AXA Investment Managers Deutschland GmbH: Jahresbericht zum 30.06.2021 AXA ImmoWert VB (EUR);AXA ImmoWert NB (EUR);AXA ImmoWert TB (EUR) DE000A12BUK5; DE000A0MTD20; DE000A12BUL3

AXA Investment Managers Deutschland GmbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht zum 30.06.2021

ImmoWert

Disclaimer

Der Erwerb von Anteilen erfolgt ausschließlich auf der Basis des jeweils gültigen Verkaufsprospekts und den darin enthaltenen Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Neben dem Verkaufsprospekt sind dem am Erwerb eines Anteils an diesem Investmentvermögen Interessierten die wesentlichen Anlegerinformationen und der zuletzt veröffentlichte Jahres- und Halbjahresbericht in der geltenden Fassung kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Erwerber wird vor Vertragsschluss ferner über den jüngsten Nettoinventarwert des Investmentvermögens informiert.

Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wert und Rendite einer Anlage in Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert. Die Wertentwicklung wird nach der BVI-Methode dargestellt. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden, herangezogen. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung.

Es wird darauf hingewiesen, dass infolge der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuches und damit der Ablösung des bisherigen Investmentgesetzes die Bestimmungen für Anteilscheinrückgaben wie folgt eingeschränkt wurden: Für Anteile, die nach dem 21. Juli 2013 erworben wurden bzw. werden, entfällt die Freibetragsgrenze von 30.000 EUR je Anleger und Kalenderhalbjahr, bis zu der Anleger Anteile ohne Beachtung von Fristen zurückgeben können. Eine Rückgabe dieser Anteile ist mithin – ungeachtet der Höhe des Rückgabebetrags – erst dann möglich, wenn der Anleger die Anteile mindestens 24 Monate gehalten hat und die Rückgabe mindestens zwölf Monate vorher durch eine unwiderrufliche Rückgabeerklärung gegenüber seiner Verwahrstelle angekündigt hat. Die Rückgabeerklärung kann auch schon während der Mindesthaltefrist abgegeben werden. Der Anleger hat seiner Verwahrstelle für mindestens 24 durchgehende Monate unmittelbar vor dem verlangten Rücknahmetermin einen Anteilbestand nachzuweisen, der mindestens seinem Rücknahmeverlangen entspricht. Die Rückgabe von Anteilen, die Anleger vor dem 21. Juli 2013 erworben haben, ist weiterhin nach Maßgabe der bisher geltenden Regelungen innerhalb der o.g. Freibetragsgrenzen ohne Einhaltung von Fristen möglich.

Angaben von wesentlicher Bedeutung werden in diesen regelmäßig zu erstellenden Berichten jeweils aktualisiert. Es wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Bericht enthaltenen Meinungsäußerungen und Aussagen zu der Entwicklung der Kapitalmärkte unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes wiedergeben. Diese können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern.

Jahresbericht zum 30. Juni 2021

ImmoWert auf einen Blick

International Securities Identification Number (ISIN) XC000A2DXMU5
Wertpapier Kennnummer (WKN) A2DXMU
Fondsmanager Daniel Spiekermann
Auflagedatum 24. Oktober 2012

Kennzahlen zum Stichtag (Fondsebene)

30. Juni 2021 30. Juni 2020
Fondsvermögen netto 310,4 Mio. EUR 314,2 Mio. EUR
Mittelaufkommen netto1) -0,9 Mio. EUR 5,9 Mio. EUR
Immobilienvermögen gesamt -Verkehrswerte und Aktivierungen- 233,2 Mio. EUR 281,3 Mio. EUR
davon direkt gehalten 233,2 Mio. EUR 281,3 Mio. EUR
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten – Mio. EUR – Mio. EUR
Fondsobjekte gesamt 10 11
davon direkt gehalten 10 11
davon über Immobilien-Gesellschaften gehalten 0 0
davon im Bau/​Umbau befindlich 0 0
Ankäufe von Objekten 2) 0 1
Zugegangene Objekte 3) 0 1
Verkäufe von Objekten 2) 0 1
Abgegangene Objekte 3) 1 0
Vermietungsquote 96,7% 95,6%
Anlageerfolg (BVI-Rendite) 4)
1 Jahr 1,1% 3,0%
3 Jahre 9,2% 13,7%
5 Jahre 24,0% 28,6%
seit Auflage 42,8% 41,2%
Liquiditätsquote 5) 25,0% 9,5%
Fremdfinanzierungsquote 6) 0,0% 0,0%
Gesamtkostenquote 7) 0,8% 0,7%
Transaktionsabhängige Vergütung 8) 0,0% 0,1%
Kennzahlen zum Stichtag (Anteilklassen) 30. Juni 2021 30. Juni 2020
Endausschüttung am 22. September 2021 23. September 2020
Endausschüttung je Anteil
Anteilklasse NB 1,36 EUR 0,87 EUR
Anteilklasse TB 2,40 EUR 0,90 EUR
Anteilklasse VB 1,36 EUR 1,18 EUR
Rücknahmepreis/​Anteilwert
Anteilklasse NB 58,62 EUR 58,84 EUR
Anteilklasse TB 59,22 EUR 58,44 EUR
Anteilklasse VB 57,68 EUR 58,23 EUR

1) Nettomittelaufkommen im jeweiligen Berichtszeitraum.
2) Im Berichtszeitraum unterzeichnete An- und Verkaufsverträge.
3) Im Berichtszeitraum dem Vermögen durch Wechsel Besitz-Nutzung-Lasten zugegangene bzw. abgegangene Objekte.
4) Nach Berechnungsmethode des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
5) Summe der Liquiditätsanlagen im Fonds im Verhältnis zum Fondsvermögen.
6) Summe der Darlehen im Fonds zzgl. Summe der Darlehen mit Dritten in Immobilien-Gesellschaften im Verhältnis zum Gesamtimmobilienvermögen.
7) Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und umfasst damit alle im Zusammenhang mit der Fondsanlage anfallenden Gebühren und Kosten, jedoch nicht die Transaktionskosten sowie Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften und den möglicherweise anfallenden Ausgabeaufschlag.
8) Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent drückt die Gebühren, welche die Gesellschaft gemäß § 13 der Besonderen Anlagebedingungen (BAB) erhalten hat, als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus. Unter anderem kann diese Kennzahl aufgrund der unterschiedlichen (De-)lnvestitionstätigkeit deutlich schwanken. Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent lässt keinen Schluss auf die zukünftige Performance des Fonds zu.

Vorwort der Geschäftsführung

Frankfurt am Main, im Juli 2021

Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,

die Geschäftsführung der AXA Investment Managers Deutschland GmbH freut sich, Sie in diesem Jahresbericht über die Entwicklung des Immobilien-Publikumsfonds ImmoWert im Geschäftsjahr 2020/​2021 ausführlich zu informieren.

Zum Geschäftsjahresende beläuft sich das Fondsvermögen auf 310,4 Mio. EUR. Das Immobilienvermögen hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch den Verkauf der Immobilie Würzburg, Beim Grafeneckart reduziert und beträgt 233,2 Mio. EUR zum Stichtag 30. Juni 2021. Wir freuen uns zu berichten, dass die Immobilie trotz des angespannten Marktumfeldes und den erheblichen Einflüssen der Covid-19-Pandemie auf den Einzelhandelssektor im Dezember 2020 auf den Käufer übergegangen ist. Das Sondervermögen hält zum Stichtag somit zehn Direktinvestments.

Die Liquidität hat sich im Wesentlichen durch den Verkauf der oben genannten Immobilie im vergangenen Geschäftsjahr auf 77,5 Mio. EUR erhöht, was einer Liquiditätsquote von 25,0% entspricht. Das Fondsmanagement ist weiterhin auf der Suche nach geeigneten Opportunitäten, um die Liquidität zu reduzieren und das Portfolio zu vergrößern. Der Transaktionsmarkt ist jedoch nach wie vor durch eine Angebotsknappheit von Core-Immobilien und den sehr umkämpften Wettbewerb geprägt, weshalb im vergangenen Jahr keine adäquaten Objekte gesichert werden konnten. Die geforderten Verkaufspreise entsprechen oftmals nicht dem Niveau, das sich mit einer langfristig orientierten und konservativen Anlagestrategie vereinbaren lässt.

Die Vermietungsquote des gesamten Immobilienportfolios auf Basis der Bruttosollmiete liegt zum Berichtsstichtag bei 96,7% und befindet sich damit auf einem erfreulich guten Niveau.

Das Geschäftsjahr 2020/​2021 des ImmoWert wurde von der Covid-19-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen beeinträchtigt. Die Hotel- und Einzelhandelsmieter haben von den gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten der teilweisen Mietstundung im Zeitraum von April bis Juni 2020 Gebrauch gemacht. Zusätzlich haben die beiden Hotelmieter des Sondervermögens Mietzahlungen seit Januar 2021 aufgrund der behördlich angeordneten Schließungen reduziert. Mit dem Mieter des verkauften Objektes in Würzburg besteht außerdem eine rechtliche Auseinandersetzung zu den Mietforderungsansprüchen.

In vielen Fällen konnten Nachzahlungsvereinbarungen für die ausstehenden Mieten getroffen werden. Für die offenen Forderungen befinden wir uns im intensiven Austausch mit den Mietern, um geeignete Rückzahlungsmodelle zu erarbeiten. Alle Verhandlungen werden von unserem Asset Management unter Berücksichtigung der gebotenen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte geführt. Es lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, in welchem Umfang Zahlungsrückstände uneinbringlich sein werden. Das liegt zum einen an der stark im Fluss befindlichen Rechtsprechung, zum anderen an der individuellen betriebswirtschaftlichen Situation der Mieter. Das Fondsmanagement hat entsprechende Risikovorsorgemaßnahmen getroffen, um etwaige negative Auswirkungen im nächsten Geschäftsjahr auf das Sondervermögen gering zu halten.

Neben der Ertragssituation hat die Covid-19-Pandemie ebenfalls die Verkehrswertentwicklung der betroffenen Immobilien belastet. Die Verkehrswerte der beiden Hotelimmobilien gingen im Schnitt um -2,3% leicht zurück. Dies wirkt sich auf die BVI-Performance im abgelaufenen Geschäftsjahr aus.

Mit einer BVI-Performance1) von 1,1 % für das Geschäftsjahr 2020/​2021 weist das Sondervermögen trotz der Einflüsse der Covid-19-Pandemie ein solides Ergebnis auf. Die anhaltende Niedrigzinsphase und die damit verbundene negative Liquiditätsrendite hat einen geringen negativen Effekt auf die Fondsperformance. Der im Geschäftsjahr erwirtschaftete ausschüttungsfähige Betrag führt zu einer Ausschüttung je Anteil von 1,36 EUR in der Anteilklasse VB, 2,40 EUR in der Anteilklasse TB und 1,36 EUR in der Anteilklasse NB.

Zum 10. März 2021 ist die EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor in Kraft getreten. Seitdem enthalten die vorvertraglichen Informationen für das Sondervermögen ImmoWert Erläuterungen, wie Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageentscheidungsprozess berücksichtigt werden. Daneben sind Informationen zu den potenziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Wertentwicklung des Sondervermögens enthalten. Alle weiteren regulatorischen Entwicklungen zum Thema „Nachhaltigkeit“ werden zurzeit intensiv verfolgt.

1) Hinweis: Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft. Wertentwicklung nach BVI-Methode. Als Basis für die Berechnung der Wertentwicklung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen, die kostenfrei reinvestiert werden. Ausgabeaufschläge finden hier keine Berücksichtigung.

Anlageziele und Fondsstrategie

Der Fonds zielt auf eine ertragsorientierte Anlagepolitik ab und eignet sich damit grundsätzlich für nahezu jedes breit gestreute Anlageportfolio.

Geografische Verteilung

Der ImmoWert ist ein regionalspezifischer Fonds, der Anlagen in Deutschland mit Fokus auf Süddeutschland, Österreich und der Schweiz anstrebt.

Nutzungsarten

Ziel des Sondervermögens ist eine nach Nutzungsarten breite Diversifizierung. Dies soll durch Investitionen in die Nutzungsarten Büro, Einzelhandel/​Gastronomie, Wohnen sowie Hotel erreicht werden. Investitionen in die Nutzungsarten Industrie oder Alters- und Pflegeheime sind nicht vorgesehen.

Investitionen in die Nutzungsart Logistik werden vor dem Hintergrund der geografischen Verteilung sowie der angestrebten Größenklassen in Einzelfällen geprüft.

Größenklassen der Fondsobjekte

Die Zielgröße der Einzelinvestments liegt im Bereich zwischen 7,5 Mio. EUR und 40,0 Mio. EUR. Unter der Prämisse, dass die geplante Diversifikation nicht vernachlässigt wird, dienen diese Werte nicht als klassische Grenze, sondern als Richtgröße. Weiterhin werden die Einzelinvestments dahingehend geprüft, ob die entsprechenden Volumina unter wirtschaftlichen Aspekten nachvollziehbar sind.

