MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH
München
MEAG EuroFlex (ISIN: DE0009757484), MEAG EuroRent (Anteilklasse A: ISIN DE0009757443, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF467), MEAG FairReturn (Anteilklasse A: ISIN DE000A0RFJ25, Anteilklasse I: ISIN DE000A0RFJW6), MEAG EuroErtrag (Anteilklasse A: ISIN DE0009782730, Anteilklasse I: ISIN DE000A141UM5), MEAG EM Rent Nachhaltigkeit (Anteilklasse A: ISIN DE000A1144X4, Anteilklasse I: ISIN DE000A1144Y2), MEAG EuroBalance (Anteilklasse A: ISIN DE0009757450, Anteilklasse B: ISIN DE000A2N8GN0), MEAG EuroKapital (ISIN: DE0009757468), MEAG EuroInvest (Anteilklasse A: ISIN DE0009754333, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF483), MEAG ProInvest (Anteilklasse A: ISIN DE0009754119, Anteilklasse I: DE000A141UQ6), MEAG Nachhaltigkeit (Anteilklasse A: ISIN DE0001619997, Anteilklasse I: ISIN DE000A0HF491), MEAG VermögensAnlage Komfort (ISIN: DE000A1JJJP7), MEAG VermögensAnlage Return (Anteilklasse A: ISIN DE000A1JJJR3, Anteilklasse I: ISIN DE000A1JJJS1), MEAG GlobalBalance DF (ISIN: DE0009782763), MEAG GlobalChance DF (ISIN: DE0009782789), MEAG MM-Fonds 100 (ISIN: DE0009782722), MEAG EuroCorpRent (Anteilklasse A: ISIN DE000A1W1825, Anteilklasse I: ISIN: DE000A0HF426), MEAG Dividende (Anteilklasse A: ISIN DE000A1W18W8, Anteilklasse I: ISIN DE000A1W18X6), ERGO Vermögensmanagement Robust (ISIN: DE000A2ARYR2), ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (ISIN: DE000A2ARYT8), ERGO Vermögensmanagement Flexibel (ISIN: DE000A2ARYP6)
Besondere Hinweise an die Anteilinhaber: Änderung
der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ und der „Besonderen
Anlagebedingungen“ der o.g. OGAW-Sondervermögen
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 20. Oktober 2021 werden die Allgemeinen Anlagebedingungen und Besonderen Anlagebedingungen für die vorgenannten OGAW-Sondervermögen wie folgt geändert.
Liquiditätsmanagement Tool „Rücknahmebeschränkung“
1. |
Allgemeine Anlagebedingungen Die Allgemeinen Anlagebedingungen (AAB) werden an das neue zwischen der BaFin und dem Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) abgestimmte Muster (Stand Juni 2021) angepasst. Die Änderungen in den AAB dienen maßgeblich der Einführung des Liquiditätsmanagement-Tools „Rücknahmebeschränkung“ für sämtliche OGAW-Sondervermögen. § 17 der AAB sieht durch Einfügung des neuen Absatz 4 die Möglichkeit einer Liquiditätssteuerung vor. Künftig kann die Gesellschaft die Rücknahme von Anteilen für bis zu 15 Arbeitstage beschränken, wenn die Rückgabeverlangen der Anleger einen Schwellenwert erreichen, ab dem die Rückgabeverlangen aufgrund der Liquiditätssituation der Vermögensgegenstände dieses OGAW-Sondervermögens nicht mehr im Interesse der Gesamtheit der Anleger ausgeführt werden können. Der Schwellenwert aller Rückgabeverlangen ist in den jeweiligen „Besonderen Anlagebedingungen“ festgelegt und liegt bei mindestens 10 % des Nettoinventarwertes des OGAW-Sondervermögens (sog. (siehe Abschnitt „Besondere Anlagebedingungen“ weiter unten). Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf der Rücknahmebeschränkung und möglicher Konsequenzen hierdurch werden dem jeweiligen Verkaufsprospekt zu entnehmen sein. Der neu eingefügte Absatz 4 des § 17 der AAB lautet wie folgt: |
2. |
Besondere Anlagebedingungen In den Besonderen Anlagebedingungen (BAB) wird eine neue Klausel zur Bestimmung des Schwellenwertes für alle oben genannten OGAW-Sondervermögen aufgenommen (siehe Abschnitt „Allgemeine Anlagebedingungen“ weiter oben). Für den MEAG GlobalBalance DF und MEAG GlobalChance DF ist dies der neu eingefügte § 10 BAB, für alle anderen OGAW-Sondervermögen § 9 BAB. Der neu eingefügte Paragraph lautet wie folgt: |
Weitere Änderungen
Zudem wurden bei einigen der oben genannten OGAW-Sondervermögen redaktionelle Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen (BAB) vorgenommen.
