 2 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroBalance (§ 2 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroKapital (§ 2 Abs. 4 BAB)

MEAG GlobalChance DF (§ 3 Abs. 8 BAB)

In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung der Anlagegrenze für Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz an das BVI Muster angepasst. An der Anlagegrenze wird keine Änderung vorgenommen, der Wert für die Teilfreistellung ändert sich nicht.

Die neue Formulierung lautet:
„Mehr als 50 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des OGAW-Sondervermögens ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können (Aktienfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden.“

4.

MEAG GlobalBalance DF (§ 3 Abs. 8 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Robust (§ 2 Abs. 4 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (§ 2 Abs. 4 BAB)

ERGO Vermögensmanagement Flexibel (§ 2 Abs. 4 BAB)

MEAG MM-Fonds 100 (§ 2 Abs. 3 BAB)

MEAG EuroErtrag (§ 2 Abs. 2 BAB)

In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung der Anlagegrenze für Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz an das BVI Muster angepasst. An der Anlagegrenze wird keine Änderung vorgenommen, der Wert für die Teilfreistellung ändert sich nicht.

Die neue Formulierung lautet:
„Mindestens 25 % des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach diesen Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können (Mischfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden.“

Mit Inkrafttreten der geänderten Anlagebedingungen zum 1. Januar 2022 erscheint eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes der oben genannten OGAW-Sondervermögen, die im Internet unter www.meag.com oder bei der Gesellschaft auf Anforderung kostenfrei erhältlich ist.

 

München, im Dezember 2021

MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH

– Geschäftsführung –


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