Risikoprofil

Das Risikoprofil des Zielportfolios ist „Core“ mit einem Schwerpunkt auf Wertstabilität und Nachhaltigkeit des Ausschüttungspotenzials der Investments.

Nachhaltigkeit (ESG)

Die weltweite Klimadebatte ist eines der wichtigsten Themen und rückt auch in der Immobilienbranche zunehmend in den Fokus. Als Asset-Manager und Immobilienspezialist hat AXA IM – Real Assets eine besondere Verantwortung, mit den natürlichen Ressourcen nachhaltig und verantwortungsvoll umzugehen, und bezieht daher Nachhaltigkeitsaspekte in die Investitionsentscheidungen sowie in die laufende Verwaltung der Bestandsobjekte ein. AXA IM – Real Assets hat zudem einen Leitfaden entwickelt, der ein ressourcenschonendes und verantwortungsvolles Investment Management sicherstellt. Dieses stützt sich auf die Säulen CO2-Reduzierung, Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen und auf eine zukunftsorientierte Gestaltung unserer Umwelt und Städte.

Außerdem erkennt AXA IM – Real Assets die Wichtigkeit der Implementierung von nachhaltigen Maßnahmen zur Verminderung der Umweltauswirkungen, die Verbesserung des Wohlbefindens von Mietern und hohe Standards für Corporate Governance an. AXA IM – Real Assets beabsichtigt, eine führende Position im Bereich Nachhaltigkeit einzunehmen und die langfristige Werthaltigkeit im Sinne der Investoren und Mieter zu optimieren.

Als Mitglied des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. hat sich AXA IM – Real Assets zudem der neuen Leitlinie für nachhaltiges Immobilien-Portfoliomanagement angeschlossen, nach der nachhaltige Grundsätze im Rahmen ihres Handelns zu berücksichtigen bzw. im Rahmen des ökonomisch Vertretbaren umzusetzen sind.

Internes ESG-Rating, Maßnahmenplan und Zertifizierungen

Einmal jährlich wird für jede Immobilie ein internes Rating durchgeführt. Dieses basiert auf den ESG-Kriterien, die Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmens bzw. Aufsichtsstrukturen (Governance) abdecken. In Bezug auf Immobilien werden unter anderem Informationen zu Verbrauchsdaten (Wasser, Energie, Abfall), Gesundheit, Sicherheit, Mieterzufriedenheit sowie Geschäftstransparenz erfasst. Aus der Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs leitet sich das Ratingergebnis ab. Basierend darauf wird ein Maßnahmenplan für die nächsten zwölf Monate erstellt, um die unterschiedlichen Bereiche nachhaltiger zu gestalten. Nicht nur wird damit in den Folgejahren das Rating verbessert, sondern die Nachhaltigkeit der Immobilien langfristig gestärkt.

Um die Nachhaltigkeitskriterien der Objekte zu unterstreichen, kommen außerdem externe Zertifizierungssysteme für die Immobilien, wie zum Beispiel DGNB, LEED, BREEAM, infrage. Zwei Immobilen des Sondervermögens sind bereits zertifiziert: Die Immobile Mannheim, Gottlieb-Daimler-Straße verfügt über eine DGNB Silber Zertifizierung und die Immobilie Köln, Gustav-Heinemann-Ufer hat eine DGNB Gold Zertifizierung inne. Durch Zertifizierungen können zusätzliche Maßnahmen abgeleitet werden, um die Nachhaltigkeit einer Immobilie zu steigern. Ein laufender Prozess zur Re-Zertifizierung stellt zudem sicher, dass Nachhaltigkeitsrisiken laufend identifiziert und reduziert sowie regelmäßig Verbesserungen umgesetzt werden können. Es ist geplant, im Laufe der nächsten Jahre die Anzahl der zertifizierten Immobilien im Portfolio des ImmoWert zu erhöhen.

Im Folgenden werden zwei Fallbeispiele für die Realisierung von Nachhaltigkeitsaspekten im Sondervermögen ImmoWert hervorgehoben.

Messung von Realverbräuchen

In den Objekten des ImmoWert werden die vermieterseitigen Verbrauchsdaten (Strom, Wasser, Gas) für den Großteil des Portfolios erfasst und analysiert. Durch die Erfassung von Verbrauchsdaten können Einsparpotenziale identifiziert werden. Daneben werden zukünftig alle Immobilien mit Smart Meter Verbrauchsmessern ausgestattet, die ein Ablesen der Verbrauchsstellen aus der Ferne ermöglichen. Durch die digitale Erfassung der Verbrauchsdaten können Energieversorger bedarfsgerechter produzieren. Darüber hinaus ist diese Information für den Mieter hilfreich, um sein Energieverbrauchsmuster anzupassen. Intelligente Zähler können es beispielsweise erleichtern, die Vorteile niedrigerer Tarife für Zeiten außerhalb der Spitzenlastzeiten zu nutzen. Durch systematische Integration von nachhaltigen Mietvertragsklauseln ist es zudem geplant, mieterseitige Verbrauchsdaten ebenfalls zu erfassen. Dies ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit mit den Mietern, um Nachhaltigkeitspotenziale zu identifizieren.

Energiesparmaßnahmen in den Allgemeinflächen

In allen Immobilien des ImmoWert wird in den Allgemeinflächen beim Austausch von Glühbirnen systematisch auf energiesparende LED-Beleuchtung gesetzt. Neben dem Austausch zu LED-Beleuchtung bezieht AXA IM – Real Assets den Strom für die Allgemeinflächen im gesamten Portfolio ausschließlich aus Ökostrom. Durch den Bezug von Ökostrom können CO2-Emissionen signifikant reduziert und somit ein Beitrag zur allgemeinen CO2-Reduzierung geleistet werden, worauf sich der Leitfaden von AXA IM – Real Assets wesentlich stützt.

Mittelaufkommen und Anlegerstruktur

Die Investoren des Sondervermögens ImmoWert bestehen ausschließlich aus kirchlichen, in Deutschland ansässigen Institutionen sowie steuerbegünstigten Stiftungen mit Sitz in Deutschland mit mittel- bis langfristigem Anlagehorizont. Des Weiteren gehört die LIGA Bank eG, Regensburg als Exklusiwertriebspartner des Sondervermögens zu den Investoren. Die Mindestanlagesumme liegt bei 10.000,00 EUR. Die Ausgabe der Anteilscheine durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft erfolgt ausschließlich über den zwischengeschalteten Exklusiwertriebspartner LIGA Bank eG. Insgesamt halten am Ende des Berichtszeitraums rund 700 Investoren Anteile an dem Sondervermögen ImmoWert im Gegenwert von 310,4 Mio. EUR. Die Anteilscheinausgabe erfolgt zum Schutz der Fondsperformance bedarfsorientiert. Anteilscheingeschäfte finden somit im Regelfall nur zeitnah zu Objektankäufen statt.

Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen

Reportingverpflichtungen

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist es unsere Verpflichtung, alle Anleger gleich zu behandeln. Regulierte Anleger benötigen insbesondere aufgrund aufsichtsrechtlicher Erfordernisse spezifische Informationen. Die Gesellschaft stellt daher derzeit regelmäßig die folgenden Dokumente elektronisch zur Verfügung: VAG Reporting, Risikokennziffer MaRisk, CRR Report, Solvency II Report, monatliche Abschlussdaten und Monatsreporting (B2C Report). Bei Interesse an einer regelmäßigen Zusendung dieser Informationen können alle investierten Anleger nach Nachweis ihrer Anteilinhaberschaft über lmmoWert@axa-im.com deren elektronischen Versand beantragen.

Besondere Vorkommnisse

Mieterrechtsstreit, Würzburg, Beim Grafeneckart

Ein Mieter des veräußerten Objekts Würzburg, Beim Grafeneckart 10 hat AXA Investment Managers Deutschland GmbH als Vertreterin des ImmoWert und Vermieterin verklagt und diese Klage im Anschluss erweitert. Die Klagen umfassen zum einen die gerichtliche Feststellung, dass die Klägerin aufgrund behördlich angeordneter Betriebsschließungen während des ersten Lockdowns nicht zur Zahlung der Mieten sowie den Betriebs- und Nebenkosten verpflichtet war. Zum anderen ist Gegenstand der Klagen, dass die Klägerin verschiedene Mieten und Nebenkostenzahlungen für einen rückwirkenden Zeitraum bis einschließlich 2017 nicht bzw. nur teilweise zu tragen hat. Kumuliert liegt der Gesamtstreitwert bei rund 2,3 Mio. EUR (brutto). Der endgültige Streitwert hängt von der Entscheidung des Gerichts ab und kann vorerst nur überschlägig geschätzt werden.

Das Sondervermögen und AXA Investment Managers Deutschland GmbH werden durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei beraten und in dem Klageverfahren entsprechend vertreten, um die Forderungen des Mieters abzuwehren. Zum derzeitigen Stand ist der Ausgang des Verfahrens noch schwer abschätzbar. Das Fondsmanagement geht davon aus, dass die Klage mit dem dort erhobenen Forderungsumfang nicht begründet ist. Dennoch wurde eine Risikovorsoge im Fonds gebildet, welche sowohl unsere als auch die Einschätzung unserer Rechtsberater zum aktuellen Stand des Verfahrens abdeckt. Über wesentliche Entwicklungen und Erkenntnisse zum Rechtsverfahren wird das Fondsmanagement die Anleger informiert halten.

Immobilienportfolio

Geografische Verteilung des Immobilienportfolios

Das Immobilienportfolio zum 30. Juni 2021 setzt sich aus den Investments in Mannheim, Gottlieb-Daimler-Straße, Regensburg, Paracelsusstraße, Stuttgart, Birkenwaldstraße, Stuttgart, Heilbronner Straße 86 und 88, Frankfurt am Main, Töngesgasse, Nürnberg, Allersberger Straße 130, Nürnberg, Allersberger Straße 128 + Kleestraße, Köln, Gustav-Heinemann-Ufer und Ingolstadt, Bahnhofstraße zusammen. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften bestehen zum Stichtag nicht.

Geografische Verteilung des Immobilienportfolios

Angaben in % der Immobilienverkehrswerte

Region Anteil zum 30.06.2021 Anteil zum 30.06.2020
Stuttgart 33,3% 27,9%
Rhein-Main 16,1% 13,4%
Rheinland 13,7% 11,0%
Rhein-Neckar 10,9% 8,7%
Mittelfranken 10,9% 9,0%
Unterfranken 0,0% 17,6%
Oberpfalz 7,8% 6,3%
Oberbayern 7,3% 6,1%
Summe 100,0% 100,0%

Wirtschaftliche Altersstruktur

Mit 42,0 % ist der Anteil von Immobilien mit einem wirtschaftlichen Alter zwischen 6 und 10 Jahren gemessen in Verkehrswerten und bezogen auf das gesamte Immobilienportfolio am höchsten. Der Anteil von Immobilien der Altersklasse über 20 Jahre ist mit 33,3 % am zweithöchsten. Der Anteil der Altersklasse von maximal fünf Jahren beträgt 13,7 % und der Anteil der wirtschaftlichen Altersklasse zwischen 16 und 20 Jahren liegt bei 7,8 %. Objekte mit einem wirtschaftlichen Alter zwischen 11 und 15 Jahren sind am geringsten vertreten und machen nur einen Anteil von 3,2% aus.

Wirtschaftliche Altersstruktur

Angaben in % der Immobilienverkehrswerte

Wirtschaftliches Alter Anteil zum 30.06.2021 Anteil zum 30.06.2020
≤ 5 Jahre 13,7% 24,5%
6 ≤ 10 Jahre 42,0% 21,1%
11 ≤ 15 Jahre 3,2% 20,2%
16 ≤ 20 Jahre 7,8% 18,9%
≥ 20 Jahre 33,3% 15,3%
Summe 100,0% 100,0%

Größenklassen der Fondsobjekte

Durch den Verkauf der Immobilie Würzburg, Beim Grafeneckart ist zum Stichtag 30. Juni 2021 die größte Immobilie im Portfolio nun das Objekt Frankfurt, Töngesgasse mit einem Verkehrswert von 37,4 Mio EUR. Mit einem Anteil von 68,8% befinden sich fünf Immobilien in der Größenklasse mit einem Verkehrswert von 25 bis 50 Mio. EUR. Vier Immobilien mit einem Anteil von 28,0 % haben einen Verkehrswert zwischen 10 und 25 Mio. EUR. Auf die kleinste Größenklasse unter 10,0 Mio. EUR entfällt ein Anteil von 3,2%.

Mitigation von Risiken

Risiken von Immobilieninvestitionen wirken sich durch Veränderungen bei den Erträgen, den Aufwendungen und dem Verkehrswert der Immobilien auf den Anteilwert des Sondervermögens aus. Speziell im Grundbesitz liegende Risiken sind zum Beispiel Leerstände, Mietrückstände und Mietausfälle, die sich unter anderem aus der Veränderung der Standortqualität oder der Mieterbonität ergeben können. Beim Erwerb von Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften sind unter anderem zusätzlich Risiken, die sich aus der Gesellschaftsform ergeben oder der Änderung der steuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Konzentration der Anlage in bestimmte Vermögensgegenstände oder Märkte erfolgt. Die beschriebene Diversifikation des Immobilienportfolios im Hinblick auf die geografische Verteilung, die vertretenen Nutzungsarten, die Altersstruktur sowie Größenklassen der Fondsobjekte soll zu einer Reduzierung dieser Risiken beitragen.