1. |
MEAG EuroFlex (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroRent (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroErtrag (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EM Rent Nachhaltigkeit (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroBalance (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroKapital (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroInvest (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG ProInvest (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG Nachhaltigkeit (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG VermögensAnlage Komfort (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG VermögensAnlage Return (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG EuroCorpRent (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG Dividende (§ 3 Abs. 3 BAB) ERGO Vermögensmanagement Robust (§ 3 Abs. 3 BAB) ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (§ 3 Abs. 3 BAB) ERGO Vermögensmanagement Flexibel (§ 3 Abs. 3 BAB) MEAG GlobalBalance DF (§ 4 Abs. 3 BAB) MEAG GlobalChance DF (§ 4 Abs. 3 BAB): Der bisherige, oben angegebene Absatz des genannten Paragraphen, in dem die Vorgehensweise zur Berechnung des Anteilwertes je Anteilklasse erläutert wird, wird gestrichen. Die Beschreibung kann unverändert im Verkaufsprospekt nachgelesen werden. Für den MEAG MM-Fonds 100 und den MEAG FairReturn wurde diese Änderung bereits im Rahmen der Anpassung der BAB an den Brexit vorgenommen. |
2. |
MEAG ProInvest (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG EuroInvest (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG Dividende (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG EuroBalance (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG GlobalChance DF (§ 3 Abs. 1 BAB) MEAG GlobalBalance DF (§ 3 Abs. 1 BAB) MEAG EuroErtrag (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG EuroRent (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG EuroFlex (§ 2 Abs. 1 BAB) MEAG EuroCorpRent (§ 2 Abs. 1 BAB): In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung für die Anlagegrenze gemäß der BaFin Fondskategorien Richtlinie in von derzeit „überwiegend“ auf neu „fortlaufend mehr als 50 % des Wertes des OGAW-Sondervermögens“ geändert. |
3. |
MEAG ProInvest (§ 2 Abs. 3 BAB) MEAG Nachhaltigkeit (§ 2 Abs. 4 BAB) MEAG EuroInvest (§ 2 Abs. 2 BAB) MEAG Dividende (§ 2 Abs. 2 BAB) MEAG VermögensAnlage Return (§ 2 Abs. 3 BAB) MEAG VermögensAnlage Komfort (§ 2 Abs. 3 BAB) MEAG EuroBalance (§ 2 Abs. 3 BAB) MEAG EuroKapital (§ 2 Abs. 4 BAB) MEAG GlobalChance DF (§ 3 Abs. 8 BAB) In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung der Anlagegrenze für Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz an das BVI Muster angepasst. An der Anlagegrenze wird keine Änderung vorgenommen, der Wert für die Teilfreistellung ändert sich nicht. Die neue Formulierung lautet: |
4. |
MEAG GlobalBalance DF (§ 3 Abs. 8 BAB) ERGO Vermögensmanagement Robust (§ 2 Abs. 4 BAB) ERGO Vermögensmanagement Ausgewogen (§ 2 Abs. 4 BAB) ERGO Vermögensmanagement Flexibel (§ 2 Abs. 4 BAB) MEAG MM-Fonds 100 (§ 2 Abs. 3 BAB) MEAG EuroErtrag (§ 2 Abs. 2 BAB) In dem oben angegebenen Absatz des genannten Paragraphen wird die Formulierung der Anlagegrenze für Kapitalbeteiligungen i.S.d. § 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz an das BVI Muster angepasst. An der Anlagegrenze wird keine Änderung vorgenommen, der Wert für die Teilfreistellung ändert sich nicht. Die neue Formulierung lautet: |
Mit Inkrafttreten der geänderten Anlagebedingungen zum 1. Januar 2022 erscheint eine aktualisierte Ausgabe des Verkaufsprospektes der oben genannten OGAW-Sondervermögen, die im Internet unter www.meag.com oder bei der Gesellschaft auf Anforderung kostenfrei erhältlich ist.
München, im Dezember 2021
MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH
– Geschäftsführung –
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