Größenklassen der Fondsobjekte

Angaben in % der Immobilienverkehrswerte (inklusive Beteiligungen)

Größenklassen Anteil zum 30.06.2021 Anteil zum 30.06.2020
≤ 10 Mio. EUR 3,2% 2,6%
10-25 Mio. EUR 28,0% 31,7%
25-50 Mio. EUR 68,8% 65,7%
≥ 50 Mio. EUR 0,0% 0,0%
Summe 100,0% 100,0%

Vermietungssituation

Vermietungserfolge

Im Objekt Mannheim, Gottlieb-Daimler-Straße konnte im vergangenen Geschäftsjahr eine Bürofläche von ca. 530 m2 vermietet werden, die im Februar 2021 erfolgreich an den Mieter übergeben wurde. Die Laufzeit des Mietvertrages beträgt fünf Jahre. Das Objekt ist mit einer Vermietungsquote von 98,2 % zum Stichtag nahezu vollvermietet.

In der Büroimmobilie Stuttgart, Heilbronner Straße 86 wurden die Mietverträge zweier Bestandsmieter verlängert. Eine Bürofläche von ca. 610 m2 wurde um zehn Jahre verlängert und eine weitere von ca. 770 m2 um fünf Jahre. Die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit aller Mietverträge liegt somit bei 4,6 Jahren. Das Objekt ist mit einer Vermietungsquote von 97,9 % ebenfalls nahezu vollvermietet.

Im Objekt Frankfurt, Töngesgasse konnten im Geschäftsjahr mehrere Appartements vermietet werden. Unter anderen wurde die Penthouse-Wohnung im Dachgeschoss nach langer Vermarktungszeit erfolgreich vermietet. Der Leerstand beträgt zum Stichtag 18,5%.

Alle weiteren Objekte im Portfolio sind entweder zu 100% vermietet oder nahezu vollvermietet (Vermietungsquote größer als 95 %). Die Vermietungsquote des gesamten Immobilienportfolios beträgt zum Geschäftsjahresende brutto 96,7 %.

Mietvertrags-Restlaufzeiten

Die nach Nettosollmieten gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der Mietverträge des Portfolios bis zum Mietvertragsende beträgt zum Stichtag 5,9 Jahre (per 30. Juni 2020: 7,1 Jahre).

Mietvertrags-Restlaufzeiten 1)

Angaben in % der Nettosollmiete

1) Basis: Mietvertragslaufzeiten bis zur ersten Sonderkündigungsmöglichkeit bzw. Mietvertragsende.

Nutzungsarten nach Jahresmietertrag

Die Konzentration der Büronutzung hat sich durch den Verkauf der Immobilie, Würzburg, Beim Grafeneckart auf 51,1% erhöht. Darauf folgt mit einem Anteil 16,7% die Nutzungsart Hotel.

Mit einem Anteil von 6,3 % ist die Nutzungsart Wohnen nach wie vor am geringsten vertreten. Der Rest des Portfolios entfällt auf Nebenflächen wie Kfz-Stellplätze, Lager- und sonstige Flächen.

Nutzungsarten nach Jahresmietertrag

Angaben in % der Nettosollmiete

Aggregierte Nutzungsarten Anteil zum 30.06.2021 Anteil zum 30.06.2020
Büro & Praxis 51,1% 39,1%
Handel/​Gastronomie 16,7% 18,3%
Kfz-Stellplätze 13,1% 16,2%
Hotel 6,9% 10,2%
Wohnen 6,3% 9,1%
Sonstige 5,9% 7,1%
Summe 100,0% 100,0%

Leerstandssituation per 30. Juni 2021

Angaben in % der Bruttosollmiete

Vermietungsinformation nach Leerstand

Angaben in % der Bruttosollmiete

Aggregierte Nutzungsarten Anteil zum 30.06.2021 Anteil zum 30.06.2020
Kfz-Stellplätze 21,2% 13,3%
Wohnen 10,1% 17,9%
Sonstige 5,7% 4,4%
Büro & Praxis 0,4% 2,9%
Handel/​Gastronomie 0,0% 0,0%
Hotel 0,0% 0,0%
Gesamtfonds 3,3% 4,4%

Mitigation von Risiken

Der Ausfall eines Mieters kann sich auf die Ertrags- und Liquiditätslage des Sondervermögens auswirken. Der Ausfall von Mietzahlungen der Bestandsmieter führt u. a. zu geringeren Zahlungsmittelzuflüssen und einem geringeren Jahresrohertrag. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Investments über Immobilien-Gesellschaften. Wenn Mietverträge auslaufen, kann die Neuvermietung frei gewordener Flächen mehr Zeit beanspruchen als ursprünglich angenommen oder im Extremfall sogar ganz ausbleiben. Eine Verlängerung von bestehenden Mietverträgen oder der Neuabschluss eines Mietvertrages ist gegebenenfalls nur zu schlechteren Konditionen möglich. Die beschriebene Diversifikation des Mieterportfolios im Hinblick auf die Restlaufzeiten der Mietverträge und Branchen soll zu einer Reduzierung oben genannter Risiken beitragen.

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung hinsichtlich der Covid-19-Pandemie waren und sind einige Mieter in ihrem Betrieb wesentlich negativ beeinflusst, weshalb Mieten gestundet bzw. reduziert wurden. Mit einigen Mietern finden Verhandlungen über die Rückzahlung von offenen Mietzahlungen statt. Teilweise können diese ausstehenden Mietzahlungen einen wesentlichen Einfluss auf die Portfolioperformance nehmen, sofern diese nicht in Gänze zurückgezahlt werden können. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann nicht abgeschätzt werden, ob alle offenen Mietzahlungen beglichen werden können.

Immobilientransaktionen

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich das Transaktionsmanagement im abgelaufenen Geschäftsjahr als herausfordernd dargestellt. Aufgrund von Lockdowns und Reisebeschränkungen waren detaillierte Besichtigungen und persönliche Verhandlungen mit den Parteien vor Ort nur eingeschränkt möglich. Aufgrund der Unsicherheiten verbunden mit der Pandemie wurden zudem weniger Immobilien als in den Vorjahren vermarktet. Nichtsdestotrotz wurde eine Vielzahl an Opportunitäten geprüft und mehrere indikative Angebote abgegeben. Der Wettbewerb ist weiterhin stark umkämpft, weshalb kein Zuschlag für eine Immobilie erhalten wurde. Teilweise lag die Kaufpreiswartung der Verkäufer deutlich über den Preisen, die für eine konservative Anlagestrategie als nachhaltig zu erachten sind. Es ist nach wie vor wichtig, eine sorgfältige Prüfung und renditeorientierte Bepreisung der Immobilien sicherzustellen.

Wenn gleich auf der Ankaufsseite keine geeignete Opportunität gesichert werden konnte, ist es erfreulich, dass der Verkauf der Immobilie Würzburg, Beim Grafeneckart erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Immobilie ist im Dezember 2020 auf den Käufer übergegangen. Somit wurde das Klumpenrisiko im Portfolio durch die Veräußerung der Einzelhandelsimmobilie reduziert und gleichzeitig ein positives Ergebnis zur Performance des Sondervermögens beigetragen.

Liquidität

Das Sondervermögen ImmoWert hält zum Ende des Berichtzeitraums eine Liquidität von 77,5 Mio. EUR. Das entspricht einer Liquiditätsquote von 25,0 % im Verhältnis zum Wert des Sondervermögens. Die für offene Publikums-AIF geltende Mindestliquiditätsquote von 5,0% nach §253 KAGB ist somit eingehalten. Die Liquiditätsanlagen bei Banken können Sichteinlagen, Tages- und Festgelder umfassen. Zur Minimierung des Ausfallrisikos erfolgt eine Bonitätsprüfung der Banken, die für die Liquiditätsanlagen genutzt werden. Darüber hinaus wird für jede Bank eine spezifische Anlagegrenze definiert. Zur Wahrung der konservativen Ausrichtung des ImmoWert wird auf komplexe, weniger liquide und weniger wertstabile Anlageprodukte verzichtet. Zur Optimierung der Rendite werden für jede Geldanlage die aktuellen Konditionen verschiedener Banken verglichen. Unter Berücksichtigung der genannten spezifischen Grenzen wird dann die bestverzinsliche Anlagevariante ausgewählt. Die im Berichtszeitraum marktbedingte Null- bis Negatiwerzinsung der Liquiditätsanlagen beeinflusst die Gesamtrendite des ImmoWert. Durch die inzwischen fast vollständig eingeführte negative Verzinsung besteht jedoch kaum noch die Möglichkeit, dies zu umgehen, sodass für Rechnung des ImmoWert gehaltene Liquiditätsanlagen nunmehr zu großen Teilen einer negativen Verzinsung unterliegen. Dies hat eine negative Auswirkung auf die Fondsperformance zur Folge. Die im Berichtszeitraum gehaltene Liquidität belief sich im Durchschnitt auf 57,6 Mio. EUR.

Finanzierung

Der gesetzliche Rahmen lässt die Aufnahme von Immobilienfinanzierungen bis zu 30,0 % der Summe aller Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien zu. Daneben besteht die Möglichkeit, kurzfristige Kredite (mit einer Inanspruchnahme von bis zu zwölf Monaten) bis zur Höhe von 10,0% des Wertes des Sondervermögens zu nutzen. Zum 30. Juni 2021 bestehen keine Finanzierungen.

Die beabsichtigte Fremdkapitalstrategie sieht eine Auslastung des möglichen Finanzierungsvolumens regelmäßig bis zu 25,0 % der Summe aller Verkehrswerte der im Sondervermögen befindlichen Immobilien vor. Dabei sollen vornehmlich Finanzierungen auf Ebene einzelner Objekte vorgenommen werden.

Die vorhandenen Liquiditätsreserven sowie das bestehende Zeichnungspotenzial zukünftiger Anleger führten bisher zu einer bewusst niedrigen Priorisierung der Fremdkapitalaufnahme zugunsten eines Eigenmitteleinsatzes zur Finanzierung von Investitionen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erwägt, mit LIGA Bank eG zukünftig Rahmenverträge für Immobilienfinanzierungen und kurzfristige Kredite abzuschließen. LIGA Bank eG ist Vertriebspartner für ImmoWert und Anleger des Sondervermögens.

Übersicht Kredite

Kreditvolumen direkt in EUR Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in % Kreditvolumen indirekt (über Immobilien-Gesellschaften) in EUR Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in % Kreditvolumen gesamt in EUR Verhältnis zu den Verkehrswerten aller Immobilien in %
EUR-Kredite Inland 0 0,0 0 0,0 0 0,0
EUR-Kredite Ausland 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Fremdwährungskredite 0 0,0 0 0,0 0 0,0
Gesamt 0 0,0 0 0,0 0 0,0

Restlaufzeit der Zinsfestschreibung

unter 1 Jahr in % 1-2 Jahre in % 2-5 Jahre in % 5 – 10 Jahre in % über 10 Jahre in %
EUR-Kredite Inland 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
EUR-Kredite Ausland 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Fremdwährungskredite 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Währungs- und Zinssicherung

Zum Berichtsstichtag befindet sich keine der für das Sondervermögen getätigten Anlagen außerhalb der Länder der Eurozone. Ein Fremdwährungsrisiko besteht daher nicht. Der Bedarf an Zinssicherungsgeschäften entfällt ebenfalls, da bisher keine Finanzierungen abgeschlossen wurden. Dementsprechend befinden sich derzeit keine Derivate im Bestand des ImmoWert.

Damit beträgt das durch Derivate erzielte zugrundeliegende sog. Exposure 0,00 EUR.

Für den Fall des Einsatzes von Derivaten wendet AXA IM den einfachen Ansatz im Sinne der § 15 ff. Derivateverordnung (DerivateV) an.

Mögliche Kontrahenten der AXA IM für derivative Geschäfte sind namhafte internationale Bankhäuser, mit denen Rahmenverträge für den Handel derivativer Instrumente bestehen. Diese umfassen auch Abreden über die gegenseitige Stellung von Sicherheiten.

Ausblick

Mit einer wirtschaftlichen Erholung von den Auswirkungen der Pandemie und einem voraussichtlich zunehmenden Immobilienangebot erwarten wir, im nächsten Geschäftsjahr geeignete Opportunitäten mit attraktiven Renditen, trotz angespanntem Marktumfeld, sichern zu können. Die Risikomischung des Fonds bezüglich Anlageklassen und regionaler Allokation wird im neuen Geschäftsjahr im Fokus bleiben.

Ziel des Fondsmanagement ist es, die Vermietungsquote auf dem stabilen Niveau zu halten bzw. diese zu erhöhen. Insgesamt stellt die Bewältigung der Covid-19-Pandemie eine wesentliche Einflussgröße dar. Der Gesamtsituation werden wir weiterhin mit einem engen Austausch unseres Asset Managements mit den Mietern begegnen, um die nachteiligen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten.

Darüber hinaus sind umfangreiche Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Planung oder bereits in Umsetzung, um den CO2-Abdruck zu reduzieren sowie das Portfolio für die Herausforderung im Zusammenhang des Klimawandels zukunftsfähig zu machen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen

AXA Investment Managers Deutschland GmbH

Geschäftsführung

Dr. Ulf Bachmann Christoph Mölleken Gerald W. Springer Achim Stranz

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

30.06.2021 Tsd. EUR 30.06.2020 Tsd. EUR 30.06.2019 Tsd. EUR 30.06.2018 Tsd. EUR
Immobilien 233.200,0 281.320,0 263.815,0 255.305,0
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0 0,0 0,0 0,0
Bankguthaben 77.547,2 29.921,0 39.407,0 26.769,0
Sonstige Vermögensgegenstände 11.943,7 15.486,0 15.110,8 16.830,6
Verbindlichkeiten/​Rückstellungen -12.270,0 -12.555,0 -10.517,0 -10.057,7
Fondsvermögen 310.420,9 314.172,0 307.815,8 288.847,0
Anteilumlauf (Stück) 5.373.807 5.390.265 5.288.218 5.113.396
Anteilwert (EUR)1)
Ausschüttung je Anteil (EUR)2)
Tag der Ausschüttung 22. September 2021 23. September 2020 9. Oktober 2019 26. September 2018

1) Nicht angegeben, da Anteilklassen.
2) Zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres.

Entwicklung des Sondervermögens vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Fondsvermögen gesamt

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres (01.07.2020) 314.172,1
Ausschüttung für das Vorjahr 1) -6.208,5
Zwischenausschüttungen 2) 0,0
Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben 660,6
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -1.596,9
Mittelveränderung (netto) 2) -936,2
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 3) 15,5
Abschreibung Anschaffungsnebenkosten 4) -2.928,3
bei Immobilien -2.928,3
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0
– davon in Fremdwährung 0,0
Ergebnis des Geschäftsjahres 5) 6.306,4
– davon nicht realisierte Gewinne 2.570,0
– davon nicht realisierte Verluste -3.034,4
– davon Verwendung des Einbehaltes gem. § 252 KAGB -525,5
Währungskursveränderungen 6) 0,0 0,0
Wert des Sondervermögen am Ende des Geschäftsjahres (30.06.2021) 310.420,9

Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Geschäftsjahres.

1) Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/​2020.
2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. In dem Rücknahmepreis sind die Erträge pro Anteil enthalten, die als Ertragsausgleich bezeichnet werden.
3) Die Mittelzuflüsse und -abflüsse werden um den Ertragsausgleich gekürzt und damit auf die Vermögensänderungen reduziert.
4) Unter „Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Es werden sowohl lineare Abschreibungen berücksichtigt als auch Abschreibungen, die aufgrund der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Berichtsjahr erfolgen (vgl. §248 Abs. 3 KAGB).
5) Die Zusammensetzung des Ergebnisses des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
6) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen – dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/​Verluste bei Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften.

Entwicklung des Sondervermögens vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilkasse NB

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres (01.07.2020) 28.295,5
Ausschüttung für das Vorjahr 1) -418,4
Zwischenausschüttungen 2) 0,0
Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben 605,1
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -55,5
Mittelveränderung (netto) 2) 549,6
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 3) -7,7
Abschreibung Anschaffungsnebenkosten 4) -266,4
bei Immobilien -266,4
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0
– davon in Fremdwährung 0,0
Ergebnis des Geschäftsjahres 5) 587,5
– davon nicht realisierte Gewinne/​Verluste -43,0
– davon Verwendung des Einbehaltes gem. §252 KAGB -48,6
Währungskursveränderungen 6) 0,0 0,0
Wert des Sondervermögen am Ende des Geschäftsjahres (30.06.2021) 28.740,1

Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Geschäftsjahres.

1) Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/​2020.
2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. In dem Rücknahmepreis sind die Erträge pro Anteil enthalten, die als Ertragsausgleich bezeichnet werden.
3) Die Mittelzuflüsse und -abflüsse werden um den Ertragsausgleich gekürzt und damit auf die Vermögensänderungen reduziert.
4) Unter „Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Es werden sowohl lineare Abschreibungen berücksichtigt als auch Abschreibungen, die aufgrund der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Berichtsjahr erfolgen (vgl. §248 Abs. 3 KAGB).
5) Die Zusammensetzung des Ergebnisses des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
6) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen – dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/​Verluste bei Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften.

Entwicklung des Sondervermögens vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse TB

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres (01.07.2020) 475,5
Ausschüttung für das Vorjahr 1) -7,3
Zwischenausschüttungen 2) 0,0
Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben 0,0
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen 0,0
Mittelveränderung (netto) 2) 0,0
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 3) 0,0
Abschreibung Anschaffungsnebenkosten 4) -4,5
bei Immobilien -4,5
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0
– davon in Fremdwährung 0,0
Ergebnis des Geschäftsjahres 5) 18,2
– davon nicht realisierte Gewinne/​Verluste -0,7
– davon Verwendung des Einbehaltes gem. §252 KAGB -0,8
Währungskursveränderungen 6) 0,0 0,0
Wert des Sondervermögen am Ende des Geschäftsjahres (30.06.2021) 481,8

Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Geschäftsjahres.

1) Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/​2020.
2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. In dem Rücknahmepreis sind die Erträge pro Anteil enthalten, die als Ertragsausgleich bezeichnet werden.
3) Die Mittelzuflüsse und -abflüsse werden um den Ertragsausgleich gekürzt und damit auf die Vermögensänderungen reduziert.
4) Unter „Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Es werden sowohl lineare Abschreibungen berücksichtigt als auch Abschreibungen, die aufgrund der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Berichtsjahr erfolgen (vgl. §248 Abs. 3 KAGB).
5) Die Zusammensetzung des Ergebnisses des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
6) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen – dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/​Verluste bei Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften.

Entwicklung des Sondervermögens vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse VB

Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres (01.07.2020) 285.401,1
Ausschüttung für das Vorjahr 1) -5.782,7
Zwischenausschüttungen 2) 0,0
Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben 55,4
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -1.541,4
Mittelveränderung (netto) 2) -1.485,8
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 3) 23,1
Abschreibung Anschaffungsnebenkosten 4) -2.657,4
bei Immobilien -2.657,4
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,0
– davon in Fremdwährung 0,0
Ergebnis des Geschäftsjahres 5) 5.700,7
– davon nicht realisierte Gewinne/​Verluste -420,6
– davon Verwendung des Einbehaltes gem. §252 KAGB -476,0
Währungskursveränderungen 6) 0,0 0,0
Wert des Sondervermögen am Ende des Geschäftsjahres (30.06.2021) 281.199,0

Erläuterung zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen, in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn des Geschäftsjahres und am Ende des Geschäftsjahres.

1) Es handelt sich um die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2019/​2020.
2) Die Mittelzuflüsse aus Anteilausgaben und die Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen ergeben sich aus dem jeweiligen Rücknahmepreis multipliziert mit der Anzahl der verkauften bzw. der zurückgenommenen Anteile. In dem Rücknahmepreis sind die Erträge pro Anteil enthalten, die als Ertragsausgleich bezeichnet werden.
3) Die Mittelzuflüsse und -abflüsse werden um den Ertragsausgleich gekürzt und damit auf die Vermögensänderungen reduziert.
4) Unter „Abschreibung Anschaffungsnebenkosten“ werden die Beträge angegeben, um die die Anschaffungsnebenkosten für Immobilien bzw. Beteiligungen im Berichtsjahr abgeschrieben wurden. Es werden sowohl lineare Abschreibungen berücksichtigt als auch Abschreibungen, die aufgrund der Veräußerung von Vermögensgegenständen im Berichtsjahr erfolgen (vgl. §248 Abs. 3 KAGB).
5) Die Zusammensetzung des Ergebnisses des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
6) In den Währungskursveränderungen ist die Differenz der Bewertung der Vermögensgegenstände in Fremdwährung zwischen dem Kurs zu Beginn und – ohne das Ergebnis der Wertfortschreibungen – dem Kurs am Ende der Berichtsperiode angegeben. Das Ergebnis der Wertfortschreibungen ist bereits in der Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne/​Verluste bei Immobilien bzw. Beteiligungen an Immobiliengesellschaften enthalten. Bei im Berichtsjahr erworbenen Vermögensanlagen ist die Differenz aus der Bewertung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Aktivierung und dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode angegeben. Die Währungskursveränderungen umfassen Bewertungen aus Devisentermingeschäften.

Vermögensübersicht zum 30. Juni 2021

Anteil am Fondsvermögen
EUR EUR EUR EUR in %
I. Immobilien
1. Mietwohngrundstücke 17.950.000,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Geschäftsgrundstücke 177.815.000,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
3. gemischt genutzte Grundstücke 37.435.000,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– insgesamt in Fremdwährung: 0,00
233.200.000,00 75,1
II. Liquiditätsanlagen
1. Bankguthaben innerhalb eines Jahres fällig 77.547.226,12
– davon in Fremdwährung: 0,00
77.547.226,12 25,0
III. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung 4.929.604,90
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien 6.217.920,00
3. andere Vermögensgegenstände 796.181,59
– davon in Fremdwährung: 0,00
11.943.706,49 3,9
Summe der Vermögenswerte 322.690.932,61 104,0
IV. Verbindlichkeiten aus
1. Immobilienbewirtschaftung 3.062.599,74
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. anderen Gründen 328.078,55
– davon in Fremdwährung: 0,00
3.390.678,29 1,1
V. Rückstellungen 8.879.324,94
– davon in Fremdwährung: 0,00
8.879.324,94 2,9
Summe der Schulden 12.270.003,23 4,0
VI. Fondsvermögen 310.420.929,38 100,0
Summe umlaufende Anteile (Stücke) 5.373.807

Erläuterung zur Vermögensübersicht zum 30. Juni 2021

Immobilien

Zum Stichtag umfasst der Immobilienbestand zehn Immobilien. Die Immobilien sind mit den von den Sachverständigen ermittelten Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt. Das Immobilienvermögen beträgt zum Stichtag 233.200,0 Tsd. EUR. Einzelne Angaben zu den Grundstücken können dem Immobilienverzeichnis entnommen werden.

Liquiditätsanlagen

Die Liquidität ist vornehmlich in Sichteinlagen angelegt (77.547,2 Tsd. EUR).

Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten Mietforderungen in Höhe von 1.308,4 Tsd. EUR und noch nicht abgerechnete Betriebskosten in Höhe von 3.620,5 Tsd. EUR. Dem stehen Umlagevorauszahlungen der Mieter gegenüber, die in der Position Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung erfasst sind. Weiterhin werden Forderungen aus Vorschusszahlungen gegenüber Hausverwaltungen in Höhe von 450,8 Tsd. EUR ausgewiesen.

Auf die Mietforderungen wurden Wertberichtigungen in Höhe von 516,2 Tsd. EUR gebildet, davon entfallen 381,7 Tsd. EUR auf den Mieter der verkauften Immobilie in Würzburg.

Der aktuelle Wert der Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Immobilien belauft sich auf 6.217,9 Tsd. EUR.

Die Position andere Vermögensgegenstände besteht im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber dem Käufer (395,7 Tsd. EUR) für den Verkauf des Objektes in Würzburg, aus Forderungen gegenüber Versicherungen (67,3 Tsd. EUR), Forderungen gegenüber der Finanzverwaltung (189,4 Tsd. EUR) sowie Forderungen gegenüber Kreditoren (24,7 Tsd. EUR).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus der Immobilienbewirtschaftung beinhalten Mietüberzahlungen und Umlagevorauszahlungen der Mieter in Höhe von 2.932,2 Tsd. EUR, Verbindlichkeiten aus Sicherheitseinbehalten (46,0 Tsd. EUR) sowie Verbindlichkeiten ausschwebenden Zahlungen (84,4 Tsd. EUR).

Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen resultieren im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten gegenüber der Verwahrstelle (17,0 Tsd. EUR) sowie aus Fondsverwaltungsvergütungen (311,0 Tsd. EUR).

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden für Instandhaltungsaufwendungen (301,2 Tsd. EUR), Erwerbskosten (182,4 Tsd. EUR), Verkaufsnebenkosten (25,7 Tsd. EUR), Prüfungskosten (75,2 Tsd. EUR) und Ertragssteuern aus Erträgen der Immobilien (437,8 Tsd. EUR) gebildet. Des Weiteren wurden Rückstellungen als Risikovorsorge für zukünftige Steuern auf Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien (Capital Gains Tax) in Höhe von 7.856,9 Tsd. EUR ausgewiesen.

Fondsvermögen

Das Fondsvermögen zum Stichtag per 30. Juni 2021 beläuft sich auf 310.420,9 Tsd. EUR bei einem Anteilumlauf von 5.373.807 Anteilen.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2021
I. Immobilienverzeichnis

Objektdaten Ausstattungsmerkmale
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Art des Grundstückes 1) Projekt-/​Bestandsmaßnahmen Erwerbsdatum Bau-/​ Umbaujahr Klimaanlage
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt
Töngesgasse 40 „Green Four“
W/​G Okt. 2015 2015
2 85051 Ingolstadt
Bahnhofstraße 6
G Juni 2018 2014
3 50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a
G Jan. 2017 2016
4 68165 Mannheim
Gottlieb-Daimler-Straße 10
G Juni 2013 1972/​ 2013
5 90461 Nürnberg
Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11
W/​G Jan. 2017 1927/​ 2017
6 90461 Nürnberg
Allersberger Straße 130
G Dez. 2016 1927/​ 2016
7 93053 Regensburg
Paracelsusstraße 1,2
G Aug. 2013 2004
8 70191 Stuttgart
Birkenwaldstraße 149
G Jan. 2020 1990
9 70191 Stuttgart
Heilbronner Straße 86 Panorama“
G Feb. 2014 2001
10 70191 Stuttgart
Heilbronner Straße 88
G Feb. 2014 1999
Objektdaten Ausstattungsmerkmale Art der Nutzung (in % der Nettosollmiete)
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Personenaufzug Lastenaufzug Büro &
Praxis
Handel/​
Gastronomie
Hotel
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt
Töngesgasse 40 „Green Four“
17,7%
2 85051 Ingolstadt
Bahnhofstraße 6
97,7 %
3 50968 Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a
82,6%
4 68165 Mannheim
Gottlieb-Daimler-Straße 10
91,1%
5 90461 Nürnberg
Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11
6 90461 Nürnberg
Allersberger Straße 130
90,8%
7 93053 Regensburg
Paracelsusstraße 1,2
64,4 % 17,7 %
8 70191 Stuttgart
Birkenwaldstraße 149
94,7%
9 70191 Stuttgart
Heilbronner Straße 86 Panorama“
87,0%
10 70191 Stuttgart
Heilbronner Straße 88
93,0 %
Objektdaten Art der Nutzung (in % der Nettosollmiete)
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Industrie Wohnen Freizeit Kfz-Stellplätze Sonstige
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt Töngesgasse 40 „Green Four“ 69,5 % 12,8%
2 85051 Ingolstadt Bahnhofstraße 6 2,3 %
3 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a 11,4% 6,0 %
4 68165 Mannheim Gottlieb-Daimler-Straße 10 7,1% 1,8%
5 90461 Nürnberg Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11 46,6 % 53,4%
6 90461 Nürnberg Allersberger Straße 130 7,4 % 1,8%
7 93053 Regensburg Paracelsusstraße 1,2 8,7 % 9,2%
8 70191 Stuttgart Birkenwaldstraße 149 5,3 %
9 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 86 Panorama“ 5,8% 7,2%
10 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 88 7,0%
Objektdaten Nutzfläche Ergebnisse der Sachverständigenbewertung
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Grundstücksgröße Gewerbe Wohnen Gutachterlicher Verkehrswert Kaufpreis zum Stichtag Gutachterliche Bewertungsmiete zum Stichtag
m2 m2 m2 Tsd. EUR Tsd. EUR
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt Töngesgasse 40 „Green Four“ 2.262 1.253 3.835 37.435 1.328
2 85051 Ingolstadt Bahnhofstraße 6 2.335 4.633 17.100 925
3 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a 3.883 6.055 32.050 1.269
4 68165 Mannheim Gottlieb-Daimler-Straße 10 4.340 8.904 25.400 1.576
5 90461 Nürnberg Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11 3.730 562 3.119 17.950 530
6 90461 Nürnberg Allersberger Straße 130 6.451 4.361 7.375 366
7 93053 Regensburg Paracelsusstraße 1,2 2.768 5.959 18.225 1.058
8 70191 Stuttgart Birkenwaldstraße 149 1.645 2.116 12.100 461
9 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 86 Panorama“ 2.404 10.863 35.725 1.787
10 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 88 1.587 5.964 29.840 1.598
Objektdaten Ergebnisse der Sachverständigenbewertung Vermietung
Nr. Ort, Anschrift, Objektname benutzungsdauer Leerstandsquote zum Stichtag in % der Bruttosollmiete Auslaufende Mietverträge im folgenden Geschäftsjahr in % der Nettosollmiete Durchschnittliche Restlaufzeiten der Mietvertrage auf Basis der Nettosollmiete Mieteinnahmen im Berichtszeitraum
Jahre Jahre Tsd. EUR
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt Töngesgasse 40 „Green Four“ 74 18,5 % 0,1 % 13,3 991
2 85051 Ingolstadt Bahnhofstraße 6 58 0,0 % 2) 2) 2)
3 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a 65 0,0 % 0,0% 5,3 1.292
4 68165 Mannheim Gottlieb-Daimler-Straße 10 52 1,8 % 0,6% 1,8 1.579
5 90461 Nürnberg Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11 64 0,0 % 2) 2) 2)
6 90461 Nürnberg Allersberger Straße 130 46 3,7 % 2) 2) 2)
7 93053 Regensburg Paracelsusstraße 1,2 43 2,5 % 0,2% 5,0 944
8 70191 Stuttgart Birkenwaldstraße 149 39 0,0 % 2) 2) 2)
9 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 86 Panorama“ 45 2,1 % 1,9% 4,6 1.751
10 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 88 43 0,0 % 2) 2) 2)
Objektdaten Anschaffungsnebenkosten (ANK)
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Fremdfinanzierungsquote in % des Verkehrswertes/​Kaufpreises gesamt als absoluter Betrag davon Gebühren und Steuern als absoluter Betrag davon Sonstige Kosten alsabsoluter Betrag ANK gesamt in % des Kaufpreises
Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt Töngesgasse 40 „Green Four“ 2.689 2.092 597 8,0 %
2 85051 Ingolstadt Bahnhofstraße 6 930 598 332 5,6 %
3 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a 2.612 2.012 601 8,9 %
4 68165 Mannheim Gottlieb-Daimler-Straße 10 1.672 1.220 452 7,3 %
5 90461 Nürnberg Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11 1.154 770 384 5,9 %
6 90461 Nürnberg Allersberger Straße 130 420 291 129 5,8 %
7 93053 Regensburg Paracelsusstraße 1,2 896 533 363 6,4 %
8 70191 Stuttgart Birkenwaldstraße 149 1.156 657 498 9,5 %
9 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 86 Panorama“ 1.552 1.119 433 7,0 %
10 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 88 973 701 272 6,9 %
Objektdaten Anschaffungsnebenkosten (ANK)
Nr. Ort, Anschrift, Objektname Im Geschäftsjahr abgeschriebene Zur Abschreibungverbleibende ANK Voraussichtlichverbleibender Abschreibungszeitraum
Tsd. EUR Tsd. EUR Jahre
I. Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland
1 60311 Frankfurt Töngesgasse 40 „Green Four“ 269 1.142 4
2 85051 Ingolstadt Bahnhofstraße 6 92 639 7
3 50968 Köln Gustav-Heinemann-Ufer 88,88a 261 1.437 6
4 68165 Mannheim Gottlieb-Daimler-Straße 10 167 321 2
5 90461 Nürnberg Allersberger Straße 128 + Kleestraße 11 115 634 6
6 90461 Nürnberg Allersberger Straße 130 42 227 5
7 93053 Regensburg Paracelsusstraße 1,2 90 187 2
8 70191 Stuttgart Birkenwaldstraße 149 116 982 9
9 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 86 Panorama“ 155 400 3
10 70191 Stuttgart Heilbronner Straße 88 97 251 3

1) W = Wohngrundstück, G = Geschäftsgrundstück, W/​G = gemischt genutztes Grundstück, i. B. = im Bau befindlich.
2) Bei Immobilien mit weniger als fünf Mietern wird auf einen Ausweis der Daten „Durchschnittliche Restlaufzeiten der Mietverträge“ und „Mieteinnahmen im Berichtszeitraum“ aufgrund des Daten- und Wettbewerbsschutzes verzichtet.

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2021
I. Immobilienverzeichnis: Verzeichnis der Käufe und Verkäufe von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Berichtszeitraum

Verzeichnis der Käufe

Direkt gehaltene Immobilien

Land F PLZ Ort Straße Übergang von Nutzungen und Lasten zum
in Ländern mit Euro-Währung
in Ländern mit Fremdwährung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien

Land F PLZ Ort Straße Übergang von Nutzungen und Lasten zum
in Ländern mit Euro-Währung
in Ländern mit Fremdwährung

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Land F Firma u. Rechtsform Sitz Beteiligungsquote Erwerb zum
in Ländern mit Euro-Währung
in Ländern mit Fremdwährung

Verzeichnis der Verkäufe

Direkt gehaltene Immobilien

Land PLZ Ort Straße Übergang von Nutzungen und Lasten zum
in Ländern mit Euro-Währung
Deutschland 97070 Würzburg Beim Grafeneckart 10 Dezember 2020
in Ländern mit Fremdwährung

Über Immobilien-Gesellschaften gehaltene Immobilien

Land PLZ Ort Straße Übergang von Nutzungen und Lasten zum
in Ländern mit Euro-Währung
in Ländern mit Fremdwährung

Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften

Land Firma u. Rechtsform Sitz Beteiligungsquote Übergang zum
in Ländern mit Euro-Währung
in Ländern mit Fremdwährung

Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2021
II. Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen

Anteil am Fondsvermögen
EUR EUR EUR in %
I. Sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus der Immobilienbewirtschaftung 4.929.604,90 1,6
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon Betriebskostenvorlagen 3.686.582,28
– davon Mietforderungen 1.243.022,62
2. andere Vermögensgegenstände 796.181,59 0,3
– davon in Fremdwährung: 0,00
II. Verbindlichkeiten aus
1. Immobilienbewirtschaftung 3.062.599,74 1,0
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. anderen Gründen 328.078,55 0,1
– davon in Fremdwährung: 0,00
III. Rückstellungen 8.879.324,94 2,9
– davon in Fremdwährung: 0,00
IV. Fondsvermögen 310.420.929,38
Summe umlaufende Anteile (Stück) 5.373.807

Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Zu den Verkäufen an Immobilien und Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften im Berichtszeitraum wird auf das Verzeichnis der Käufe und Verkäufe als Anlage zur Vermögensaufstellung verwiesen.

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Gesamt

EUR EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -164.244,46
2. Sonstige Erträge 2.047.940,09
3. Erträge aus Immobilien 11.497.383,54
Summe der Erträge 13.381.079,17
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten
a) davon Betriebskosten 799.173,70 4.420.735,01
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) Instandhaltungskosten 2.614.832,95
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) Kosten der Immobilienverwaltung 237.239,98
– davon in Fremdwährung: 0,00
d) Sonstige Kosten 769.488,38
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Inländische Steuern 86.977,10
– davon in Fremdwährung: 0,00
3. Verwaltungsvergütung 1.860.853,81
4. Verwahrstellenvergütung 72.525,49
5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 90.989,38
6. Sonstige Aufwendungen 568.854,46
– davon Sachverständigenkosten 163.813,52
– davon in Fremdwährung: 0,00
Summe der Aufwendungen 7.100.935,25
III. Ordentlicher Nettoertrag 6.280.143,92
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Rückgabeabschlag 0,00 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 1.031.483,54
– davon in Fremdwährung: 0,00
1.031.483,54

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Gesamt

EUR EUR EUR EUR
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.031.483,54
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -15.453,71
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 7.296.173,75
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste -464.351,48
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -464.351,48
VII. Verwendung des Einbehaltes gem. § 252 KAGB -525.465,56
VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres 6.306.356,71
Gesamtkostenquote in % des durchschnittlichen NAV: 0,78
Erfolgsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,0
Transaktionsabhängige Vergütung in % des durchschnittlichen NAV: 0,0
Transaktionskosten: 60,6 Tsd. EUR
Ertragsausgleich
Einkauf in die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres -15.453,71
Ertragsausgleich Zwischenausschüttung 0,00
Summe Ertragsausgleich -15.453,71

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse NB

EUR EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -15.014,57
2. Sonstige Erträge 253.523,87
3. Erträge aus Immobilien 1.050.183,06
Summe der Erträge 1.288.692,36
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten
a) davon Betriebskosten 72.953,49 400.221,10
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) Instandhaltungskosten 235.215,93
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) Kosten der Immobilienverwaltung 21.790,21
– davon in Fremdwährung: 0,00
d) Sonstige Kosten 70.261,47
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Inländische Steuern 73.417,39
– davon in Fremdwährung: 0,00
3. Verwaltungsvergütung 170.122,80
4. Verwahrstellenvergütung 6.631,93
5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 8.349,08
6. Sonstige Aufwendungen 51.968,53
– davon Sachverständigenkosten 14.992,66
– davon in Fremdwährung: 0,00
Summe der Aufwendungen 710.710,83
III. Ordentlicher Nettoertrag 577.981,53
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Rückgabeabschlag 0,00 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 93.437,77
– davon in Fremdwährung: 0,00
93.437,77

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse NB

EUR EUR EUR EUR
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 93.437,77
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 7.675,26
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 679.094,56
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste -42.991,09
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -42.991,09
VII. Verwendung des Einbehaltes gem. § 252 KAGB -48.649,23
VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres 587.454,24
Ertragsausgleich
Einkauf in die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres 7.675,26
Ertragsausgleich Zwischenausschüttung 0,00
Summe Ertragsausgleich 7.675,26

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse TB

EUR EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -252,66
2. Sonstige Erträge 11.711,83
3. Erträge aus Immobilien 17.669,08
Summe der Erträge 29.128,25
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten
a) davon Betriebskosten 1.227,54 6.738,48
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) Instandhaltungskosten 3.963,32
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) Kosten der Immobilienverwaltung 367,18
– davon in Fremdwährung: 0,00
d) Sonstige Kosten 1.180,44
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Inländische Steuern 225,36
– davon in Fremdwährung: 0,00
3. Verwaltungsvergütung 2.861,58
4. Verwahrstellenvergütung 111,54
5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 140,27
6. Sonstige Aufwendungen 872,70
– davon Sachverständigenkosten 251,71
– davon in Fremdwährung: 0,00
Summe der Aufwendungen 10.949,93
III. Ordentlicher Nettoertrag 18.178,32
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Rückgabeabschlag 0,00 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 1.594,14
– davon in Fremdwährung: 0,00
1.594,14

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse TB

EUR EUR EUR EUR
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 1.594,14
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 0,00
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 19.772,46
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste -720,75
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -720,75
VII. Verwendung des Einbehaltes gem. § 252 KAGB -815,62
VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres 18.236,09
Ertragsausgleich
Einkauf in die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres 0,00
Ertragsausgleich Zwischenausschüttung 0,00
Summe Ertragsausgleich 0,00

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse VB

EUR EUR EUR EUR
I. Erträge
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -148.977,26
2. Sonstige Erträge 1.782.704,05
3. Erträge aus Immobilien 10.429.531,38
Summe der Erträge 12.063.258,17
II. Aufwendungen
1. Bewirtschaftungskosten
a) davon Betriebskosten 724.992,42 4.013.775,20
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) Instandhaltungskosten 2.375.653,73
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) Kosten der Immobilienverwaltung 215.082,60
– davon in Fremdwährung: 0,00
d) Sonstige Kosten 698.046,45
– davon in Fremdwährung: 0,00
2. Inländische Steuern 13.334,36
– davon in Fremdwährung: 0,00
3. Verwaltungsvergütung 1.687.869,42
4. Verwahrstellenvergütung 65.782,01
5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 82.500,02
6. Sonstige Aufwendungen 516.013,09
– davon Sachverständigenkosten 148.569,18
– davon in Fremdwährung: 0,00
Summe der Aufwendungen 6.379.274,10
III. Ordentlicher Nettoertrag 5.683.984,07
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne
a) aus Rückgabeabschlag 0,00 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 936.451,63
– davon in Fremdwährung: 0,00
936.451,63

Ertrags- und Aufwandsrechnung vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021

Anteilklasse VB

EUR EUR EUR EUR
2. Realisierte Verluste
a) aus Immobilien 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
b) aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
c) aus Liquiditätsanlagen 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
– davon aus Finanzinstrumenten 0,00
d) Sonstiges 0,00
– davon in Fremdwährung: 0,00
0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 936.451,63
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -23.128,97
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.597.306,73
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste -420.639,63
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -420.639,63
VII. Verwendung des Einbehaltes gem. § 252 KAGB -476.000,73
VIII. Ergebnis des Geschäftsjahres 5.700.666,37
Ertragsausgleich
Einkauf in die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres -23.128,97
Ertragsausgleich Zwischenausschüttung 0,00
Summe Ertragsausgleich -23.128,97

Erläuterung zur Ertrags- und Aufwandsrechnung ImmoWert zum 30. Juni 2021

Erträge

Die Erträge aus Liquiditätsanlagen resultieren aus der negativen Verzinsung der Bankguthaben (-164,2 Tsd. EUR).

Die sonstigen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Pauschalwertberichtigungen (188,2 Tsd. EUR), aus mietvertraglichen Vereinbarungen (1.830,0 Tsd. EUR) und aus Erträgen aus im Vorjahr geltend gemachten Aufwendungen (29,5 Tsd. EUR).

Die Erträge aus Immobilien verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 2.095,9 Tsd. EUR auf 11.497,4 Tsd. EUR.

Aufwendungen

Die Bewirtschaftungskosten enthalten nicht umlagefähige Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie Aufwendungen für die Immobilienverwaltung, davon Rechtsberatung (165,7 Tsd. EUR).

Die Instandhaltungskosten (2.614,8 Tsd. EUR) wurden im Rahmen der aktiven Bestandspflege sowie zur Verbesserung der nachhaltigen Vermietbarkeit der Immobilien aufgewendet.

Aus dem Einbehalt gem. § 252 Abs. 1 KAGB wurden 525,5 Tsd. EUR für Instandhaltungsmaßnahmen verwendet.

Die Aufwendungen für die Immobilienverwaltung und die sonstigen Kosten weisen eine Höhe von 1.006,7 Tsd. EUR aus. In den sonstigen Kosten sind Zuführungen zur Pauschalwertberichtigung (169,2 Tsd. EUR) und Kosten für Fremdanmietung (4,9 Tsd. EUR) sowie Abschreibungen auf Mietforderungen (80,1 Tsd. EUR) enthalten.

Die Position Steuern (86,9 Tsd. EUR) weist den Aufwand aus Vorsteuerberichtigung gemäß § 15 a Umsatzsteuergesetz und die Steuer, die auf erzielte Einkommen entfällt, aus.

Die Positionen Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung enthalten die Vergütung laut § 13 Abs. 1 und 3 der Besonderen Anlagebedingungen.

Die Position Sachverständigenkosten weist einen Betrag in Höhe von 163,8 Tsd. EUR aus.

Bei den sonstigen Aufwendungen (§13 Abs. 4 der Besonderen Anlagebedingungen) handelt es sich vorrangig um Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. Diese beinhalten die Kosten für Veröffentlichung sowie Prüfungskosten des Jahresabschlusses (90,9 Tsd. EUR), Steuerberatungskosten (16,1 Tsd. EUR), Bankgebühren (190,1 Tsd. EUR), Aufwendungen, die das Vorjahr betreffen (164,9 Tsd. EUR), sowie sonstige Aufwendungen (33,9 Tsd. EUR).

Ordentlicher Nettoertrag

Der ordentliche Nettoertrag betrug 6.280,1 Tsd. EUR im Geschäftsjahr 2020/​2021.

Ertragsausgleich

Der Ertragsausgleich ist der Saldo aus dem Wert der Ertragsanteile, die vom Anteilerwerber im Ausgabepreis als Ausgleich für aufgelaufene Erträge gezahlt werden, saldiert mit den bei der Rücknahme von Anteilen im Rücknahmepreis zu erstattenden Ertragsanteilen.

Der in der Ertrags- und Aufwandsrechnung ausgewiesene Ertragsausgleich bezieht sich auf den ordentlichen Nettoertrag, die realisierten Gewinne und Verluste sowie auf den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Im Ergebnis führt der Ertragsausgleich dazu, dass der ausschüttungsfähige Betrag pro Anteil nicht durch Veränderungen der umlaufenden Anteile beeinflusst wird.

Nicht realisiertes Ergebnis

Die Wertveränderungen der nicht realisierten Gewinne und Verluste ergeben sich bei den Immobilien aus den Wertfortschreibungen der Verkehrswerte und der Veränderung der Anschaffungskosten im Berichtszeitraum.

Verwendungsrechnung zum 30. Juni 2021

Anteilklasse NB

Anteile 490.317
Insgesamt je Anteil 1)
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 743.509,91 1,52
1. Vortrag aus dem Vorjahr 64.415,35 0,13
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 679.094,56 1,39
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 76.678,79 0,16
1. Vortrag auf neue Rechnung 76.678,79 0,16
III. Gesamtausschüttung 666.831,12 1,36
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00
2. Endausschüttung 666.831,12 1,36
a) Barausschüttung 666.831,12 1,36
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00

1) Die hier veröffentlichten Zahlen wurden exakt berechnet und anschließend auf die zweite Nachkommastelle gerundet, sodass Rundungsdifferenzen auftreten können.

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 64,4 Tsd. EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 679,1 Tsd. EUR.

Vortrag auf neue Rechnung

Dem Vortrag auf neue Rechnung werden 76,7 Tsd. EUR zugeführt.

Ausschüttung

Die Summe aus Zwischen- und Endausschüttung beträgt 666,8 Tsd. EUR für das Geschäftsjahr 2020/​2021. Das sind 1,36 EUR je Anteil bei einem Anteilumlauf von 490.317 Stück.

Verwendungsrechnung zum 30. Juni 2021

Anteilklasse TB

Anteile 8.138
Insgesamt je Anteil 1)
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 20.856,58 2,56
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.084,12 0,13
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 19.772,46 2,43
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1.325,38 0,16
1. Vortrag auf neue Rechnung 1.325,38 0,16
III. Gesamtausschüttung 19.531,20 2,40
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00
2. Endausschüttung 19.531,20 2,40
a) Barausschüttung 19.531,20 2,40
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00

1) Die hier veröffentlichten Zahlen wurden exakt berechnet und anschließend auf die zweite Nachkommastelle gerundet, sodass Rundungsdifferenzen auftreten können.

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 1,1 Tsd. EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 19,8 Tsd. EUR.

Vortrag auf neue Rechnung

Dem Vortrag auf neue Rechnung werden 1,3 Tsd. EUR zugeführt.

Ausschüttung

Die Summe aus Zwischen- und Endausschüttung beträgt 19,5 Tsd. EUR für das Geschäftsjahr 2020/​2021. Das sind 2,40 EUR je Anteil bei einem Anteilumlauf von 8.138 Stück.

Verwendungsrechnung zum 30. Juni 2021

Anteilklasse VB

Anteile 4.875.352
Insgesamt je Anteil 1)
EUR EUR
I. Für die Ausschüttung verfügbar 7.252.435,10 1,49
1. Vortrag aus dem Vorjahr 655.128,37 0,14
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 6.597.306,73 1,35
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 621.956,38 0,13
1. Vortrag auf neue Rechnung 621.956,38 0,13
III. Gesamtausschüttung 6.630.478,72 1,36
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
a) Barausschüttung 0,00 0,00
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00
2. Endausschüttung 6.630.478,72 1,36
a) Barausschüttung 6.630.478,72 1,36
b) Einbehaltene Kapitalertragsteuer 0,00 0,00
c) Einbehaltener Solidaritätszuschlag 0,00 0,00

1) Die hier veröffentlichten Zahlen wurden exakt berechnet und anschließend auf die zweite Nachkommastelle gerundet, sodass Rundungsdifferenzen auftreten können.

Vortrag aus dem Vorjahr

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt 655,1 Tsd. EUR.

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres beträgt 6.597,3 Tsd. EUR.

Vortrag auf neue Rechnung

Dem Vortrag auf neue Rechnung werden 622,0 Tsd. EUR zugeführt.

Ausschüttung

Die Summe aus Zwischen- und Endausschüttung beträgt 6.630,5 Tsd. EUR für das Geschäftsjahr 2020/​2021. Das sind 1,36 EUR je Anteil bei einem Anteilumlauf von 4.875.352 Stück.

Bei den Beträgen je Anteil ist zu berücksichtigen, das sich diese lediglich rechnerisch aus dem Anteilbestand zum 30. Juni 2021 ergeben.

Anhang

Angaben nach der Derivateverordnung

Angaben beim Einsatz von Derivaten gemäß § 37 Abs. 1 DerivateV

Derzeit befinden sich keine Derivate im Bestand des ImmoWert.

Sonstige Angaben

Anzahl umlaufende Anteile und Wert eines Anteils am Berichtsstichtag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 KARBV

Anteilwert NB EUR 58,62
Anzahl umlaufende Anteile NB STK 490.317
Anteilwert TB EUR 59,22
Anzahl umlaufende Anteile TB STK 8.138
Anteilwert VB EUR 57,68
Anzahl umlaufende Anteile VB STK 4.875.352

Angabe gemäß § 15 (1) S1 KARBV

Die Unterteilung der Anteilklassen erfolgt entsprechend dem steuerlichen Status des Anlegers, vollständig steuerbefreit, teilweise steuerbefreit oder voll steuerpflichtig. Die Anteilklassen unterscheiden sich hinsichtlich Anleger sowie Übertragbarkeit und werden folgendermaßen zugeordnet:

VB = Anteilklasse für voll steuerbegünstige Anleger

TB = Anteilklasse für teilweise steuerbegünstigte Anleger

NB=AnteiIklasse für nicht steuerbegünstige Anleger

Anteile an der Anteilklasse VB dürfen nur von steuerbefreiten Anlegern im Sinne des InvStG 2018 bzw. Folgefassung erworben und gehalten werden. Diese sind:

inländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung dienen und die die Anteiligen nicht in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb halten;

inländische Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen;

inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dienen, sowie

den vorstehenden drei Spiegelstrichen vergleichbare ausländische Anleger mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amts- und Betreibungshilfe leistenden ausländischen Staat.

Anteile an der Anteilklasse TB dürfen nur von steuerbefreiten Anlegern im Sinne des InvStG 2018 bzw. Folgefassung erworben und gehalten werden. Diese sind:

inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, soweit die Anteile an dem Sondervermögen nicht einem nicht von der Körperschaftssteuer befreiten Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen sind, oder

von der Körperschaftssteuer befreite inländische Körperschaften, Personenvereinigung oder Vermögensmassen, soweit sie nicht unter den vorhergehenden ersten Spiegelstrich fallen oder vergleichbare ausländische Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen mit Sitz und Geschäftsleitung in einem Amt- und Beitreibungshilfe leistenden ausländischen Staat.

Anteile an der Anteilklasse NB dürfen erworben und gehalten werden von Anlegern, die die Anforderungen an die Anleger der Anteilklassen VB und TB nicht erfüllen, nicht rechtzeitig zu den von der Gesellschaft festgelegten Stichtagen (bis inklusive 2019 halbjährlich und ab 2020 jährlich) nachgewiesen haben oder den Umtausch in die Anteilklasse VB bzw. TB nicht rechtzeitig beantragt haben.

Angaben zum Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 KARBV

I. Immobilien

1. Grundlagen der Immobilienbewertung

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten oder Immobilien (nachfolgend insgesamt „Immobilien“), die für Rechnung der Sondervermögen erworben wurden, bestellt die Gesellschaft externe Bewerter (nachfolgend „Bewerter“) in ausreichender Zahl.1)

Die Bewerter haben die nach dem KAGB und in den jeweiligen Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:

die für die Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung der Sondervermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien, für die ihnen von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist;

die zum den Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung der Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihnen von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, mindestens in dem von den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt;

die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sondervermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung der Sondervermögen beteiligt ist, und für die ihnen von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist. Das Gutachten darf nicht länger vor Abschluss des Kaufvertrags erstellt worden sein, als dieses nach dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sondervermögen vorgesehenen Turnus zulässig ist; § 251 Abs. 1 Satz 3 KAGB ist zu beachten;

die zu Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sondervermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien, für die ihnen von der Gesellschaft die Zuständigkeit zur Bewertung zugewiesen ist, innerhalb von zwei Monaten nach der Bestellung eines Erbbaurechtes.2)

Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

Die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten ist in Abschnitt III. 7.) der Bewertungsrichtlinie geregelt.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.3)

Zur Ermittlung des Verkehrs-/​Marktwertes hat der Bewerter in der Regel den Ertragswert der Immobilie anhand eines Verfahrens zu ermitteln, das am jeweiligen Immobilienmarkt anerkannt ist. Zur Plausibilisierung kann der Bewerter auch andere am jeweiligen Immobilienanlagemarkt anerkannte Bewertungsverfahren heranziehen, wenn er dies für eine sachgerechte Bewertung der Immobilie erforderlich und/​oder zweckmäßig hält. In diesem Fall hat der Bewerter die Ergebnisse des anderen Bewertungsverfahrens und die Gründe für dessen Anwendung in nachvollziehbarer Form im Gutachten zu benennen.4)

1) Die Bewertung der Immobilien eines Immobilien-Sondervermögens darf nur durch externe Bewerter erfolgen, §250 Abs. 1 Nr. 1 KAGB. Die Vorschrift kann für Spezialfonds mit Zustimmung der Anleger abbedungen werden.
2) Satz 3 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen §4 Abs. 1 und 2 der Muster-Geschäftsordnung des BVI.
3) Der Absatz entspricht im Wortlaut § 2 Ziffer 5 KARBV/​§ 194 BauGB.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

Zur Plausibilisierung des ermittelten Ertragswertes kommt insbesondere das Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF) in Betracht. Hierbei werden künftig erwartete Einzahlungsüberschüsse der Immobilie über mehrere festgelegte Perioden (z. B. 10 Jahresperioden) auf den Bewertungsstichtag mit markt- und objektspezifischen Diskontierungszinssätzen abgezinst. Der Restwert der Immobilie am Ende der festgelegten Perioden wird prognostiziert und ebenfalls auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Die Summe aus den abgezinsten Einzahlungsüberschüssen und dem abgezinsten Restwert ergibt den Kapitalwert des Objektes, aus dem der Verkehrswert abgeleitet wird.

Weitere Einzelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB, der KARBV sowie dem Rahmenvertrag. Im Falle der Diskrepanz zwischen den Inhalten und Regelungen des Rahmenvertrages, der Bewertungsrichtlinie und den Anlagebedingungen der Sondervermögen sind die Bestimmungen der Anlagebedingungen allein maßgebend.

2. Ankaufs- und Regelbewertungen und Grundstücke im Zustand der Bebauung

Die Ankaufsbewertung von in § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB genannten Vermögensgegenständen ist bis zu einer Größe von 50,0 Mio. EUR von einem Bewerterund ab einer Größe von mehr als 50,0 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorzunehmen, wobei im Fall unterschiedlicher Ergebnisse das arithmetische Mittel beider Gutachten maßgebend ist. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Vor der Bestellung des Erbbaurechts ist die Angemessenheit des Erbbauzinses entsprechend § 231 KAGB zu bestätigen.

Der Zeitraum, der zwischen dem Stichtag der Bewertung und dem Ankaufszeitpunkt (notarielle Beurkundung) liegt, darf drei Monate nicht überschreiten.

Bei Immobilien, die nicht in Euro-Ländern belegen sind, ist in Bezug auf die Einhaltung der 50,0 Mio. EUR-Grenzeder Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Beauftragung des Gutachtens maßgeblich.

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB sowie des § 234 KAGB sind stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchzuführen.5)

Die von den Bewertern nach den rechtlichen Grundlagen ermittelten Verkehrswerte werden jeweils im Jahresbericht des Sondervermögens ausgewiesen. Maßgebend für die Vermögensaufstellung und Wertermittlung ist im Fall von divergierenden Ergebnissen das arithmetische Mittel beider Gutachten.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Absatz 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten erneut zu ermitteln.6)

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von drei Monaten erfolgen.7)

4) Vgl. §30 Abs. 1 KARBV.
5) Vorgabe gemäß § 249 Abs. 1 Nr. 1 KAGB i. V. mit § 231 Abs. 1 und 234 KAGB.
6) Vgl. §251 Abs. 1 Satz 1 KAGB, wobei der Verweis auf § 234 KAGB nur in Zusammenhang mit den von der Immobilien-Gesellschaft gehaltenen Immobilien steht und nicht mit der Bewertung der Beteiligungen. Die Vorschrift kann für Spezialfonds mit Zustimmung der Anleger abbedungen werden, vgl. § 279 KAGB.

Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich kein Verkehrswert zu ermitteln.8) Der Verkehrswert ist zum Fertigstellungstermin zu ermitteln.

II. Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen9)

1. Bankguthaben

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bzw. abzüglich abgeflossener Zinsen bewertet.

2. Wertpapiere, Investmentanteile und Geldmarktpapiere

An einer Börse zugelassene oder in organisiertem Markt gehandelte Vermögensgegenstände

Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, sowie Bezugsrechte für das Sondervermögen werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet, sofern nachfolgend nicht anders angegeben.

Nicht an Börsen oder in organisierten Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs

Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an Börsen zugelassen sind noch in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist, sofern nachfolgend nicht anders angegeben.

Investmentanteile

Investmentanteile werden grundsätzlich mit ihrem letzten festgestellten Rücknahmepreis angesetzt oder zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet. Stehen diese Werte nicht zur Verfügung, werden Investmentanteile zu dem aktuellen Verkehrswert bewertet, der bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten angemessen ist.

Geldmarktinstrumente

Für die Bewertung von Geldmarktinstrumenten, die nicht an der Börse oder in einem organisierten Markt gehandelt werden (z. B. nicht notierte Anleihen, Commercial Papers und Einlagenzertifikate), werden die für vergleichbare Geldmarktinstrumente vereinbarten Preise und gegebenenfalls die Kurswerte von Geldmarktinstrumenten vergleichbarer Aussteller mit entsprechender Laufzeit und Verzinsung, erforderlichenfalls mit einem Abschlag zum Ausgleich der geringeren Veräußerbarkeit, herangezogen.

3. Derivate

Die zu einem Sondervermögen gehörenden Optionsrechte und die Verbindlichkeiten aus einem Dritten eingeräumten Optionsrechten, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen anderen organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das Gleiche gilt für Forderungen und Verbindlichkeiten aus für Rechnung des Sondervermögens erworbenen und verkauften Terminkontrakten. Die zu Lasten des Sondervermögens geleisteten Einschüsse werden unter Einbeziehung der am Börsentag festgestellten Bewertungsgewinne und Bewertungsverluste im Wert des Sondervermögens berücksichtigt.

7) Die BaFin vertritt gegenüber dem BVI mündlich die Auffassung, dass auch im Fall der Rücknahme der Anteile seltener als alle drei Monate die bisherige Rechtslage gilt, wonach nicht länger als drei Monate nach Erwerb der Kaufpreis anzusetzen ist.
8) Der Satz übernimmt teilweise § 7 Abs. 5 Satz 1 der Muster-Geschäftsordnung des BVI.
9) Die folgenden Ausführungen entsprechen mindestens den Angaben im Muster-Verkaufsprospekt des BVI für Immobilien-Sondervermögen (Abschnitt „Liquiditätsanlagen“). Sofern keine speziellen Quellenhinweise gegeben werden, entsprechen die Ausführungen der gängigen Praxis.

Für Derivate, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gemäß § 168 Absatz 3 des KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.

Der Verkehrswert wird auf der Grundlage eines Bewertungsmodells ermittelt, das auf einer anerkannten und geeigneten Methodik beruht.

Der Verkehrswert kann auch von einem Emittenten, Kontrahenten oder sonstigen Dritten ermittelt und mitgeteilt werden. In diesem Fall wird der ermittelte Verkehrswert durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle oder den externen Bewerter auf Plausibilität geprüft; die Plausibilitätsprüfung wird dokumentiert. Diese Prüfung kann durch einen Vergleich mit einer zweiten verlässlichen und aktuellen Preisquelle, einen Vergleich des Wertes mit einer eigenen modellgestützten Bewertung oder durch andere geeignete Verfahren erfolgen.

4. Forderungen10)

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Forderungen an Immobilien-Gesellschaften, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

5. Anschaffungsnebenkosten11)

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteiligung für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1 wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertigstellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

Um einen Gleichlauf zwischen direkten und indirekten Immobilienerwerben herzustellen, soll hinsichtlich der Aktivierung und Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der investmentrechtlichen Vermögensaufstellungen von Immobilien-Gesellschaften in der Regel so verfahren werden, wie es für die Fondsebene gesetzlich vorgegeben ist (Begründung zu § 10 KARBV).

Bei direkt gehaltenen Immobilien und Beteiligungen fließen die zur Abschreibung verbleibenden Anschaffungsnebenkosten rechnerisch in die Vermögensaufstellung und damit in das Fondsvermögen ein.

Die Anschaffungsnebenkosten werden rechnerisch aus der Immobilien-Gesellschaft herausgelöst und auf Ebene des Fonds dargestellt. Dann müssen sie bei der Bewertung der Beteiligung an dieser Immobilien-Gesellschaft unberücksichtigt bleiben und bilden stattdessen einen Posten in der Vermögensaufstellung des Fonds.

Im Einzelnen richtet sich die Behandlung von Anschaffungsnebenkosten nach § 30 Abs. 2 Nummer 1 KARBV.12)

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben sowie Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.

10) Der Text im bisherigen Muster-Verkaufsprospekt lautet: „Forderungen, z. B. abgegrenzte Zinsansprüche sowie Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt“.
11) Vgl. § 248 Abs. 3 KAGB. Die inhaltlichen Aussagen geben die gängige Praxis wieder.
12) Entspricht mit redaktionellen Anpassungen dem bisherigen Text im Muster-Verkaufsprospekt des BVI.

7. Rückstellungen

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung. Dabei berücksichtigt die Gesellschaft z. B. folgende Rückstellungen:

Rückstellung für Instandhaltungsmaßnahmen (Instandhaltungsrückstellungen können für Erhaltungsaufwand gebildet werden),

Rückstellungen für ausländische Ertragsteuern,

Rückstellungen für passive latente Steuern.

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maßnahmen/​Budgetierungen (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.

Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Für eine Immobilie sind Rückstellungen für die Steuern zu berücksichtigen, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates. Veräußerungsnebenkosten, die üblicherweise anfallen, können berücksichtigt werden. Die Höhe der Rückstellung entspricht der Steuerbelastung, die nach den steuerlichen Vorschriften des Staates, in dem die Immobilie liegt, bei einer Veräußerung der Immobilie am Bewertungstag zum Verkehrswert der Immobilie als Gewinnsteuer zur entrichten wäre. Dies gilt grundsätzlich auch bei durch Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien.

Die weiteren Einzelheiten der Behandlung von Rückstellungen nach § 30 Abs. 2 Nummer 2 KARBV werden von der Gesellschaft berücksichtigt.

8. Zusammengesetzte Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind jeweils anteilig nach den vorgenannten Regelungen zu bewerten. Weitere Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der KARBV.

9. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Bei Ansatz und Bewertung der sonstigen Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen beachtet die Gesellschaft den Grundsatz der intertemporalen Anlegergerechtigkeit. Die Anwendung dieses Grundsatzes soll die Gleichbehandlung der Anleger unabhängig von deren Einbzw. Austrittszeitpunkt sicherstellen. Die Gesellschaft wird in diesem Zusammenhang deshalb z.B. die Bildung von Rückstellungen von latenten Steuern und die lineare Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten vorsehen.

Sofern eine verursachungsgerechte Zuordnung zwischen der Wertveränderung eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Verbindlichkeit oder Rückstellung und einer Aufwandsposition gegeben ist (z. B. bei einem Miet-Incentive und der damit in Zusammenhang stehenden Verkehrswerterhöhung), kann im Sinne der intertemporalen Anlegergerechtigkeit eine sofortige erfolgswirksame Berücksichtigung erfolgen.

Die Gesellschaft wendet die formellen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung an, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt.13) Insbesondere wendet sie den Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung an. Danach werden Aufwendungen und Erträge grundsätzlich über die Zuführung zu den Verbindlichkeiten bzw. Forderungen periodengerecht abgegrenzt und im Rechnungswesen des Sondervermögens im Geschäftsjahr der wirtschaftlichen Verursachung und unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Aufwands- und Ertragszahlung erfasst. Erfolgsabgrenzungen erfolgen dabei für wesentliche Aufwendungen und Erträge, wie z. B.

13) Vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 KARBV.

Mieterträge aus Immobilien,

Zinserträge aus Liquiditätsanlagen und Gesellschafterdarlehen,

Zinsaufwendungen aus Darlehensaufnahmen und erhaltenen Erbbaurechten,

Aufwendungen für ausländische Ertragsteuern,

Aufwendungen für Fonds- und Verwahrstellengebühren.

Die Gesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten.14)

Überdies wendet die Gesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlage, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

III. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem zuletzt bekannten Devisenkurs der Währung in Euro umgerechnet. Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden zu dem unter Zugrundelegung des Morning-Fixings der Thomson Reuters AG um 10.00 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro taggleich umgerechnet.

IV. Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil15)

Die Gesellschaft ermittelt unter Kontrolle der Verwahrstelle den Wert des Sondervermögens und den Nettoinventarwert je Anteil einmal monatlich zum Monatsultimo. Der Wert des Sondervermögens wird aufgrund der jeweiligen Verkehrswerte, der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und sonstigen Verbindlichkeiten ermittelt.

14) Vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 KARBV.
15) Vorgabe gemäß Art. 72 der Level 2-Verordnung.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 a-d und f KARBV (nur Publikumsfonds)

Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 KAGB: 0,78%.

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten sowie Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten für Immobilien und Immobilien-Gesellschaften) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Geleistete Vergütungen und erhaltene Rückvergütungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3c) KARBV zu bestätigen von KVG
Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte ja
geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.
Die KVG gewährt sogenannte Vermittungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen ja
an sie geleisteten Vergütung.
Kosten aus erworbenen Investmentanteilen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3d) KARBV zu bestätigen von KVG
Den Investmentanteilen wurden keine Ausgabeaufschläge von der KVG für den Erwerb der Anteile ja
an Zielfonds berechnet.

Die der Kapitalverwaltungsgesellschaft zugeflossenen Rückvergütungen der aus den Investmentanteilen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen werden den Investmentanteilen zugeführt. Für konzerneigene Zielfonds erfolgt dies, indem die tatsächlich erhobene Zielfondsverwaltungsvergütung auf die Verwaltungsvergütung des jeweiligen Investmentanteils angerechnet wird (sog. Anrechnungsmethode).

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 e) KARBV

Die nachvollziehbare Aufschlüsselung und Erläuterung der sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen erfolgt im Abschnitt „Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung“.

Angaben zu den Transaktionskosten gem. § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV

Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 f) KARBV beliefen sich auf 60,6 Tsd. EUR.

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung gem. § 101 Abs. 3 KAGB i.V. m. § 7 Nr. 9 c) aa) KARBV

Gesamtsumme der im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Mitarbeitervergütungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 1 KAGB EUR 19.853.155,79
davon:
feste Vergütung EUR 13.939.668,46
variable Vergütung EUR 5.913.487,33
Zahl der Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) 118
Höhe des gezahlten Carried Interest EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten Vergütungen der KVG an Risktaker gem. §101 Abs. 3 Nr. 2 KAGB EUR 3.075.287,00
davon:
Führungskräfte EUR 2.462.696,00
andere Risktaker EUR 612.591,00
Andere Risktaker sind Mitarbeiter der Kapitalverwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des inländischen AIF ausgewirkt hat.

Angaben zur Mitarbeitervergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens. Das Auslagerungsunternehmen hat keine Informationen selbst veröffentlicht.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gem. § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Der Verkaufsprospekt des Sondervermögens wurde zum 1. Oktober 2020 und 10. März 2021 geändert. Die Änderungen betrafen im Wesentlichen Änderungen zur Erstattung der Körperschaftsteuer des Fonds sowie Ergänzungen von Nachhaltigkeitsrisiken und Erläuterungen zur Umsetzung der Offenlegungsverordnung (Verordnung EU 2019/​2088).

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten 0%

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die vorhandenen Barmittel nicht ausreichen, um sämtliche Mittelabflüsse zu bedienen. Aus diesem Grund wird das Liquiditätsrisiko regelmäßig gemessen, überwacht und gesteuert, um ein angemessenes Liquiditätsprofil für den AIF sicherzustellen. Die Gesellschaft überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des AIF, der Vermögensgegenstände sowie durch erhöhtes Rückgabeverlangen der Anleger ergeben können mittels Instrumenten beziehungsweise Verfahren zur Liquiditätssteuerung. Die Gesellschaft überprüft regelmäßig die regulatorischen Anlagegrenzen und führt regelmäßig, mindestens jährlich, Stresstests durch, mit denen sie die Liquiditätsrisiken des AIF bewertet. Die Gesellschaft führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf Marktentwicklungen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im AIF sowie atypische Rücknahmeforderungen. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des AIF in einer der Art des AIF angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement eingeführt worden.

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Die Wertentwicklung des AIF wird insbesondere von folgenden Faktoren beeinflusst, aus denen sich Chancen und Risiken ergeben:

Entwicklung auf den Immobilienmärkten (Immobilienpreis-, Mietpreis-, Leerstands-, Beteiligungs-, Projektentwicklungsrisiken).

Entwicklung auf den Kapitalmärkten (Geldmarkt-, Zinsmarktänderungs-, Refinanzierungsrisiken).

Mieterspezifische Entwicklungen (Adressenausfallrisiken).

Wechselkursveränderungen von Nicht-Euro-Währungen gegenüber dem Euro.

Durch die Konzentration auf bestimmte Nutzungsarten oder Regionen können sich Chancen und Risiken ergeben.

Weitere Informationen hierzu können den jeweiligen Abschnitten des Tätigkeitsberichts entnommen werden.

Zum Management der beschriebenen Risiken werden unterschiedliche Instrumente eingesetzt. Diese sind u.a. Marktrisiko-/​Liquiditäts-Stresstests, Überwachung von Limits, Mieterbonitäts- und Mietvertragsanalysen, Überwachung bestimmter Risikokennzahlen oder der Einsatz von Derivaten zu Absicherungszwecken. Auf Basis der daraus vorliegenden Informationen werden Maßnahmen zur Steuerung der Risiken abgeleitet.

Die durchgeführten Stresstests haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Auffälligkeiten gezeigt.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB1)

Im Berichtszeitraum wurde ein Höchstmaß für den Leverage festgelegt. Der maximale Umfang des Leverage wurde nicht geändert.

Art der Rechte zur Wiederverwendung von Sicherheiten und die Art der gewährten Garantien (Art. 109.2 Level II):

Die Gesellschaft tauscht als Sicherheit nur Barmittel aus und legt diese auf gesonderten Konten der Verwahrstelle an.

Gesamthöhe Leverage und maximaler Umfang:

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 500,00%
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode1) 78,97%
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 300,00%
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode1) 103,95%

1) Der Leverage ist stichtagsbezogen per 30. Juni 2021 angegeben.

Weitere zum Verständnis des Berichts erforderliche Angaben gem. § 7 Nr. 9 d) KARBV

Erläuterung zur Berechnung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste

Die Ermittlung der Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Geschäftsjahr die in den Anteilpreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nichtrealisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Geschäftsjahres mit den Summenpositionen zum Anfang des Geschäftsjahres die Nettoveränderungen ermittelt werden.

Erläuterung zur Berechnung des durch Derivate erzielten Exposures

Bei der Berechnung des durch Derivate erzielten Exposures wird zum Zwecke der einfachen Ermittlung und in Anlehnung an die Erläuterungen zu § 35 Derivate Ventsprechend der CESR Guidelines auf eine Bruttoberechnung, d. h. ohne Verrechnung/​Anerkennung von Absicherungsgeschäften, abgestellt (sog. „sum of notional“ nach den CESR Guidelines).

 

Frankfurt, den 7. Oktober 2021

AXA Investment Managers Deutschland GmbH

 

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht nach § 7 KARBV des Sondervermögens ImmoWert – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht nach § 7 KARBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der AXA Investment Managers Deutschland GmbH (im Folgenden die „Kapitalverwaltungsgesellschaft“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Jahresbericht“ – ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresberichts nach § 7 KARBV sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht nach § 7 KARBV erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht nach § 7 KARBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht nach § 7 KARBV

Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwaltungsgesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellungeines Jahresberichts nach § 7 KARBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet unter anderem, dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts nach §7 KARBV die Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht nach § 7 KARBV beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts nach § 7 KARBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher-beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht nach § 7 KARBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts nach § 7 KARBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Kapitalverwaltungsgesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Aufstellung des Jahresberichts nach § 7 KARBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht nach § 7 KARBV aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts nach §7 KARBV einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht nach § 7 KARBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht nach § 7 KARBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 8. Oktober 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Andre Hütig ppa. Heiko Sundermann
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Firmenspiegel
(Stand August 2021)

Kapitalverwaltungsgesellschaft

AXA Investment Managers Deutschland GmbH
Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 90025-2000
Telefax: (069) 9 00 25-30 00

Handelsregister Frankfurt am Main (HRB 116121)

Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: 5,14 Mio. EUR

(Stand 31. Dezember 2020)

Gesellschafter

AXA Investment Managers S.A., Paris
AXA Assurances IARD Mutuelle, Paris

Aufsichtsrat

Christof Kutscher (bis 30. September 2020)
Aufsichtsratsvorsitzender
Unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 18 Absatz 3 KAGB tätig als Berater bzw. Aufsichtsrat bei diversen Gesellschaften des Samsung-Konzerns und der AXA-Investment-Managers-Gruppe

Jean-Christophe Menioux
Aufsichtsratsvorsitzender
(Übernahme des Vorsitzes am 8. Dezember 2020)
General Secretary
AXA Investment Managers S.A., Paris

Dr. Frank Pörschke (22. November 2020 bis 30. Juni 2021)
Unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 18 Absatz 3 KAGB tätig als Berater bzw. Aufsichtsratsmitglied bei diversen Gesellschaften, u.a. der Deka Immobilien Investment GmbH und Westlnvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH

Dr. Christian Wrede (seit 1. Juli 2021)
Unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrates gemäß § 18 Absatz 3 KAGB Geschäftsführender Gesellschafter der Taunus Capital Advisory GmbH Vorsitzender der Geschäftsführung der Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG

Isabelle Scemama
Directeur General
AXA Real Estate Investment Managers S.A., Paris

Geschäftsführung

Gerald W. Springer
Dr. Ulf Bachmann
Christoph Mölleken
Achim Stranz

Verwahrstelle

CACEIS Bank S.A. mit Sitz in 1-3, place Valhubert, 75013 Paris, France, eingetragen unter der Nummer 692 024 722 im Pariser Handelsregister, handelnd durch ihre deutsche Niederlassung „CACEIS Bank S.A., Germany Branch“ Lilienthalallee 36, 80939 München

Grund-/​Eigenkapital:
1.273,3 Mio. EUR
(Stand 31. Dezember 2020)

Externe Bewerter

für die regelmäßige Bewertung

Cand-Ing. Bau-Ing. Detlev Brauweiler, Offenbach von der IHK Offenbach öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Dipl.-SV (DIA) Reinhard Möller, München von der IHK Kassel öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Dipl.-Ing. Sylvie Westenberger der Braun & Westenberger Partnerschaft, öbuv. Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Frankfurt am Main von der IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Ankaufsbewerter

Timo Bill, Koblenz
Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), MBA, MRICS, CIS HypZert (F), von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Jürgen Rath, Frankfurt am Main
Dipl.-Ing. (TU), MRICS, von der IHK Frankfurt am Main öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Wirtschaftsprüfer

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf

Vertrieb

LIGA BankeG
Dr.-Theobald-Schrems-Straße 3, 93055 Regensburg

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt


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